Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.05.1976 - 3 Ss OWi 515/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1619
OLG Hamm, 17.05.1976 - 3 Ss OWi 515/76 (https://dejure.org/1976,1619)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.05.1976 - 3 Ss OWi 515/76 (https://dejure.org/1976,1619)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Mai 1976 - 3 Ss OWi 515/76 (https://dejure.org/1976,1619)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,1619) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 51, 217
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ss 163/98

    Vorläufige Einstellung wegen Abwesenheit des Betroffenen

    Es ist zwar in der Rechtsprechung anerkannt, dass es zur Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG genügt, dass die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen nach der Aktenlage angenommener Abwesenheit des Betroffenen erfolgt ist und ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit insoweit unschädlich ist (vgl. OLG Hamm VRS 51, 217 f. und JMBINW 1979, 273; BayObLG VRS 58, 389; OLG Köln VRS 54, 361 und VRS 57, 433; Weller in KK OWiG. § 33 Rdn. 52).
  • OLG Hamm, 16.12.2004 - 2 Ss OWi 479/04

    Verjährung; Verjährungsunterbrechung; vorläufige Einstellung; Irrtum über

    Es ist zwar in der Rechtsprechung anerkannt, dass es zur Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG genügt, dass die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen nach der Aktenlage angenommener Abwesenheit des Betroffenen erfolgt ist und ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit insoweit unschädlich ist (vgl. OLG Hamm VRS 51, 217 f. und JMBl NW 1979, 273; BayObLG VRS 58, 389; OLG Köln VRS 54, 361 und VRS 57, 433; Weller in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 2. Aufl., § 33 Rn. 52).
  • OLG Bamberg, 18.04.2007 - 2 Ss OWi 1073/06

    Unterbrechung der Verjährung - Einstellung wegen vorläufiger Abwesenheit

    Im Hinblick auf die oben aufgezeigten Grundsätze schadet daher ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit nicht, wie es bislang auch einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung und Literaturmeinung entsprach (OLG Hamm VRS 51, 217/218; OLG Köln VRS 54, 361; 57, 433; BayObLG VRS 58, 389; Göhler OWiG § 33 Rn. 3 a.E. m.w.N. und Rn. 27; Schönke/Schröder StGB § 78 c Rn. 18).
  • BayObLG, 25.06.2003 - 2 ObOWi 122/03

    Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides bei irrtümlicher Angabe des Geburtsnamens

    Das OLG Hamm (VRS 51, 217) hat bei irrtümlich angegebenem zweiten Vornamen des Betroffenen als Nachnamen wegen der sonst richtigen Angaben zur Person den Bußgeldbescheid als wirksam erachtet.
  • OLG Köln, 28.01.1986 - Ss 826/85

    Rechtsbeschwerde; Zulassung der Rechtsbeschwerde; Beschwerde gegen

    (d) "... Der Bußgeldbescheid wäre nur dann unwirksam gewesen, wenn die Fehler bei Anschrift, Geburtstag, Geburtsort, bei den Führerscheindaten und bei dem Kennzeichen des Pkw Zweifel an der Identität des Betroff. hätten erwecken können (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 65, 455; OLG Hamm, VRS 40, 460; 51, 217; 56, 464; OLG Karlsruhe VRS 62, 289; OLG Zweibrücken VRS 56, 370; Göhler, OWiG , 7. Aufl., § 66 Rdnr. 46).
  • OLG Hamm, 07.09.1987 - 2 Ss OWi 1048/87

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung; Anordnung der Übersendung eines

    Maßgeblich ist daher auch hier, daß trotz der Mängel bei der Bezeichnung des Erklärungsadressaten zweifelsfrei erkennbar ist, wer als Betroff. des Ermittlungsverfahrens gemeint ist (vgl. insoweit für die Wirksamkeit eines mangelhaften Bußgeldbescheides z. B. OLG Düsseldorf, JMBl NRW 1974, 107; OLG Frankfurt, NJW 1979, 2161; OLG Karlsruhe, VRS 62, 289, 290; OLG Koblenz, VRS 68, 216, 217; BayObLG, bei Rüth in DAR 1982, 261 und DAR 1984, 247 sowie in VRS 57, 295; OLG Hamm, VRS 40, 460 sowie VRS 51, 217 ).
  • BayObLG, 08.07.1998 - 1 ObOWi 257/98

    Wirksamkeit von Verjährungsunterbrechungen nach dem Inkrafttreten der Neufassung

    Die unrichtige Wiedergabe des Familiennamens ist jedoch unschädlich, weil die Identität des Betroffenen aus den weiteren zutreffenden Angaben des Bußgeldbescheids zweifelsfrei zu entnehmen ist (BayObLG vom 7.9.1981 - 2 ObOW1 342/81 - bei Bär, DAR 1982, 261; OLG Hamm VRS 51, 217 ).
  • OLG Schleswig, 25.02.2019 - 1 Ss OWi 43/19
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es zur Unter- brechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG genügt, dass die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen nach der Aktenlage angenommener Abwesenheit des Betroffenen erfolgt ist und ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit insoweit un- schädlich ist (vgl. OLG Hamm VRS 51, 217 f und JMBI N 1979, 273; BayObIG VRS 58, 389; OLG Köln VRS 54, 361 und VRS 57, 433; KK zum OWiG/ Weller, 5. Aufl., § 33 Rn. 52).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht