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   OLG Frankfurt, 05.03.1980 - 1 Ws (B) 44/80 OWiG   

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OLG Frankfurt, 05.03.1980 - 1 Ws (B) 44/80 OWiG (https://dejure.org/1980,6122)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.03.1980 - 1 Ws (B) 44/80 OWiG (https://dejure.org/1980,6122)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. März 1980 - 1 Ws (B) 44/80 OWiG (https://dejure.org/1980,6122)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2144 (Ls.)
  • VRS 59, 429
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 14.03.2000 - Ss 10/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Es muss namentlich das fehlende Verschulden des Betroffenen an der Fristversäumung offensichtlich und eine Glaubhaftmachung wegen Offenkundigkeit oder Aktenkundigkeit überflüssig sein (OLG Düsseldorf JMinBl NW 1984, 95 u. JurBüro 1992, 255; OLG Frankfurt VRS 59, 429; OLG Hamburg NStZ 1985, 568 = JR 1986, 382; OLG Zweibrücken VRS 61, 438).
  • BGH, 05.07.2022 - 4 StR 157/22

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen:

    c) Für eine gemäß § 45 Abs. 2 Satz 3 StPO von Amts wegen zu gewährende Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist ist schon deshalb kein Raum, weil insoweit ein Mitverschulden des - der deutschen Sprache mächtigen - Angeklagten mit Blick auf die ihm durch die Antragsschrift des Generalbundesanwalts womöglich bereits vermittelte Kenntnis von der verfristeten Revisionsbegründung durch seinen Verteidiger nicht ausgeschlossen erscheint (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1972 - 1 StR 267/72, BGHSt 25, 89, 90 ff.; Beschluss vom 30. November 2017 - 3 StR 539/17; OLG Frankfurt VRS 59, 429, 431; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 44 Rn. 18, § 45 Rn. 12).
  • BayObLG, 28.07.1992 - 2 ObOWi 198/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Frist; Versäumung; Antrag; Zulassung;

    Die Wirksamkeit der Zustellung an den Betroffenen hängt auch nicht davon ab, ob der Verteidiger davon gemäß § 145 a Abs. 3 Satz 2 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG unterrichtet wird (BayObLG aaO S.194;. OLG Frankfurt VRS 59, 429).
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