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   BGH, 20.12.1979 - 1 StR 164/79   

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https://dejure.org/1979,426
BGH, 20.12.1979 - 1 StR 164/79 (https://dejure.org/1979,426)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1979 - 1 StR 164/79 (https://dejure.org/1979,426)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1979 - 1 StR 164/79 (https://dejure.org/1979,426)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Einlegung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid per Telefon

  • Wolters Kluwer

    Fernmündlich erklärte Einspruchseinlegung gegen ein Bußgeldbescheid - Wirksamkeit eines fernmündlich erklärten Einspruchs - Zweck des Einspruchs gegen ein Bußgeldbescheid - Funktionelle Bedeutung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid - Prüfung der Identität und der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG (1975) § 67 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 173
  • NJW 1980, 1290
  • MDR 1980, 332
  • VRS 58, 210
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.11.1963 - IV C 76.63

    Ansprüche auf Feststellung von Schäden an einem Betriebsvermögen - Gewährung

    Auszug aus BGH, 20.12.1979 - 1 StR 164/79
    Diese Argumente sind für die Vertreter der Meinung, daß ein Rechtsmittel nicht fernmündlich eingelegt werden kann, die wesentlichen geblieben (vgl. BVerwGE 17, 166, 168 [BVerwG 22.11.1963 - IV C 76/63] = NJW 1964, 831, 832; BFH NJW 1965, 174, 175; OLG Hamm NJW 1952, 276 [OLG Hamm 04.12.1951 - 2 Ss 538/51] mit abl.
  • BFH, 10.07.1964 - III 120/61 U

    Zulässigkeit der fernmündlichen Einlegung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 20.12.1979 - 1 StR 164/79
    Diese Argumente sind für die Vertreter der Meinung, daß ein Rechtsmittel nicht fernmündlich eingelegt werden kann, die wesentlichen geblieben (vgl. BVerwGE 17, 166, 168 [BVerwG 22.11.1963 - IV C 76/63] = NJW 1964, 831, 832; BFH NJW 1965, 174, 175; OLG Hamm NJW 1952, 276 [OLG Hamm 04.12.1951 - 2 Ss 538/51] mit abl.
  • BGH, 29.04.1960 - 1 StR 114/60

    Wahrung der Berufungsfrist bei telegraphischer Einlegung der Berufung durch

    Auszug aus BGH, 20.12.1979 - 1 StR 164/79
    Das gilt um so mehr, seit anerkannt ist, daß die Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels in Schriftform auch gewahrt wird, wenn vor Fristablauf ein (auch nur fernmündlich aufgegebenes) Telegramm, das die Rechtsmittelerklärung enthält, an eine zur Entgegennahme befugte Person des zuständigen Gerichts fernmündlich durchgegeben und von ihr ein den Wortlaut wiedergebender Aktenvermerk gefertigt wird (BGHSt 14, 233, 239).
  • RG, 11.12.1905 - 1645/05

    Kann Revision auch unter Benutzung einer Fernsprechanstalt eingelegt werden?

    Auszug aus BGH, 20.12.1979 - 1 StR 164/79
    Daß der Wortlaut der Vorschrift die positive Beantwortung der Vorlegungsfrage nicht hindert, ist schon dem grundlegenden Beschluß des Reichsgerichts vom 11. Dezember 1905 (RGSt 38, 282) zu entnehmen.
  • OLG Hamm, 17.08.1995 - 2 Ss OWi 831/95
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem vom Betroffenen zitierten und kommentierten Beschluß vom 20. Dezember 1979 (BGHSt 29, 173 ff.) entschieden, daß der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid gemäß § 67 S.1 OWiG auch fernmündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, eingelegt werden könne.

    Ausdrücklich ausgeklammert hat er dabei die Beantwortung der Frage, ob "Rechtsmittel nach § 306 Abs. 1 , § 314 Abs. 1 , § 341 Abs. 1 StPO , § 79 Abs. 3 OWiG fernmündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden können" (BGHSt 29, 173, 175).

    Daß dann "für die Rechtsbeschwerde und das weitere Verfahren" (Wortlaut des § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG ) nichts anderes gelten kann, liegt nach dem vorstehend wiedergegebenen Wortlaut des Beschlusses BGHSt 29, 173, 175 auf der Hand.

    Die folgende Bemerkung, für Bußgeldverfahren gelte dies nach BGHSt 29, 173 nicht, kann unter diesen Umständen nicht dahin verstanden werden, die telefonische Einlegung der Rechtsbeschwerde und sogar deren Begründung seien zu Protokoll des Rechtspflegers wirksam möglich.

    Die Bedeutung der Entscheidung BGHSt 29, 173 beschränkt sich deswegen auch nach Auffassung von Steindorf (in: KK- OWiG , Rdnr. 67 zu § 79 ) und von Pikert (in: KK- StPO , 3. Aufl. Rdnr. 20 zu § 345) auf den entschiedenen Sonderfall der Einlegung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid.

  • BGH, 12.03.2009 - V ZB 71/08

    Zulässigkeit der telefonischen Einlegung eines Rechtsmittels zu Protokoll der

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung besteht dagegen Einigkeit, dass eine Rechtsmitteleinlegung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder zur Niederschrift einer Behörde unwirksam ist, wenn sie nicht in körperlicher Anwesenheit des Erklärenden erfolgt (BGHSt 30, 64; BVerwGE 17, 166 ; 93, 45, 48 ; BFHE 80, 325); eine Ausnahme ist nur für den besonders ausgestalteten Einspruch im Bußgeldverfahren zugelassen worden (BGHSt 29, 173).
  • LG Fulda, 02.07.2012 - 2 Qs 65/12

    Bußgeldbescheid: Zulässigkeit der Einspruchseinlegung mit E-Mail-Schreiben;

    Auch wird auf die Entscheidung des BGH vom 20.12.1979, Az. 1 StR 164/79 (NJW 1980, 1290) verwiesen, wonach die fernmündliche Einspruchseinlegung zugelassen worden sei.

    Ergänzend ist zu bemerken, dass die Entscheidung des BGH vom 20.12.1979, Az. 1 StR 164/79 (NJW 1980, 1290), hier nicht zu einer abweichenden Entscheidung zwingt.

  • OVG Hamburg, 28.06.2018 - 1 Bf 32/17

    Hinweis in Rechtsbehelfsbelehrung Verwendung der deutschen Sprache

    Für die Wirksamkeit der Klageerhebung sind die (nochmalige) Verlesung, die Beurkundung der Verlesung und der Genehmigung und die Unterzeichnung des Protokolls durch den Kläger allerdings nicht erforderlich (BGH, Beschl. v. 20.12.1979, 1 StR 164/79, BGHSt 29, 173 , juris Rn. 16 - fernmündlich zur Niederschrift möglich; vgl. auch: Kopp/Schenke, VwGO, 23. Auflage 2017, § 81 Rn. 13).

    An dessen Unterschrift sind prinzipiell dieselben Anforderungen zu stellen, wie an die Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze durch einen Rechtsanwalt (BGH, Beschl. v. 20.12.1979, 1 StR 164/79, BGHSt 29, 173, juris Rn. 16; a.A. Kopp/Schenke, VwGO, a.a.O., § 81 Rn. 13).

  • OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 684/20

    Informationsanspruch des Betroffenen, rechtzeitige Geltendmachung, Messunterlagen

    Der Einspruch bringt die Sache vielmehr dann, wenn die Verwaltungsbehörde nach Prüfung im Zwischenverfahren den Bußgeldbescheid nicht zurücknimmt, aus einem Vorverfahren bei der Verwaltungsbehörde in das gerichtliche Hauptverfahren (vgl. BGHSt 29, 173, 175).
  • OVG Hamburg, 28.06.2018 - 1 Bf 92/17

    Anforderungen an die Rechtsmittelbelehrung in Asylverfahren

    Für die Wirksamkeit der Klageerhebung sind die (nochmalige) Verlesung, die Beurkundung der Verlesung und der Genehmigung und die Unterzeichnung des Protokolls durch den Kläger allerdings nicht erforderlich (BGH, Beschl. v. 20.12.1979, 1 StR 164/79, BGHSt 29, 173 , juris Rn. 16 - fernmündlich zur Niederschrift möglich; vgl. auch: Kopp/Schenke, VwGO, 23. Auflage 2017, § 81 Rn. 13).

    An dessen Unterschrift sind prinzipiell dieselben Anforderungen zu stellen, wie an die Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze durch einen Rechtsanwalt (BGH, Beschl. v. 20.12.1979, 1 StR 164/79, BGHSt 29, 173, juris Rn. 16; a.A. Kopp/Schenke, VwGO, a.a.O., § 81 Rn. 13).

  • BGH, 26.03.1981 - 1 StR 206/80

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung - Unzulässigkeit der

    1 St 25/79">VRS 58, 426; LG Stolp JW 1929, 155; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg StPO, 23. Aufl. § 314 Rdn. 15; Kleinknecht StPO, 35. Aufl. Einl. Rdn. 136; Müller-Sax StPO, 6. Aufl. § 314 Anm. 2 c; Dahs NJW 1952, 276; Rötelmann Rpfleger 1953, 251; für den Bereich des Bußgeldverfahrens: BGHSt 29, 173 = NJW 1980, 1290; BayObLG VRS 56, 371; LG Münster JMBl. NJW 1979, 225; für den Bereich weiterer Verfahrensordnungen: Finanzgericht Düsseldorf EFG 1957, 59; LArbG Baden-Württemberg BB 1971, 1104; LG Aschaffenburg NJW 1969, 280 [LG Aschaffenburg 21.11.1968 - S 126/68]; Schultzenstein ZZP 27 (1900) S. 514, 569; Rötelmann Rpfleger 1953, 32; Schuwardt Finanz-Rundschau 1962, 417; Stephan Anm. zu BAG AP Nr. 1 zu § 129 ZPO).

    Der Senat hat die Frage für den Bereich der Strafprozeßordnung bisher ausdrücklich offengelassen (BGHSt 29, 173, 175/176).

    Zwar hat der Senat am 20. Dezember 1979 entschieden, daß der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid gemäß § 67 Satz 1 OWiG auch fernmündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde eingelegt werden kann (BGHSt 29, 173 = NJW 1980, 1290).

  • OLG Bamberg, 09.11.2017 - 3 Ss OWi 1556/17

    Absehen von Regelfahrverbot für Krankenkraftwagen

    Die Ausführungen des AG lassen sich auf die unzulässige, nämlich mit der Rechtsweggarantie des Art. 19 IV 1 GG unvereinbare Erwägung (vgl. hierzu rechtsgrundsätzlich schon BVerfGE 15, 275/281 f. = NJW 1963, 803 und BGHSt 29, 173/175 = ZfS 1980, 76 = VRS 58 [1980], 210 = NJW 1980, 1290) zuspitzen, dass dem Betr.
  • AG Hünfeld, 04.07.2013 - 34 JsOWi 4447/13

    Ein Telefax wahrt die Schriftform nur, wenn der Empfänger es zum Ausdruck

    Der Bundesgerichtshof (BGHSt 29, 173) hat bei der Einlegung des Einspruchs zur Niederschrift weder auf das Erfordernis einer mündlichen Erklärung des Einspruchsführers noch auf dasjenige des Erstellens einer Niederschrift verzichtet.
  • BGH, 05.02.1981 - X ZB 13/80

    Telekopie

    Zwar hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Form der Rechtsmitteleinlegung in Bußgeldsachen für zulässig erachtet, durch die das Formerfordernis möglicherweise in weiterem Umfang gelockert worden ist als dies für den Bereich des Beschwerdeverfahrens in Patenterteilungssachen für zulässig gehalten wird (BGH NJW 1980, 1290).
  • OLG Stuttgart, 05.07.1988 - 3 Ws 121/88

    Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft; Beschwerde; Fernmündliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - 8 A 1846/15

    Anforderungen an die Begründung eines Berufungszulassungsantrags im

  • AG Hünfeld, 05.06.2012 - 3 OWi 31 Js 22062/11

    Schriftwahrung bei Einspruchserklärung gegen einen Bußgeldbescheid via Unified

  • OLG Karlsruhe, 29.09.2006 - 2 Ss 131/06

    Form der Revision: Unschädliches Fehlen der Unterschrift des Angeklagten unter

  • OVG Thüringen, 17.05.2001 - 4 ZKO 263/01

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht, Verwaltungsverfahrensrecht;

  • StGH Baden-Württemberg, 18.05.2015 - 1 VB 10/15

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verwerfung eines Antrags auf

  • LG Münster, 11.10.2004 - 15 Ns 22/04

    Telefonische Einlegung der Berufung; Formen der schriftlichen

  • FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 12 K 9/99

    Mit Fax übermittelte, nicht unterschriebene Klageschrift; Wiedereinsetzung bei

  • AG Dortmund, 10.11.2020 - 729 OWi 153/20

    Einspruch, telefonische Rücknahme, Zulässigkeit

  • OLG Rostock, 06.12.1993 - 2 Ss OWi 47/93

    Einlegung des Rechtsmittels; Ablauf der Rechtsmittelfrist; Eingang bei Gericht;

  • LG Münster, 12.08.1986 - 7 QsOWi 523/86
  • BFH, 11.08.1983 - IV R 20/81

    Zurechnung einer unerwarteten Verzögerung bei der Postbeförderung als Verschulden

  • OLG Stuttgart, 03.03.1982 - 1 Ws 72/82

    Bedingte Entlassung eines Strafgefangenen; Einlegung und Zurücknahme eines

  • AG Hünfeld, 05.06.2012 - 3 OWi
  • BayObLG, 13.03.1980 - RReg. 1 St 25/79

    Berufungsfrist; Fernmündliche Einlegung der Berufung gegen ein Strafurteil ;

  • OLG Karlsruhe, 02.03.1987 - 3 Ss 25/87
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1982 - 2 Ws 102/82
  • LG Münster, 08.07.1987 - 7 QsOWi 381/87
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