Rechtsprechung
BayObLG, 15.12.1976 - RReg. 1 St 314/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unfall; Wartepflicht; Feststellungen; Verständigung; Geschädigter; Polizei; Einzelfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 142 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1
Papierfundstellen
- NJW 1977, 2274 (Ls.)
- BayObLGSt 1976, 159
- VRS 51, 221
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 13.04.1978 - 1 Ss 98/78
Strafschärfung wegen Rückfalls bei Geringwertigkeit einer entwendeten Sache; …
Denn für die Frage, ob die Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 StGB vorliegen, kommt es nur auf die im Straftatbestand abstrakt angedrohte Strafe an (…OLG Koblenz in GA 1975, 370; BayObLG in MDR 1977, 596 = NJW 1977, 912; OLG Hamm in NJW 1972, 1381; OLG Stuttgart in Justiz 1971, 357;… LK, StGB, 9. Aufl., § 17 Rdn. 4 und 17;… Schönke-Schröder, StGB, 19. Aufl., § 48 Rdn. 19;… Dreher, StGB, 37. Aufl., § 48 Rdn. 8).
Rechtsprechung
BayObLG, 21.05.1976 - 1 ObOWi 116/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verkehrsordnungswidrigkeiten; Mehrere; Ahndung; Fahrverbot
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StVG § 25 Abs. 1
Papierfundstellen
- BayObLGSt 1976, 58
- VRS 51, 221
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15
Vorlage an den BGH zur Frage, ob bei in Tatmehrheit begangenen …
b) Für die herrschende Meinung werden vor allem folgende Argumente herangezogen (vgl. bereits BayObLG, Beschluss vom 21. Mai 1976 - 1 Ob OWi 116/76, BayObLGSt 26 [1976], 58, 60; Widmaier, NJW 1971, 1158, 1159): Da bei mehreren zusammentreffenden Straftaten regelmäßig gemäß § 53 Abs. 4, § 52 Abs. 4 Satz 2 StGB nur einmal auf ein Fahrverbot erkannt werden dürfe, müsse dies ebenfalls für ein Fahrverbot als Nebenfolge von Ordnungswidrigkeiten gelten. - OLG Stuttgart, 18.12.1995 - 1 Ss 541/95
Zur Verhängung eines längeren Fahrverbots bei Tatmerheit
Dies ergibt sich schon daraus, daß auch bei einer gleichzeitigen Aburteilung mehrerer tatmehrheitlich begangener Ordnungswidrigkeiten, bei denen jede einzelne zur Verhängung eines Fahrverbots ausreichen würde, lediglich ein Fahrverbot von höchstens drei Monaten auszusprechen ist (BayObLG VM 1976, S. 57 f. = VRS 51, 221 ff.;… OLG Celle ZfS 1993, S. 30 f.;… Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Band 1, 7. Auflage 1992, Rdnr. 343 mit weiteren Nachweisen). - OLG Düsseldorf, 14.07.1998 - 5 Ss OWi 236/98
Nur ein Fahrverbot bei tatmehrheitlichen Geschwindigkeitsverstößen
Bei der Verwirklichung eines Tatbestandes deS Bußgeldkataloges, der ein Regelfahrverbot vorsieht, in mehreren Fällen kommt lediglich die Verhängung eines einheitlichen Fahrverbots in Betracht (vgl. BayObLG, VerkMitt 1976, 57 f.; OLG Celle, NZV 1993, 157 ; OLG Stuttgart, NZV 1996, 159 = VRS 91, 134 f.;… ferner Senatsbeschluß vom 18. November 1997, aaO., sowie Jagusch/Hentschel, aaO., § 25 StVG Rdnr. 17).
- BayObLG, 17.07.1998 - 2 ObOWi 242/98
Anwendbarkeit des § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO bei Überschreiten einer innerorts durch …
- BayObLG, 20.07.1993 - 2St RR 81/93
Wird der Ausspruch über ein Fahrverbot während der Zeit rechtskräftig, in der der …
Wenn in solchen Fällen der Führerschein amtlich verwahrt ist, muß daher die Dauer jeden Fahrverbots, das während dieser Verwahrzeit rechtskräftig wird, vom Zeitpunkt der Rechtskraft ab gerechnet werden (vgl: OLG Celle NZV 1993, 157 ; AG Augsburg NZV 1990, 244 ff.; LG Münster NJW 1980, 2481; BayObLGSt 1976, 58/61;… Mühlhaus/Janiszewski StVO 13. Aufl. § 44 StGB Rn. 13;… Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 44 Rn. 21;… SK 5. Aufl. § 44 Rn. 16;… Lackner StGB 20. Aufl. § 44 Rn. 11;… Janiszewski Verkehrsstrafrecht 3. Aufl. Rn. 674 a; Karl NJW 1987, 1063; Widmaier NJW 1971, 1158 ff.). - BayObLG, 11.07.1985 - 1 ObOWi 28/85
Verurteilung; Verkehrsordnungswidrigkeit; Anordnung; Fahrverbot; …
Bei Prüfung der Frage, ob Anlaß zur Anordnung eines Fahrverbots besteht, sind deshalb die einzelnen Taten nicht für sich allein zu betrachten; vielmehr ist wesentlich auf das Gesamtverhalten des Täters abzustellen (BayObLGSt 1976, 58/60).