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BayObLG, 25.02.1980 - 1 ObOWi 624/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 58, 458
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 05.12.1985 - 3 Ss 121/85
Fahrlässige Mitwirkung; Fahrlässige Nebentäterschaft; Ordnungswidrigkeit; …
VRS 58, 458; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG § 14 Rdnr. 8; vgl. auch BT-Drucks. V/ 1269 S. 49). - OLG Düsseldorf, 22.02.1990 - 5 Ss OWi 36/90
Normadressat des Bußgeldtatbestandes nach §§ 29 Abs. 3, 49 Abs. 2 Nr. 7 StVO
a) Bei der Frage nach einer solchen Beteiligung des Betroffenen ist nicht dessen - im übrigen nicht festgestellte - etwaige rechtliche Halterverantwortlichkeit, sondern allenfalls seine tatsächlich in dem Unternehmen ausgeübte Funktion von Bedeutung, soweit sie Rückschlüsse auf den äußeren und inneren Tatbestand einer etwaigen Beteiligungsform an der Ordnungswidrigkeit des Fahrzeugführers zuläßt (vgl. BayObLG VRS 58, 458). - BayObLG, 24.10.1996 - 2 ObOWi 689/96
Normadressat des Bußgeldtatbestandes nach §§ 29 Abs. 3, 49 Abs. 2 Nr. 7 StVO
Die Beteiligung setzt vorsätzliches Handeln voraus und ist nur an einer von einem anderen vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit möglich (BayObLG VRS 58, 458; OLG Düsseldorf VRS 79, 141 f.).