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   BGH, 28.11.1979 - IV ZR 68/78   

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https://dejure.org/1979,1735
BGH, 28.11.1979 - IV ZR 68/78 (https://dejure.org/1979,1735)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1979 - IV ZR 68/78 (https://dejure.org/1979,1735)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1979 - IV ZR 68/78 (https://dejure.org/1979,1735)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung für den Einsturz einer Halle wegen unzureichender Sicherung von an einem Kran hängenden Gegenständen - Haftung bei Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen einer Kranführung und des Einsturzes einer Halle - Deckungspflicht eines ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 10; VVG § 67

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 177
  • VRS 58, 401
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.1962 - II ZR 171/61
    Auszug aus BGH, 28.11.1979 - IV ZR 68/78
    Die Deckungspflicht des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers umfaßt grundsätzlich auch Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung (vgl. BGH VersR 1962, 1049 [BGH 20.09.1962 - II ZR 171/61] = NJW 1962, 2106; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrversicherung, 11. Aufl. § 10 AKB Rdn. 43).
  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 103/63

    Betriebshaftpflichtversicherung und Kfz-Versicherung

    Auszug aus BGH, 28.11.1979 - IV ZR 68/78
    Die Frage, ob die Verwendung eines Kraftfahrzeugs als Arbeitsmaschine als Gebrauch des Kraftfahrzeugs anzusehen ist, hat der Bundesgerichtshof bereits in der in BGHZ 45, 168 abgedruckten Entscheidung erörtert.
  • BGH, 23.02.1977 - IV ZR 59/76

    Schadensersatz - Transportfahrzeug - Hantieren mit Ladegut

    Auszug aus BGH, 28.11.1979 - IV ZR 68/78
    Die hier vertretene Auffassung steht nicht im Widerspruch zum Senatsurteil vom 23. Februar 1977 (VersR 77, 418).
  • OLG Koblenz, 11.01.2008 - 10 U 1705/06

    Leihe: Schadensersatz wegen Beschädigung einer Werkstatthalle durch einen Brand

    Diese umfasst grundsätzlich die Bestimmungen über unerlaubte Handlungen gemäß der §§ 823 ff. BGB, über die Gefährdungshaftung gemäß §§ 7 ff. StVG, aber auch vertragsrechtliche Bestimmungen, soweit sie Schadenseratzcharakter haben (vgl. Feyock u.a., a.a.0., § 10 AKB; für Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung vgl. BGH, VersR 1980 S. 177).
  • BGH, 27.10.1993 - IV ZR 243/92

    Gebrauch eines Fahrzeugs bei Versprühen von Pflanzenschutzmitteln

    Auch bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z.B. Autokran) fallen die mit der bloßen Arbeitsleistung verbundenen Gefahren unter den Gebrauch des Fahrzeugs (BGHZ 45, 168; BGH, Urteil vom 28. November 1979 - IV ZR 68/78 - VersR 1980, 177).
  • LG Koblenz, 23.05.2016 - 16 S 2/16

    Schäden durch Stützstempel eines Autokranes unterfallen der "kleinen

    Er betrifft jeden Vorgang und jede Handlung, die mit dem Verwendungszweck des Fahrzeuges zeitlich und örtlich in unmittelbarem Zusammenhang steht und 3716 -Seite 3 - schließt auch seine Verwendung als Arbeitsmaschine mit ein (BGH, VersR 1979, 956, 958; VersR 1980, 177, NJW-RR 1994, 218, 219; OLG Frankfurt a.M., r+s 1997, 141, 142 f.; Knappmann, in: Prölss/Martin, 29. Aufl. 2015, AKB 2008 A.1.1 Rn. 15).

    Dies gilt insbesondere auch für Autokräne (vgl. BGH, VersR 1980, 177; OLG Frankfurt , a.M., a.2.0.).

  • BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87

    Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der Betriebsgefahr eines

    Der Begriff des Gebrauchs schließt zwar den Betrieb des Kraftfahrzeuges im Sinne des § 7 StVG ein, geht aber darüber hinaus (BGHZ 75, 45, 48; BGH, Urteile vom 23.2.1977 - IV ZR 59/76 = VersR 1977, 418, 419; vom 28.11.1979 - IV ZR 68/78 = VersR 1980, 177 und vom 10.7.1980 IVa ZR 17/80 = VersR 1980, 1039, 1040).
  • OLG Brandenburg, 15.09.2005 - 12 U 72/05

    Haftung bei Arbeitsunfall: Selbständiger Kranführer ein Verrichtungsgehilfe eines

    Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen wie dem von der Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 2. gestellten Autokran fallen nicht nur die mit der Beförderung, sondern auch die mit der Arbeitsleistung verbundenen Gefahren unter das besondere Kfz-Risiko, das durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt wird, wobei die Deckungspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers grundsätzlich auch die hier geltend gemachten Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung umfasst (vgl. BGH VersR 1980, 177).
  • LG Koblenz, 08.07.2013 - 5 O 329/12

    Grashäcksler - Schadensersatzansprüche bei Beschädigung

    Ähnliches galt für Streufahrzeuge (BGH NJW 1988, 3019), Mobilkräne (BGH VRS 58, 401) und Radlader auf einem Betriebsgelände (OLG Köln VRS 102, 432).
  • AG Brandenburg, 17.10.2014 - 31 C 37/13

    Verwendung eines Hebebühnen-Lkw als Kraftfahrzeug von der Verwendung als

    So hat der Bundesgerichtshof die Frage, ob die Verwendung eines Kfz als Arbeitsmaschine noch als Gebrauch des Kfz anzusehen ist, bereits mehrfach erörtert (vgl. schon: BGH , VersR 1980, Seite 177; BGH , VersR 1966, Seite 354 ) und wurde dort u. a. ausgeführt, dass bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen nicht nur die mit der Beförderung, sondern auch die mit der Arbeitsleistung verbundenen Gefahren unter das besondere Kfz-Risiko fallen können.
  • OLG Schleswig, 17.04.2003 - 7 U 51/01

    Haftung des Fahrzeughalters bei Unfall im Zusammenhang mit dem Entladen eines

    Zwar ist der Unfall bei dem Betrieb des Traktors des Beklagten zu 2) erfolgt; der Betriebsbegriff des § 7 Abs. 1 StVG umfasst auch ein Ladegeschäft, soweit es im Schutzbereich der Norm liegt, wenn sich mithin eine Gefahr vom Kraftfahrzeug bei dessen Verkehr verwirklicht und es nicht nur als Arbeitsmaschine eingesetzt wird (vgl. BGH VRS 58, 401; NZV 91, 185); nach dem eigenen Vorbringen der Beklagten hat sich die Gefahr vom Traktor bei dessen Verkehr verwirklicht (Der Zeuge Moitzi begann gerade damit, das Fahrzeug zurückzusetzen, um die Schaufel mit dem Fass abzusenken, als der Kläger unvermittelt die Ladeschaufel betrat).
  • LG Berlin, 05.03.1997 - 4 O 167/96

    Kabelschaden bei Tiefbauarbeiten: Technischer Minderwert?

    Hierzu gehört bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auch die Verwirklichung von Risiken, die sich aus der Arbeitsleitung ergeben (BGH VersR 1980, S. 177).
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