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   BGH, 03.10.1978 - 4 StR 348/78   

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https://dejure.org/1978,1882
BGH, 03.10.1978 - 4 StR 348/78 (https://dejure.org/1978,1882)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1978 - 4 StR 348/78 (https://dejure.org/1978,1882)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1978 - 4 StR 348/78 (https://dejure.org/1978,1882)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Voraussetzung für die Vorlage einer Sache zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs - Unverzüglichkeit der Anzeigepflicht eines Unfallbeteiligten nach Eintritt des Unfalls - Anforderungen an die Rechtspflicht der unverzüglichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 55, 420
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.08.1963 - 4 StR 319/63
    Auszug aus BGH, 03.10.1978 - 4 StR 348/78
    Der Senat hat bereits in einer früheren Entscheidung - allerdings in anderem Zusammenhang - darauf hingewiesen, daß die Vorlegungspflicht nach § 121 Abs. 2 GVG nicht weiter ausgedehnt werden sollte, als es zur Wahrung der Rechtseinheit unbedingt unerläßlich ist (BGH NJW 1963, 2085).
  • BGH, 11.06.1981 - 4 StR 298/80

    Zwangsweise Entfernung vom Unfallort - § 142 Abs. 1, Abs. 2 StGB,

    Die Vorlegungspflicht nach § 121 Abs. 2 GVG soll nicht weiter ausgedehnt werden, als es zur Wahrung der Rechtseinheit unerläßlich ist (BGH NJW 1963, 2085; BGH VRS 55, 420; Sax in KMR 6. Aufl., § 121 GVG Anm. 2).

    Es wird insbesondere im Hinblick auf den Anwendungsbereich des § 147 StGB in der Regel davon ausgegangen werden müssen, daß sich auch die Rechtsausführungen der Obergerichte nur auf den der Entscheidung zugrunde liegenden Einzelfall beziehen, mögen sie auch so formuliert sein, daß sie als grundsätzliche Aussage aufgefaßt werden könnten (vgl. auch BGH VRS 55, 420, 421).

  • BGH, 29.11.1979 - 4 StR 624/78

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei nicht unverzüglicher nachträglicher

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 3. Oktober 1978 (VRS 55, 420/421) dargelegt, daß die Frage, welche Anforderungen an die Rechtspflicht der unverzüglichen Ermöglichung nachträglicher Feststellungen im Sinne des § 142 Abs. 2 StGB zu stellen sind, nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen ist, insbesondere der Art und Zeit des Unfalls sowie der Höhe des verursachten Fremdschadens.
  • BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93

    Zulässigkeit einer Auslieferung bei höherer Haftstrafe im Ausland als in

    Die mit der Vorlegungspflicht verbundene Beschränkung der oberlandesgerichtlichen Entscheidungsfreiheit darf deshalb nicht weitergehen, als es zur Wahrung der Rechtseinheit unerläßlich ist (vgl. BGH VRS 55, 420; Salger in KK/StPO 2. Aufl. § 121 GVG Rdn. 13).

    Eine Bindung an ein prozentuales Verhältnis der Strafen besteht somit bei zutreffender Auslegung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln nicht (vgl. BGHSt 18, 324, 325 f; 28, 165, 166; VRS 55, 420, 421).

  • BGH, 12.01.1982 - 2 StR 754/80

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist bei verspäteter Revisionseinlegung -

    Eine Vorlage soll nur in den Fällen erfolgen, in denen sie zur Wahrung der Rechtseinheit unerläßlich ist (BGH NJW 1963, 2085; BGH VRS 55, 420).
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