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   OLG Frankfurt, 19.01.1979 - 2 Ws (B) 493/78 OWiG   

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https://dejure.org/1979,2600
OLG Frankfurt, 19.01.1979 - 2 Ws (B) 493/78 OWiG (https://dejure.org/1979,2600)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.01.1979 - 2 Ws (B) 493/78 OWiG (https://dejure.org/1979,2600)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Januar 1979 - 2 Ws (B) 493/78 OWiG (https://dejure.org/1979,2600)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung einer Geldbuße; Wirtschaftliche Verhältnisse; Höhe der Geldbuße; Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2416 (Ls.)
  • VRS 57, 358
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2000 - 2a Ss OWi 68/00

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen bei der

    2 OWiG mit dem für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde maßgeblichen Schwellenwert des § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG gleichzusetzen (so für die alte Fassung der Vorschrift: OLG Frankfurt VRS 57, 358f.; OLG Koblenz VRS 69, 60, 63, VRS 60, 422, 424 und VRS 70, 224, 225; OLG Stuttgart Justiz 86, 97; OLG Schleswig SchlHA 84, 76) und daher seit dessen Änderung durch Gesetz vom 26. Januar 1998 bei 500,- DM anzusiedeln ist (so - sehr weitgehend OLG Zweibrücken NStZ 2000, 95f.).

    Der für die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse maßgebliche, in späteren Entscheidungen nicht mehr näher hinterfragte Schwellenwert von 200,- DM fand seinen Ursprung ausschließlich in der Überlegung, daß der Gesetzgeber mit der Festlegung der Wertgrenze für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG a.F. auch zugleich allgemein den Bereich markiert habe, der einer gewissen Schematisierung im Interesse der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung zugänglich sei (so noch ausdrücklich OLG Frankfurt VRS 57, 358f.; OLG Düsseldorf JMBl. NW 84, 238, 239; OLG Koblenz VRS 69, 60, 63, VRS 60, 422, 424 und VRS 70, 224, 225).

  • OLG Zweibrücken, 03.02.1999 - 1 Ss 21/99

    Wertgrenze für die geringfügige Ordnungswidrigkeit in Anpassung an die

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  • KG, 11.05.1987 - 2 Ss 43/87

    Grob ungehörige Handlung durch Bemerkung während der Fluggastkontrolle;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts und anderer Oberlandesgerichte sind solche Feststellungen stets erforderlich, wenn die Verhängung der Geldbuße 200,- DM übersteigt (vgl. zuletzt u.a. KG, Beschluß vom 9. Januar 1987 3 Ws (B) 419/86; OLG Koblenz, VRS 60, 422 ; OLG Frankfurt, VRS 57, 358; OLG Zweibrücken, VRS 53, 61).
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