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OLG Stuttgart, 12.03.1980 - 3 Ss 932/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 58, 436
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 07.07.1981 - 1 StR 53/81
Anordnung zur persönlichen Anwesenheit des Täters nach seiner Identifizierung an …
An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Bayerische Oberste Landesgericht durch den Beschluß des OLG Stuttgart vom 12. März 1980 - 3 Ss 932/79 (DAR 1980, 249) gehindert, in dem in einem ähnlich gelagerten Fall die Auffassung vertreten worden ist, daß ein Lichtbildvergleich durch den ersuchten Richter nicht ohne Erfolg gewesen wäre und vom erkennenden Richter zunächst hätte versucht werden müssen, bevor dieser das persönliche Erscheinen des Betroffenen in der Hauptverhandlung vor dem vom Wohnort weit entfernten Gericht anordnete. - BGH, 20.03.1992 - 2 StR 371/91
Verwerfung des Einspruch, wenn der Betroffene trotz Anordnung des persönlichen …
Im Hinblick darauf, daß im Bußgeldverfahren im Unterschied zum Strafverfahren keine Anwesenheitspflicht besteht, ist die Anordnung des persönlichen Erscheinens aber nur dann zulässig, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint (vgl. OLG Stuttgart VRS 58, 436, 437; BayObLG JR 1983, 522; OLG Hamburg DAR 1989, 390, 391; Fezer JR 1987, 84, 85). - OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87
Versagung des rechtlichen Gehörs; Anordnung des persönlichen Erscheinens
Keinesfalls darf die Anordnung des persönlichen Erscheinens dazu dienen, dem Tatrichter nur die Möglichkeit einer Verwerfung des Einspruchs ohne Sachprüfung zu eröffnen (BayObLG VRS 65, 210; OLG Stuttgart VRS 58, 436; 61, 135; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 464; Senatsentscheidung Strafverteidiger 1984, 18).