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   OLG Hamm, 07.07.1980 - 1 Ss OWi 3164/79   

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https://dejure.org/1980,2921
OLG Hamm, 07.07.1980 - 1 Ss OWi 3164/79 (https://dejure.org/1980,2921)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.07.1980 - 1 Ss OWi 3164/79 (https://dejure.org/1980,2921)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juli 1980 - 1 Ss OWi 3164/79 (https://dejure.org/1980,2921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bussgeldsiegen.de

    Wartepflicht bei Einbiegen auf Vorfahrtsstraße mit mehreren Fahrstreifen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 60, 141
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 30.10.2012 - 9 U 5/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einer Lichtzeichenanlage anfahrenden

    Ein naheliegender Grund dafür besteht darin, dass ein Ortsunkundiger - wie der Kläger - zu spät erkennt, in welcher Richtung er weiterfahren kann oder muss (vgl. OLG Hamm, VRS 60, 141).
  • LG Saarbrücken, 10.06.2011 - 13 S 40/11

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Wartepflichtigen mit einem

    (1) Ob der Wartepflichtige grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass ein auf einer bevorrechtigten mehrspurigen Fahrbahn herannahendes Fahrzeug den gewählten Fahrstreifen einhält und jedenfalls nicht ohne Ankündigung durch Blinkzeichen (so OLG Hamm, VRS 60, 141, Hentschel aaO § 8 Rdn. 54a) oder sogar - wie das Landgericht Hamburg (aaO) meint - "unversehens" die Fahrspur wechselt, ist, sieht man von dem Sonderfall ab, dass die Einfahrspur des Rechtsabbiegers sich als zusätzlicher Fahrstreifen in der bevorrechtigten Straße fortsetzt (BayObLG, DAR 79, 46; Hentschel aaO § 8 Rdn. 64), aus Sicht der Kammer zweifelhaft.
  • LG Hamburg, 14.11.2003 - 331 S 114/02

    Kollision zwischen Wartepflichtigem und vorfahrtberechtigtem Fahrstreifenwechsler

    a) Die Kammer ist der Auffassung, dass sich ein wartepflichtiger Einbieger ohne besonderen Grund grundsätzlich nicht darauf einstellen braucht, ein Benutzer der bevorrechtigten Straße, der eine bestimmte Fahrspur einhält, bei deren Beibehaltung der Wartepflichtige gefahrlos einbiegen kann, werde unversehens die Spur wechseln und daher die Gefahr einer Kollision herbeiführen (so auch BayObLG, 1. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss v. 31.7.1978, 1 Ob OWi 282/78; s. a. OLG Hamm, 1. Senat für Bußgeldsachen, Beschluß vom 7. Juli 1980, Az: 1 Ss OWi 3164/79).
  • LG Wuppertal, 12.07.2018 - 9 S 42/18

    Berücksichtigung des Fahrstreifenwechsels eines vorfahrtberechtigten Fahrers

    Diese Auffassung wird in der Rechtsprechung allgemein (LG Hamburg, 331 O 76/14, bei juris) oder jedenfalls für den Fall vertreten, dass besondere Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der bevorrechtigte Fahrer einen Fahrspurwechsel vornehmen könnte (OLG Hamm, 1 Ss OWi 3164/79, bejaht für eine mehrspurige Straße vor einer Rotlicht zeigenden Ampelanlage; LG Hamburg, 331 S 114/02, beide bei juris).
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