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   OLG Frankfurt, 15.08.1980 - 1 Ws (B) 178/80 OWiG   

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OLG Frankfurt, 15.08.1980 - 1 Ws (B) 178/80 OWiG (https://dejure.org/1980,5734)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.08.1980 - 1 Ws (B) 178/80 OWiG (https://dejure.org/1980,5734)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. August 1980 - 1 Ws (B) 178/80 OWiG (https://dejure.org/1980,5734)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 60, 213
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Zweibrücken, 04.05.2001 - 1 Ss 80/01

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung eines Anhörungsbogens nach

    Voraussetzung dafür aber ist, dass die Verwaltungsbehörde den Betroffenen bereits konkret verdächtigt (BGHSt 24, 320;OLG Frankfurt am Main VRS 60, 213;; OLG Hamburg DAR 1999, 176; NZV 1999, 95; KK-Weidler OWiG, 2. Aufl. § 33 Rdn. 23).
  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 1 Ss OWi 132/05

    Verjährung; Unterbrechung; Computerausdruck; Anhördungsbogen; Formulierung

    Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Ausdruck eines mittels EDV gefertigten Anhörungsbogens als Anordnung der Übersendung des Anhörungsbogens anzusehen ist, denn in diesem Fall hat die Behörde die von ihr vorprogrammierte Tätigkeit des Computers in ihren Willen aufgenommen (vgl. OLG Frankfurt VRS 50, 220; 60, 213; OLG Köln NZV 1994, 78; DAR 2000, 131; OLG Düsseldorf VRS 64, 455; OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 Ss OWi 802/00 - Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdnr. 12).
  • BayObLG, 20.11.2003 - 1 ObOWi 459/03

    Eintritt der Verjährung bei Bußgeldsachen im Straßenverkehr; Fahrlässiges

    Da es hier vor dem erstmaligen Ausdruck des Anhörbogens, der bei vollautomatisierten Verfahren die Verjährung üblicherweise unterbricht (OLG Frankfurt VRS 60, 213 ; OLG Düsseldorf VRS 64, 55 ), zu einer gesonderten Anordnung der Anhörung gekommen ist, wurde hierdurch bereits vorher die Verjährung unterbrochen (BayObLG vom 17.9.2002 - 1 ObOWi 336/02; OLG Frankfurt VRS 61, 373 ).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2002 - 2a Ss OWi 272/01

    Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts nach § 80 Abs. 2 Nr. 1

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Sachbearbeiter der Verwaltungsbehörde im üblichen elektronischen Verfahren, dessen Arbeitsabläufe streng schematisiert sind und einer ausschließlich formellen Prüfung unterliegen, die erforderlichen Daten eingibt und anschließend deren Übermittlung an einen anderen Rechner zum Ausdruck freigibt, ansonsten aber nicht in den Programmablauf eingreift und keine Programmänderung herbeiführt (vgl. OLG Frankfurt zfs 1991, 322; NJW 1976, 337, 339; VRS 61, 370, 372; VRS 60, 213; OLG Stuttgart VRS 63, 370; OLG Zweibrücken zfs 1996, 195, 196).
  • OLG Celle, 05.05.1988 - 2 Ss OWi 235/88
    »Zwar ist in der Rechtspr. anerkannt, daß bei im Wege des EDV-Verfahrens erstellten Bußgeldbescheiden [gemäß § 33 Abs. 1 und 2 OWiG] grundsätzlich das Datum des Ausdrucks entscheidend für die Verjährungsunterbrechung ist (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1976, 337 f. [hier: IV (468) 106 d]; VRS 60, 213 f.; VRS 61, 370 ff. [hier: IV (468) 135 b]; OLG Stuttgart, Die Justiz 1982, 376).
  • BayObLG, 17.09.2002 - 1 ObOWi 336/02

    Unterbrechung einer Verjährungsfrist von Ordnungswidrigkeiten durch eine

    Da es hier vor dem erstmaligen Ausdruck des Anhörbogens, der bei vollautomatisierten Verfahren die Verjährung üblicherweise unterbricht (OLG Frankfurt VRS 60, 213 ; OLG Düsseldorf VRS 64, 55 ), zu einer gesonderten Anordnung der Anhörung gekommen ist, wurde hierdurch bereits die Verjährung unterbrochen (OLG Frankfurt VRS 61, 373 ).
  • KG, 02.07.1999 - 3 Ws (B) 292/99

    EDV-Verarbeitung - Verjährung

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass bei Verwendung einer EDV-Anlage der Ausdruck des Anhörbogens der Anordnung der Anhörung des Betroffenen entspricht und für die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung daher der Zeitpunkt des Ausdrucks des Schriftstücks maßgebend ist (vgl. OLG Frankfurt VRS 50, 220, 221; 60, 213; Göhler, OWiG 12. Aufl., § 33 Rdnr. 12 und 46 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.02.1998 - 4 Ss OWi 1331/97

    Bußgeldbescheid, Erlaß, Eingriff in vorprogrammierten Ablauf, EDV, Computer,

    Der hier dargelegten Auffassung steht nicht entgegen, daß bei einem Bußgeldbescheid, der im Wege der Datenverarbeitung nach einem vorgegebenen Fristenplan automatisch erstellt wird, grundsätzlich das auf dem Ausdruck befindliche Datum - dies wäre hier der 15.01.1997 - für die Verjährungsunterbrechung entscheidend ist (vgl. OLG Frankfurt a.M., VRS 60, S. 213; OLG Zweibrücken, NStZ 1987, S. 30).
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