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OLG Düsseldorf, 26.04.1977 - 5 Ss 117/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unfallbeteiligter; Feststellungen; Feststellungsermöglichung; Wahlrecht; Unverzüglich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 142 Abs. 2
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 26.04.1977 - 5 Ss 117/77
- OLG Düsseldorf, 04.05.1977 - 5 Ss 117/77
Papierfundstellen
- MDR 1979, 159
- VRS 54, 41
Wird zitiert von ...
- BGH, 29.11.1979 - 4 StR 624/78
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei nicht unverzüglicher nachträglicher …
Es sieht sich daran jedoch gehindert durch das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf in VRS 54, 41 (ebenso OLG Frankfurt VRS 51, 283), nach welchem "sich das Merkmal der Unverzüglichkeit ausschließlich auf die jeweils vom Schädiger gewählte Art, die Feststellungen zu ermöglichen, bezieht und nicht das Wahlrecht des Täters einschränkt" und das deshalb zu dem Ergebnis gelangt, daß ein Unfallbeteiligter, der sich bei einem nächtlichen Unfall nach "angemessener Wartezeit von der Unfallstelle entfernt und nicht alsbald die Polizei, sondern am nächsten Morgen (ggf. am nächsten Werktagsmorgen) den Geschädigten benachrichtigt oder ihn zu benachrichtigen beabsichtigt", nicht gegen § 142 Abs. 2 StGB verstoße.