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   OLG Hamm, 30.01.1980 - 4 Ss 2984/79   

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OLG Hamm, 30.01.1980 - 4 Ss 2984/79 (https://dejure.org/1980,16255)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.01.1980 - 4 Ss 2984/79 (https://dejure.org/1980,16255)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 1980 - 4 Ss 2984/79 (https://dejure.org/1980,16255)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 59, 258
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 06.03.2001 - Ss 64/01

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Unfall-Begriff; feststellungsbereite Dritte;

    Welche Wartezeit als "nach den Umständen angemessen" anzusehen ist, richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls und den Maßstäben der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit (OLG Stuttgart VRS 51, 431 [432]; OLG Hamm VRS 59, 258 [259]; Berz DAR 1975, 309 [312]), wobei insbesondere auf Zeit, Ort und Schwere des Unfalls, die Verkehrsdichte und die Chancen wirksamer Aufklärung sowie die Höhe des Fremdschadens abzustellen ist (OLG Düsseldorf VRS 87, 290 [291] = VM 1994, 38 m. w. Nachw.; OLG Hamm VRS 41, 28 [29]; SenE v. 03.03.1970 - Ss 438/69 - = VRS 38, 436; SenE v. 11.01.1994 - Ss 575/93 - = DAR 1994, 204; Tröndle/Fischer a.a.O. Rdnr. 31 m. w. Nachw.; Himmelreich/Bücken a.a.O. Rdnr. 189a; Rudolphi, in SK-StGB, § 142 Rdnr. 33).

    So ist beispielsweise eine Wartezeit von 20 Minuten bei einem nächtlichen Unfall in der Stadtmitte bei einem Laternenschaden von 500 DM für unzureichend erachtet worden (OLG Koblenz VRS 43, 423 [425]), ebenso bei einem Schaden von 600 DM an belebter Stelle, nämlich an einer Bundesstraße in bebauter Gegend gegen 18.30 Uhr (OLG Stuttgart VRS 51, 431; vgl. a. OLG Hamm VRS 59, 258) sowie bei einem Schaden von etwa 900 DM abends gegen 22.00 Uhr in einer Großstadtstraße (BayObLG VRS 64, 119 [121] = zfs 1992, 92 [93]).

  • AG Lahr, 10.06.2005 - 2 C 76/04

    Kfz-Kaskoversicherung: Keine Unfallflucht bzw. Aufklärungspflichtverletzung bei

    Ein Schaden ist völlig belanglos, wenn Schadensersatzansprüche üblicherweise nicht gestellt werden (OLG Hamm, VRS 59, 258).
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