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   BGH, 10.04.1973 - 4 StR 118/73   

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BGH, 10.04.1973 - 4 StR 118/73 (https://dejure.org/1973,3136)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1973 - 4 StR 118/73 (https://dejure.org/1973,3136)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1973 - 4 StR 118/73 (https://dejure.org/1973,3136)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit zwischen dem Dauerdelikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und/oder der Trunkenheitsfahrt und den zum Zwecke der erfolgreichen Durchführung des Fluchtplanes verwirklichten Straftatbeständen - Rechtliche Selbstständigkeit der zugleich den Tatbestand der ...

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 48, 354
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66

    Annahme eines planmäßigen Sichentziehens vom Unfallort bei Zusammenwirken von

    Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 4 StR 118/73
    Ihr gegenüber sei die zugleich den Tatbestand der Unfallflucht verwirklichende Weiterfahrt im Zustand der Fahruntüchtigkeit eine rechtlich selbständige Handlung (BGHSt 21, 203).
  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 4 StR 118/73
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß das in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang vor der "Polizeiflucht" begonnene Dauerdelikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und/oder der Trunkenheitsfahrt in der Regel fortdauert und tateinheitlich mit den zum Zwecke der erfolgreichen Durchführung des Fluchtplanes verwirklichten Straftatbeständen begangen ist (BGHSt 22, 67, 76/77).
  • BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18

    Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer

    Dementsprechend beginnt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine neue Dauerstraftat, wenn der Täter nach einem Unfallgeschehen weiterfährt, weil er den Entschluss gefasst hat, sich der Feststellung seiner Unfallbeteiligung durch Flucht zu entziehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Februar 1967 - 4 StR 461/66, BGHSt 21, 203; Beschluss vom 10. April 1973 - 4 StR 118/73, VRS 48, 354; Urteil vom 17. Februar 1983 - 4 StR 716/82, VRS 65, 131).
  • BGH, 17.02.1983 - 4 StR 716/82

    Trunkenheit im Verkehr als Dauerstraftat - Aufspaltung einer Trunkenheit im

    Wie der Senat schon mehrfach entschieden hat (vgl. BGH VRS 48, 354; 49, 185), wird die Trunkenheitsfahrt auch nicht dadurch in zwei rechtlich selbständige Tatteile aufgespalten, daß der Täter sich unterwegs vor einer Kontrolle entschließt, die polizeiliche Weisung zum Anhalten nicht zu befolgen, sondern weiterzufahren, um den kontrollierenden Beamten zu entkommen und für sein bisheriges Verhalten nicht zur Verantwortung gezogen zu werden.

    Dieser Sachverhalt ist anders zu beurteilen als derjenige, bei dem die Trunkenheitsfahrt unterbrochen wird durch einen Unfall mit nachfolgender Unfallflucht (BGH VRS 48, 354; Hürxthal DRiZ 1974, 57 unter 3 c; vgl. auch Ruth, LK 10. Aufl., § 316 StGB Rdn. 129).

  • OLG Naumburg, 08.01.2004 - 4 U 102/03

    Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Ausschluss vom Versicherungsschutz bei

    Die Unterbrechung einer solchen, von vornherein für einen längeren Weg geplanten Fahrt führt nicht zu einer Beendigung der Dauerstraftat (BGHSt 22, 67, 76; VRS 48, 354, 49, 185).
  • BGH, 13.03.1975 - 4 StR 50/75

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen eines

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHSt 22, 67, 76/77; Urteile vom 10. April 1973 - 4 StR 118/73 - und vom 3. Oktober 1974 - 4 StR 401/74 -).
  • BayObLG, 05.05.1995 - 1St RR 38/95
    Die Unterbrechung einer solchen von vornherein für einen längeren Weg geplanten Fahrt führt nicht zu einer Beendigung der Dauerstraftat (vgl. BGHSt 22, 67 /76; BGH VRS 48, 354 ; 49, 185).
  • BGH, 14.03.1975 - 4 StR 69/75

    Bestimmung von Beginn und Ende der Trunkenheitsfahrt - Zur Einheitlichkeit einer

    Das hat der Senat bereits mehrfach entschieden, vgl. BGHSt 22, 67, 76; Urteil 4 StR 118/73 vom 10. April 1973, in welchem insbesondere dargelegt wird, daß die Entscheidung BGHSt 21, 203 nicht auf Fälle wie den vorliegenden ausgedehnt werden kann.
  • BGH, 05.06.1973 - 4 StR 234/73

    Tateinheit bei Verletzung mehrerer Straftatbestände zur gleichen Zeit -

    Diese Voraussetzungen hat der Senat zwar in ständiger Rechtsprechung bei den Straftaten angenommen, die ein Kraftfahrer mit seinem Kraftfahrzeug im Verlauf einer einzigen ununterbrochenen Fluchtfahrt gegenüber den ihn (unmittelbar) verfolgenden und sich ihm entgegenstellenden Polizeibeamten im Zusammenhang mit weiteren Verstößen gegen Verkehrsvorschriften begangen hat (sog. "Polizeiflucht" vgl. BGHSt 22, 67, 76 mit Nachweisen; Urteile vom 24. August 1972 - 4 StR 296/72 -, vom 3. Oktober 1972 - 4 StR 404/72 - und vom 10. April 1973 - 4 StR 118/73).
  • BGH, 21.02.1974 - 4 StR 22/74

    Rammen eines Polizeifahrzeugs und gezieltes Zufahren auf einen Polizeibeamten -

    Mit dieser ist auch das vorhergehende Fahren in fahruntüchtigem Zustand durch Tateinheit verbunden, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (BGHSt 22, 67, 77; Urteil vom 10. April 1973, 4 StR 118/73).
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