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   OLG Celle, 24.06.1976 - 1 Ss OWi 277/76   

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https://dejure.org/1976,3608
OLG Celle, 24.06.1976 - 1 Ss OWi 277/76 (https://dejure.org/1976,3608)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.06.1976 - 1 Ss OWi 277/76 (https://dejure.org/1976,3608)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Juni 1976 - 1 Ss OWi 277/76 (https://dejure.org/1976,3608)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 52, 58
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 03.12.2021 - 1 RBs 254/21

    Ordnungswidrigkeitenrecht; Straßenverkehrsrecht

    Es handelt sich um einen "gegriffenen" Wert (vgl. OLG Celle B. v. 24.06.1976 - 1 Ss OWi 277/76 = VRS 52, 58 [59]), den der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung wegen der Vielzahl der - im Einzelfall sich in ihrer Wirkung möglicherweise kumulierenden - Fehlerquellen als regelmäßig zu gering bemessen bezeichnet hat (z. B. SenE v. 23.08.2016 - III-1 RBs 245/16 m. N.).
  • OLG Dresden, 20.07.1995 - 2 Ss OWi 186/95

    Bußgeldbescheid

    oder der nicht unterschriebene Strafbefehl nach Einspruch Grundlage des Strafverfahrens wird (vgl. BayObLG VRS 52, 58 - auch 57, 49 - und NJW 1961, 1782).
  • OLG Celle, 12.03.1991 - 3 Ss OWi 27/91

    Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes - Police-Pilot-System

    Die Höhe des gebotenen Sicherheitsabschlags hat der Tatrichter unter Berücksichtigung der im jeweiligen Einzelfall in Betracht kommenden Fehler eigenverantwortlich zu bemessen; ihre Festsetzung ist nicht Sache des Revisions- oder Rechtsbeschwerdegerichts (vgl. Senatsbeschl. VRS 52, 58).
  • OLG Celle, 11.04.1986 - 1 Ss OWi 418/85

    Gewährleistung einer ausreichenden Kompensation von Messfehlern bei der in

    Dieser hat die Höhe des gebotenen Sicherheitsabschlags unter Berücksichtigung der im jeweiligen Einzelfall in Betracht kommenden Fehler eigenverantwortlich zu bemessen; seine Festsetzung ist nicht Sache des Rechtsbeschwerdegerichts (vgl. Senatsbeschluß VRS 52, 58).
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