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   BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78   

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BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78 (https://dejure.org/1980,118)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1980 - 7 C 19.78 (https://dejure.org/1980,118)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1980 - 7 C 19.78 (https://dejure.org/1980,118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge in der Innenstadt - Gewährleistung der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs - Rechtmäßigkeit einer Verkehrsbeschränkung zur Vermeidung einer Verdrängung des innerstädtischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 184
  • MDR 1981, 76
  • DVBl 1980, 1045
  • DÖV 1980, 915
  • VRS 59, 306
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 07.01.1974 - VII B 32.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
    Erst bei Erfüllung dieser Voraussetzungen verbleibt der Behörde für ihre Entscheidung, ob und wie sie eingreifen will, nach § 45 Abs. 1 StVO ein Ermessensspielraum, der nur beschränkt gerichtlich nachprüfbar ist (Urteil des Senats vom 9. Juni 1967 - BVerwGE 27, 181 [186];Beschluß vom 7. Januar 1974 - BVerwG 7 B 32.73 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 1 = VRS 46, 237 [238]).

    Die Übernahme des alten § 4 Abs. 1 StVO in den neuen § 45 Abs. 1 StVO, bei der der Begriff "Leichtigkeit" des Verkehrs durch den Begriff "Ordnung" des Verkehrs ersetzt worden ist, hat den Sinngehalt dieser Eingriffsermächtigung nicht geändert (Beschluß des Senats vom 7. Januar 1974 a.a.O.; Begründung des Bundesministers für Verkehr zur Straßenverkehrsordnung, VkBl. 1970, 797 [825]).

  • BGH, 20.12.1971 - III ZR 79/69

    Enteignender Charakter einer Gewerbebeeinträchtigung infolge U-Bahn-Baus;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
    Die Kläger sind mit ihren Beförderungsunternehmen dem Schicksal der Straßen unterworfen, auf denen sie ihr Gewerbe ausüben; sie müssen, ebenso wie die Straßenanlieger (vgl. Urteil des Senatsvom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 24.73 -, NJW 1977, 2367 = Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3; BGHZ 48, 58 [60]; 55, 261 [264]; 57, 359 [364]) Verkehrsregelungen oder Verlagerungen des Verkehrs grundsätzlich hinnehmen, mit denen die Straßen den sich wandelnden Bedürfnissen des Verkehrs und seiner Sicherheit und Leichtigkeit angepaßt werden.
  • BGH, 05.06.1970 - I ZR 24/69

    Aufnahme von Fahrgästen durch Mietwagen bei Leerfahrten - Weiterleitung von

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
    Dies verbietet sich deswegen, weil es der Sinn der insbesondere in § 49 Abs. 4 PBefG getroffenen Regelung ist, Mietwagen - im Gegensatz zu Kraftdroschken - nicht generell als solche im Verkehr in Erscheinung treten zu lassen und zu verhindern, daß das Publikum durch die Art des Auftretens der Mietwagen in der Öffentlichkeit angeregt wird, auf den Mietwagen wie auf eine Taxe im öffentlichen Straßenverkehr zurückzugreifen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 1970 - I ZR 24/69 - in NJW 1970, 1548 [1549]).
  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 143/66

    Anfahrtverschlechterung als Enteignung (Rheinuferstraße)

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
    Die Kläger sind mit ihren Beförderungsunternehmen dem Schicksal der Straßen unterworfen, auf denen sie ihr Gewerbe ausüben; sie müssen, ebenso wie die Straßenanlieger (vgl. Urteil des Senatsvom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 24.73 -, NJW 1977, 2367 = Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3; BGHZ 48, 58 [60]; 55, 261 [264]; 57, 359 [364]) Verkehrsregelungen oder Verlagerungen des Verkehrs grundsätzlich hinnehmen, mit denen die Straßen den sich wandelnden Bedürfnissen des Verkehrs und seiner Sicherheit und Leichtigkeit angepaßt werden.
  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
    Erst bei Erfüllung dieser Voraussetzungen verbleibt der Behörde für ihre Entscheidung, ob und wie sie eingreifen will, nach § 45 Abs. 1 StVO ein Ermessensspielraum, der nur beschränkt gerichtlich nachprüfbar ist (Urteil des Senats vom 9. Juni 1967 - BVerwGE 27, 181 [186];Beschluß vom 7. Januar 1974 - BVerwG 7 B 32.73 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 1 = VRS 46, 237 [238]).
  • BVerwG, 12.12.1969 - VII C 76.68

    Dauerparken von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen - Abgrenzung der

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
    Diese bereits früher vertretene Rechtsauffassung (Pr.OVG in Reichsverwaltungsblatt 1935, 342; Drews-Wacke, Allgemeines Polizeirecht, 6. Aufl. 1952, S. 39, 40) fand in § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO in der Fassung vom 29. März 1956 (BGBl. I S. 327) ihre ausdrückliche Bestätigung, indem dort die Leichtigkeit des Verkehrs als Bestandteil der öffentlichen Ordnung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG angesehen wurde (Urteil des Senats vom 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 320 [323]).
  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
    Das Gesetz rechnet die Taxen, wie § 13 Abs. 3 und § 47 PBefG zeigen, zu denjenigen Verkehrsmitteln, an denen ein öffentliches Verkehrsinteresse besteht, weil sie ihrer Bestimmung nach die notwendige Ergänzung des öffentlichen Verkehrs bilden und öffentliche Verkehrsbedürfnisse erfüllen (vgl. BVerfGE 11, 168 [186]).
  • BFH, 30.10.1969 - V R 99/69

    Beförderung von Personen - Funk-Mietwagenverkehr - Allgemeiner Steuersatz -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
    Diese unterschiedliche beförderungsrechtliche Behandlung des Taxen- und Mietwagenverkehrs, die schon der Bundesfinanzhof (V R 99/69 in Der Personenverkehr 1970 S. 89) in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht als unterscheidungserheblich angesehen hat, rechtfertigt auch die straßenverkehrsrechtliche Unterscheidung beider Verkehrszweige.
  • BGH, 08.02.1971 - III ZR 33/68

    Umbau einer Straße zur Sackgasse

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
    Die Kläger sind mit ihren Beförderungsunternehmen dem Schicksal der Straßen unterworfen, auf denen sie ihr Gewerbe ausüben; sie müssen, ebenso wie die Straßenanlieger (vgl. Urteil des Senatsvom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 24.73 -, NJW 1977, 2367 = Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3; BGHZ 48, 58 [60]; 55, 261 [264]; 57, 359 [364]) Verkehrsregelungen oder Verlagerungen des Verkehrs grundsätzlich hinnehmen, mit denen die Straßen den sich wandelnden Bedürfnissen des Verkehrs und seiner Sicherheit und Leichtigkeit angepaßt werden.
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78
    Unschädlich ist ferner, daß die Verkehrsverbote ganztägig, also auch während der in der Regel weniger verkehrsreichen Nachtzeit angeordnet sind; denn die Annahme einer an einer bestimmten Stelle oder Strecke einer Straße bestehenden konkreten Beeinträchtigung der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs, die die Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO rechtfertigt, ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Störungseintritt zu bestimmten Zeiten weniger wahrscheinlich sein mag (Urteil des Senatsvom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 46.78 -); zudem kann eine Regelung, die - wie hier - bestimmte Verkehrsströme lenken soll, nur bei einer gewissen Starrheit und dadurch erzielter Gewöhnung der Verkehrsteilnehmer ihre verkehrsordnende Wirkung erreichen.
  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73

    Betroffenheit der Anlieger durch einen Verwaltungsakt der Genehmigungsbehörde

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtssache an das Bundesverfassungsgericht -

  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.04.1980 - BVerwG 7 C 19.78 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 8 S. 27) kann einer ganztägigen Verkehrsbeschränkung die Erforderlichkeit nicht schon deswegen abgesprochen werden, weil die Nachtzeit weniger verkehrsreich und ein Störungseintritt daher zu dieser Zeit weniger wahrscheinlich ist.

    Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25.04.1980 a.a.O.) bereits darauf hingewiesen, daß eine Verkehrsregelung, die bestimmte Verkehrsströme lenken soll, nur bei einer gewissen Starrheit und dadurch erzielten Gewöhnung der Verkehrsteilnehmer ihre verkehrsordnende Wirkung erreichen kann.

  • VG Berlin, 04.09.2020 - 11 L 205.20

    Eilantrag gegen sog. Pop-up-Radwege erfolgreich

    Das gilt auch dann, wenn sich die Maßnahmen gegen einzelne Verkehrsarten oder bestimmte Benutzerkreise richten, denen die Straßenbenutzung durch die straßenrechtliche Widmung eröffnet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1980 - BVerwG 7 C 19/78 -, juris Rn. 19).
  • VG Würzburg, 19.01.2011 - W 6 K 10.1068

    Parkverbot vor und gegenüber Grundstücksein- und -ausfahrten; Anbringung eines

    Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen verbleibt der Behörde für ihre Entscheidung, ob und wie sie eingreifen will, nach § 45 Abs. 1 StVO ein Ermessenspielraum, der gemäß § 114 VwGO gerichtlich nur beschränkt nachprüfbar ist (BVerwG, U.v. 25.04.1980, Az: 7 C 19/78).
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