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   BayObLG, 03.03.1980 - 3 ObOWi 246/79   

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https://dejure.org/1980,4744
BayObLG, 03.03.1980 - 3 ObOWi 246/79 (https://dejure.org/1980,4744)
BayObLG, Entscheidung vom 03.03.1980 - 3 ObOWi 246/79 (https://dejure.org/1980,4744)
BayObLG, Entscheidung vom 03. März 1980 - 3 ObOWi 246/79 (https://dejure.org/1980,4744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Territorialitätsprinzip bei Überschreitung der zulässigen täglichen Lenkzeit; Geltungsbereich des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten; Lenkzeiten im internationlen Straßenverkehr gemäß des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1980, 1451
  • BayObLGSt 1980, 21
  • VRS 58, 465
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.02.1965 - 3 StR 50/64

    Hören eines Beamten des Landesamts für Verfassungsschutz als Sachverständigen

    Auszug aus BayObLG, 03.03.1980 - 3 ObOWi 246/79
    Wie in § 5 OWiG in Übereinstimmung mit § 3 StGB festgelegt worden ist, kommt es allein darauf an, ob die Tat wenigstens teilweise innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs begangen ist (BGHSt 20, 164, 169 [BGH 16.02.1965 - 3 StR 50/64] ; KG BB AWD 1974, 47, 48).
  • BGH, 19.06.1986 - 4 StR 622/85

    Inlandsbezug eines Verstoßes gegen Lenk- und Ruhezeiten

    An der beabsichtigten Verwerfung der Rechtsbeschwerde sieht sich das Oberlandesgericht Stuttgart durch den in VRS 58, 465 veröffentlichten Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 3. März 1980 (3 Ob OWi 246/79) gehindert.

    Die Rechtsprechung nimmt zwar an, daß im Ausland zurückgelegte Fahrzeiten grundsätzlich zu den Fahrzeiten auf deutschem Gebiet hinzuzurechnen sind und sich allein dadurch ein im Inland begangener Verstoß gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten ergeben kann (BayObLG VRS 58, 465, 466; OLG Düsseldorf VRS 67, 390, 392; vgl. ferner KG VkBl 1974, 187; OLG Hamm VRS 64, 67, 68 f; OLG Karlsruhe VRS 67, 475, 477; Weise BB/AWD 1970, 560).

  • OLG Karlsruhe, 23.12.2014 - 2 (6) SsBs 601/14

    Verfallsanordnung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Umfang der Darlegung

    Nach dieser Vorschrift kommt es alleine darauf an, dass die mit Geldbuße bedrohte Handlung, die Anknüpfungspunkt für den Verfall ist, wenigstens teilweise innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des OWiG begangen worden ist (vgl. BayObLG VRS 58, 465).
  • BayObLG, 28.02.2001 - 3 ObOWi 13/01

    Geltung der zulässigen Lenkzeiten im gesamten Hoheitsgebiet der EU

    Einigkeit besteht darüber, dass Fahrer, welche die Bestimmungen der VO (EWG) Nr. 3820/85 ausschließlich im EU-Ausland nicht einhalten, wegen der räumlichen Beschränkung des Geltungsbereiches des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten auf die Bundesrepublik Deutschland (§ 5 OwiG) in Deutschland nicht verfolgt werden können (vgl. BayObLGSt 1980, 21 = VRS 58, 465 ff., soweit der Fahrer angesprochen ist; OLG Hamm VRS 60, 234).
  • OLG Hamm, 05.02.1985 - 5 Ss OWi 65/85

    Territorialprinzip des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG)

    Verstöße gegen die Sozialvorschriften der genannten EWG-Verordnungen, die aus schließlich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen werden sind nur in den Vertragsstaaten, nicht aber in der Bundesrepublik verfolgbar (OLG Hamm VRS 60, 234 f ür § 7 a FPersG ; Bay ObLG VRS 58, 465 f ür § 7 b FPersG ; Goehler OWiG 7. Aufl. § 5 Rdnr. 7; Hein/Eichhoff Güterkraftverkehrsrecht 2. Band § 7 a FPersG Rdn. 2).
  • OLG Hamm, 04.09.1980 - 2 Ss OWi 962/80

    Räumlicher Geltungsbereichs des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG); Bedeutung

    Wie das Bayerische Oberste Landesgericht in VRS 58/465 ff. für die Vorschrift des § 7 b Fahrpersonalgesetz (Zuwiderhandlungen gegen das AETR ) ausgesprochen hat, bedeutet auch die Regelung des § 7 a Fahrpersonalgesetz nicht etwa eine Abkehr vom Territorialprinzip in der Weise, daß nur im Gebiet eines anderen EWG-Staates begangene Zuwiderhandlungen gegen die EWG-Verordnung 543/69 in der ... geahndet werden könnten.
  • BayObLG, 27.12.1993 - 3 ObOWi 109/93

    Rechtsbeschwerde eines Fuhrunternehmers gegen die Verhängung einer Geldbuße im

    Findet das AETR aber Anwendung, so gilt dies für die gesamte Fahrstrecke, also auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (vgl. BayObLGSt 1980, 21; VRS 65, 477).
  • OLG Frankfurt, 21.09.1999 - 2 Ws (B) 461/99

    Auferlegung einer Geldbuße wegen in einem Land ohne Lenkzeitbeschränkung

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