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   BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80   

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BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80 (https://dejure.org/1981,811)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1981 - 4 StR 652/80 (https://dejure.org/1981,811)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1981 - 4 StR 652/80 (https://dejure.org/1981,811)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer Strafklage - Zeitpunkt der Vollendung eines Diebstahls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 997
  • MDR 1981, 417
  • StV 1981, 167
  • VRS 60, 294
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80
    Das ist jedenfalls (darüber hinaus vgl. BGHSt 26, 24, 27 m.w.Nachw.) immer dann anzunehmen, wenn mindestens ein Handlungsteil zur Erfüllung des Tatbestands beider in Betracht kommenden Strafgesetze beiträgt, das heißt vor der Vollendung des einen der beiden Straftatbestände begangen wird.

    Wie dies in BGHSt 26, 24, 25/26 näher dargelegt ist, sieht die Rechtsprechung die zur Vollendung des Diebstahls führende Wegnahme von Geld und anderen Sachen geringen Umfangs in aller Regel bereits dann als vollzogen an, wenn der Täter die Beute in seine Kleidung steckt oder in einem leicht zu transportierenden Behältnis bei sich führt.

    Deshalb kommt es hier auf die von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs vertretene unterschiedliche Rechtsauffassung nicht an, ob Tateinheit nur bis zur Vollendung des Diebstahls (vgl. GA 1961, 346; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 83-84/73 -, vom 24. September 1974 - 1 StR 364/74) oder bis zu dessen Beendigung (BGH, Urteile vom 13. Dezember 1955 - 5 StR 221/54 -, vom 19. Februar 1965 - 4 StR 22/65 -, vom 4. Oktober 1966 - 1 StR 282/66 -, vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74 = BGHSt 26, 24, 27/28 -, sowie Beschlüsse vom 18. Juni 1980 - 2 StR 89/80 - und vom 28. November 1980 - 2 StR 630/80) anzunehmen ist.

  • BGH, 24.07.1973 - 1 StR 83/73

    Strafbarkeit wegen unbefugter Ingebrauchnahme eines Kraftfahrzeugs und wegen

    Auszug aus BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80
    Das gilt auch für die hier zu beurteilende Frage, ob der Abtransport der Diebesbeute vom Tatort mit einem Kraftfahrzeug noch zur Begründung des neuen Gewahrsams gehört oder ob er erst nach der Vollendung der Diebstahlstat, etwa nur zur Sicherung und Erhaltung der Beute, durchgeführt wird (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1975 - 2 StR 596/75 - bei Hürxthal DRiZ 1976, 141 unter 1 - einerseits und BGH, Urteil vom 24. Juli 1973 - 1 StR 83-84/73 - andererseits).

    Deshalb kommt es hier auf die von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs vertretene unterschiedliche Rechtsauffassung nicht an, ob Tateinheit nur bis zur Vollendung des Diebstahls (vgl. GA 1961, 346; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 83-84/73 -, vom 24. September 1974 - 1 StR 364/74) oder bis zu dessen Beendigung (BGH, Urteile vom 13. Dezember 1955 - 5 StR 221/54 -, vom 19. Februar 1965 - 4 StR 22/65 -, vom 4. Oktober 1966 - 1 StR 282/66 -, vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74 = BGHSt 26, 24, 27/28 -, sowie Beschlüsse vom 18. Juni 1980 - 2 StR 89/80 - und vom 28. November 1980 - 2 StR 630/80) anzunehmen ist.

    Diese besonderen Voraussetzungen der inneren Verknüpfung der Tat miteinander sind zwischen Begehungsakten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Diebstahls- und Betrugshandlungen in aller Regel nicht gegeben (BGH GA 1961, 346, 347; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 83-84/73 - und vom 9. Januar 1979 - 1 StR 551/78 -).

  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80
    Nach herrschender Rechtsauffassung (vgl. u.a. BGHSt 13, 21, 25; 23, 141, 145; 25, 388, 390; …

    Dazu genügt es indessen nicht, daß der Angeklagte im Zuge der Verwirklichung eines Gesamtplans tätig geworden ist (BGHSt 13, 21, 25/26; 26, 284, 287; OLG Celle Nds Rpfl. 1961, 112, 113), daß er aus einer einheitlichen Grundhaltung heraus gehandelt oder dasselbe Rechtsgut verletzt hat (Gollwitzer a.a.O. Rdn. 5).

    Mehrere sachlichrechtlich selbständige Handlungen bilden vielmehr nur dann eine Tat im Sinne des § 264 StPO, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden wird (BGHSt 13, 21, 25/26; 23, 141, 146/147; 23, 270, 273; 24, 185, 186; BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80 - = NJW 1980, 2718; KG DAR 1968, 244).

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80
    Nach herrschender Rechtsauffassung (vgl. u.a. BGHSt 13, 21, 25; 23, 141, 145; 25, 388, 390; …

    Auch die bloße zeitliche oder örtliche Aufeinanderfolge der einzelnen Vorgänge reicht für sich allein nicht (BGHSt 23, 141, 148; 23, 270, 273).

    Mehrere sachlichrechtlich selbständige Handlungen bilden vielmehr nur dann eine Tat im Sinne des § 264 StPO, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden wird (BGHSt 13, 21, 25/26; 23, 141, 146/147; 23, 270, 273; 24, 185, 186; BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80 - = NJW 1980, 2718; KG DAR 1968, 244).

  • BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Vorübergehende Verhinderung eines

    Auszug aus BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80
    Das Fahren ohne Fahrerlaubnis war vollendet, bevor der Angeklagte mit dem Gewahrsamsbruch begann (BGH GA 1961, 346; BGH, Urteil vom 24. September 1974 - 1 StR 364/74; vgl. aber auch Urteil vom 4. Oktober 1966 - 1 StR 282/66).

    Deshalb kommt es hier auf die von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs vertretene unterschiedliche Rechtsauffassung nicht an, ob Tateinheit nur bis zur Vollendung des Diebstahls (vgl. GA 1961, 346; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 83-84/73 -, vom 24. September 1974 - 1 StR 364/74) oder bis zu dessen Beendigung (BGH, Urteile vom 13. Dezember 1955 - 5 StR 221/54 -, vom 19. Februar 1965 - 4 StR 22/65 -, vom 4. Oktober 1966 - 1 StR 282/66 -, vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74 = BGHSt 26, 24, 27/28 -, sowie Beschlüsse vom 18. Juni 1980 - 2 StR 89/80 - und vom 28. November 1980 - 2 StR 630/80) anzunehmen ist.

  • BGH, 24.09.1974 - 1 StR 364/74

    Hehlerei, Bandendiebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fehlerhafte Vornahme

    Auszug aus BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80
    Das Fahren ohne Fahrerlaubnis war vollendet, bevor der Angeklagte mit dem Gewahrsamsbruch begann (BGH GA 1961, 346; BGH, Urteil vom 24. September 1974 - 1 StR 364/74; vgl. aber auch Urteil vom 4. Oktober 1966 - 1 StR 282/66).

    Deshalb kommt es hier auf die von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs vertretene unterschiedliche Rechtsauffassung nicht an, ob Tateinheit nur bis zur Vollendung des Diebstahls (vgl. GA 1961, 346; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 83-84/73 -, vom 24. September 1974 - 1 StR 364/74) oder bis zu dessen Beendigung (BGH, Urteile vom 13. Dezember 1955 - 5 StR 221/54 -, vom 19. Februar 1965 - 4 StR 22/65 -, vom 4. Oktober 1966 - 1 StR 282/66 -, vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74 = BGHSt 26, 24, 27/28 -, sowie Beschlüsse vom 18. Juni 1980 - 2 StR 89/80 - und vom 28. November 1980 - 2 StR 630/80) anzunehmen ist.

  • BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70

    Tatidentität zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und

    Auszug aus BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80
    Auch die bloße zeitliche oder örtliche Aufeinanderfolge der einzelnen Vorgänge reicht für sich allein nicht (BGHSt 23, 141, 148; 23, 270, 273).

    Mehrere sachlichrechtlich selbständige Handlungen bilden vielmehr nur dann eine Tat im Sinne des § 264 StPO, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden wird (BGHSt 13, 21, 25/26; 23, 141, 146/147; 23, 270, 273; 24, 185, 186; BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80 - = NJW 1980, 2718; KG DAR 1968, 244).

  • BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73

    Unzulässigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführer - Voraussetzungen für einen

    Auszug aus BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80
    Diese Voraussetzungen sind nach einheitlicher Rechtsprechung stets dann gegeben, wenn die bereits rechtskräftig abgeurteilte Tat und die nunmehr zur Aburteilung stehende Tat eine einheitliche Handlung im sachlichrechtlichen Sinne bilden, das heißt, was hier nur in Betracht kommt, wenn Tateinheit (§ 52 StGB) zwischen ihnen besteht (BVerfGE 45, 434 [BVerfG 07.09.1977 - 2 BvR 674/77]; BGHSt 8, 92, 94/95; 26, 284, 285; BayObLG …

    Dazu genügt es indessen nicht, daß der Angeklagte im Zuge der Verwirklichung eines Gesamtplans tätig geworden ist (BGHSt 13, 21, 25/26; 26, 284, 287; OLG Celle Nds Rpfl. 1961, 112, 113), daß er aus einer einheitlichen Grundhaltung heraus gehandelt oder dasselbe Rechtsgut verletzt hat (Gollwitzer a.a.O. Rdn. 5).

  • BGH, 13.12.1955 - 5 StR 221/54
    Auszug aus BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80
    Deshalb kommt es hier auf die von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs vertretene unterschiedliche Rechtsauffassung nicht an, ob Tateinheit nur bis zur Vollendung des Diebstahls (vgl. GA 1961, 346; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 83-84/73 -, vom 24. September 1974 - 1 StR 364/74) oder bis zu dessen Beendigung (BGH, Urteile vom 13. Dezember 1955 - 5 StR 221/54 -, vom 19. Februar 1965 - 4 StR 22/65 -, vom 4. Oktober 1966 - 1 StR 282/66 -, vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74 = BGHSt 26, 24, 27/28 -, sowie Beschlüsse vom 18. Juni 1980 - 2 StR 89/80 - und vom 28. November 1980 - 2 StR 630/80) anzunehmen ist.
  • BGH, 19.02.1965 - 4 StR 22/65

    Verletzung von Verfahrensrecht und sachlichem Recht - Beurteilung von Täterschaft

    Auszug aus BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80
    Deshalb kommt es hier auf die von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs vertretene unterschiedliche Rechtsauffassung nicht an, ob Tateinheit nur bis zur Vollendung des Diebstahls (vgl. GA 1961, 346; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 83-84/73 -, vom 24. September 1974 - 1 StR 364/74) oder bis zu dessen Beendigung (BGH, Urteile vom 13. Dezember 1955 - 5 StR 221/54 -, vom 19. Februar 1965 - 4 StR 22/65 -, vom 4. Oktober 1966 - 1 StR 282/66 -, vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74 = BGHSt 26, 24, 27/28 -, sowie Beschlüsse vom 18. Juni 1980 - 2 StR 89/80 - und vom 28. November 1980 - 2 StR 630/80) anzunehmen ist.
  • BGH, 18.06.1980 - 2 StR 89/80

    Mehrfache Teilnahme am Straßenverkehr ohne Fahrerlaubnis als fortgesetzte Tat -

  • BGH, 28.11.1980 - 2 StR 630/80

    Änderung des Schuldspruches durch den Senat

  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 545/52
  • BGH, 24.06.1955 - 1 StR 107/55
  • BGH, 28.06.1955 - 5 StR 646/54
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

  • BGH, 24.10.1974 - 4 StR 453/74

    Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr -

  • BGH, 19.12.1975 - 2 StR 596/75

    Konkurrenzverhältnis von Diebstählen und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis eines

  • BGH, 09.01.1979 - 1 StR 551/78

    Fortgesetztes verbotenes Tragen von Uniformen - Verbrauch der Strafklage -

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

  • BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77

    RAF

  • KG, 28.03.1968 - 3 Ss 32/68
  • RG, 12.11.1937 - 1 D 323/37

    1. Täterschaft und Teilnahme bei dem Vergehen gegen den § 26 Nr. 3 und bei den

  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Es genügt nämlich nicht, daß der Angeklagte im Zuge der Verwirklichung eines Gesamtplanes tätig geworden ist (BGHSt 13, 21, 26; BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; NStZ 1983, 87).

    Erforderlich wäre vielmehr, daß die einzelnen Handlungen äußerlich ineinander übergehen und innerlich derart miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden werden würde (BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; Hürxthal in KK-StPO 2. Aufl. § 264 Rdn. 5; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 264 Rdn. 5; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 264 Rdn. 3 jeweils m.w.Nachw.).

  • LG Karlsruhe, 21.06.1993 - I Ns 42/93
    Nach der Apprehensionstheorie genügt hierzu das Ergreifen der Sache, soweit es sich nicht um einen besonders großen oder sperrigen Gegenstand handelt (vgl. BGH NJW 1981, 997; LK-Ruß aaO, Rn 40).
  • OLG Celle, 06.05.1996 - 3 Ss 21/96

    Strafbarkeitsvoraussetzungen wegen versuchten Computerbetrugs; Ausgestaltung der

    Der Angeklagte hat den Diebstahl auch vollendet; durch die Wegnahme der 182 Münzen aus dem Automaten und ihre Verstauung in seiner Gürteltasche hatte er bereits sicheren Gewahrsam erlangt (vgl. BGHSt 26, 24 ; NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80] ).
  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95

    Schwere räuberische Erpressung - Raub - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Flucht -

    Sie bei der Würdigung der räuberischen Erpressung nicht mit heranzuziehen, würde zu unnatürlicher Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs führen (vgl. BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; BGH StV 1983, 413; BGH NStZ 1984, 135; BGHSt 23, 141; 26, 24, 27; 32, 215 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; BGH, Beschluß vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95).
  • OLG Hamm, 06.09.2013 - 5 RVs 80/13

    Verladung sperriger Gegenstände in ein Transportfahrzeug als Vollendung der

    Die Wegnahme ist dann vollendet, wenn der fremde Gewahrsam gebrochen und neuer Gewahrsam begründet ist (vgl. BGH, NStZ 1981, 435; NJW 1981, 997).
  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat bei seiner Annahme, daß die Steuerhinterziehung und die Beitragsvorenthaltung auch unter den bezeichneten tatsächlichen Voraussetzungen getrennt gewürdigt werden können (a.a.O. S. 174), zutreffend hervorgehoben, daß weder ein Gesamtplan noch ein zeitliches Zusammentreffen für sich allein ausreichen, zwei sachlichrechtlich im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander stehende Handlungen als einheitliche Tat im prozessualen Sinne erscheinen zu lassen (vgl. BGHSt 13, 21, 26, 27; 23, 141, 145; BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; NStZ 1983, 87).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23

    Strafklageverbrauch bei materiell-rechtlicher Tatmehrheit

    Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die einzelnen Handlungen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände der anderen Handlung richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs erscheinen würde (BGH, Urteil vom 15.01.1981, 4 StR 652/80 - juris; Weidig in: MüKoStVR, 1. Aufl. 2016, § 21 StVG, Rn. 54; Stuckenberg in: Löwe-Rosenberg/StPO, 27. Aufl. 2021, § 264 Rn. 89).

    Die besonderen Voraussetzungen der inneren Verknüpfung sind zwischen Begehungsakten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Diebstahls- und Betrugshandlungen sind in aller Regel nicht gegeben (BGH, Urteil vom 20.12.1960, GA 1961, 346; Urteil vom 15.01.1981 - 4 StR 652/80, Urteil vom 18.06.1997 - 5 StR 93/97; Beschluss vom 23.09.2020 - 2 StR 606/19 - alle juris; Stuckenberg in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2021, § 264 Rn. 87).

    Ob ein solcher Zusammenhang zu bejahen ist, wenn das Wegfahren vom Tatort noch der Sicherung des Tätergewahrsams bzw. Flucht dient (vgl. BGH, Urteil vom 11.04.1995, NStZ 1996, 41) oder der Umfang der Beute einen Abtransport durch ein Fahrzeug erfordert (in BGH, Beschluss vom 23.03.2021, 1 StR 53/21 - juris, wird damit sogar die Annahme von Tateinheit bejaht, die dann auch zur Einheitlichkeit der prozessualen Tat führt; dagegen offen gelassen in: BGH, Urteil vom 15.01.1981, 4 StR 652/80 - juris; auch für diesen Fall verneinend: BGH, Urteil vom 20.12.1960, GA 1961 346), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

  • BGH, 09.08.1983 - 5 StR 319/83

    Klammerwirkung - Straftatbestände - Tateinheit - Zusammenfassende Tat -

    Das Urteil des 4. Strafsenats vom 15. Januar 1981 - 4 StR 652/80 - LM Nr. 9 zu § 52 StGB 1975 = NJW 1981, 997 = MDR 1981, 417 = DAR 1981, 125 = VRS 60, 294 = StrVert 1981, 167 steht der hier vertretenen Ansicht nicht entgegen.
  • BGH, 18.06.1997 - 5 StR 93/97

    Diebstahl in Tateinheit oder Tatmehrheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis bei

    Bei Wegfahrt der Angeklagten vom Tatort waren die Diebstahlstaten jeweils abgeschlossen: in einem Fall blieb es beim Versuch des Diebstahls, in den beiden anderen Fällen waren die vollendeten Diebstahlstaten beendet, weil es nur zur Wegnahme von Geld und Gegenständen geringen Umfanges gekommen und eine Sicherung des Gewahrsams durch Wegfahrt nicht notwendig war; die Diebstahlstaten und die Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis überschneiden sich deshalb in keinem Punkt und stehen daher in Tatmehrheit zueinander (BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]).

    Auch sonst liegt bei allen Angeklagten trotz der zeitlichen und örtlichen Aufeinanderfolge der Diebstahlsserie keine den Strafklageverbrauch auslösende Tatidentität i.S.d. § 264 StPO vor, denn die Taten sind nicht derart miteinander verknüpft, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden könnte und ihre getrennte Würdigung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. BGH NJW 1981, 997, 998 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; GA 1961, 346, 347; NStZ-RR 1996, 347).

  • OLG München, 30.05.2005 - 4St RR 73/05

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung öffentlicher Klage unabhängig von

    Die Tat im Sinn dieser Vorschrift ist der einheitliche geschichtliche Vorgang einschließlich aller damit zusammenhängender und darauf bezüglicher Vorkommnisse, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar bzw. bußgeldbewehrt erscheinen zu lassen, also das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (BayObLG VRS 99, 467/468; BGH VRS 60, 294/295).

    Diese Fahrt ist, wie bereits unter Nr. 11 ausgeführt, denknotwendige Voraussetzung für das Unfallgeschehen und trägt damit nicht nur zur Erfüllung des Tatbestands der Ordnungswidrigkeit bei, sondern stellt auch einen unverzichtbaren Handlungsteil der dem Angeklagten zunächst zur Last liegenden Straftat dar (BGH VRS 60, 294/295).

  • OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 5 Ws 4/01

    Umfang der Rechtskraft einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen eine

  • OLG Köln, 21.12.1990 - Ss 607/90

    Fahrerlaubnisentziehung; andere berauschende Mittel

  • OLG Hamburg, 23.03.1999 - IIb - 6/99
  • OLG Düsseldorf, 23.10.1989 - 5 Ss 384/89

    Sakkos unter Mantel - § 242 StGB, zur Vollendung des Diebstahls bei

  • BGH, 30.11.1984 - 2 StR 699/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

  • KG, 27.07.2007 - 1 Ss 496/06

    Strafklageverbrauch: Verurteilung wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln bei

  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 707/80

    Einstellung eines Verfahrens auf Grund eines Verbrauchs der Strafklage - Verbot

  • OLG Köln, 17.05.2005 - 8 Ss 87/05

    Beratung des Angeklagten mit Verteidiger und Rechtsmittelverzicht

  • BGH, 25.01.1995 - 5 StR 664/94

    Indiz - Gesamtwürdigung - Widerruf - Geständnis

  • OVG Sachsen, 14.03.2014 - D 6 A 767/12

    Disziplinarrecht, Diebstahl geringwertiger Sachen, Maßnahmeverbot

  • BGH, 01.08.1991 - 4 StR 234/91

    Entgegenstehen des Verfahrenshindernisses des Strafklageverbrauchs - Verstoß

  • BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90

    Strafklageverbrauch nach Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis -

  • OLG Hamm, 09.09.1985 - 1 Ws 83/85
  • OLG Köln, 13.01.1984 - 3 Ss 896/83

    Wann ist ein Diebstahl im Selbstbedienungsladen vollendet?

  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen

  • BGH, 27.10.1987 - 1 StR 529/87

    Annahme einer Tateinheit beim Abtransport von Diebesgut mit einem Kraftfahrzeug

  • OLG Hamm, 22.07.2004 - 4 Ss 259/04

    Ausländergesetz; unerlaubte Einreise, Anklage, Umfang der Anklage,

  • BGH, 03.08.1984 - 3 StR 277/84

    Konkurrenzverhältnis zwischen fortgesetztem Fahren ohne Fahrerlaubnis und

  • BGH, 14.10.1986 - 1 StR 542/86

    Zur Anwendung von Raub oder räuberischem Diebstahl bei bereits vollendetem

  • BGH, 24.06.1986 - 1 StR 269/86

    Einwand gegen die allein dem Tatrichter vorbehaltene Beweiswürdigung -

  • KG, 23.10.2019 - 3 Ss 89/19

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • BayObLG, 26.11.1985 - RReg. 4 St 183/85

    Strafklageverbrauch; Tatidentität; Steuerhinterziehung; Vorenthaltung; Beiträge;

  • KG, 23.10.2019 - 121 Ss 152/19

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • BGH, 02.11.1983 - 3 StR 420/83

    Anforderungen an dem Gesamtvorsatz zum Führen eines Kraftfahrzeuges ohne den

  • BGH, 09.09.1983 - 2 StR 502/83

    Vorliegen des Verfolgungshindernisses des Strafklageverbrauchs - Annahme des

  • BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 8/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 28.09.1984 - 3 StR 385/84

    Betrug durch Betanken eines Personenkraftwagens ohne Bezahlung - Versuchter

  • OLG Hamm, 18.07.2000 - 1 Ss 604/00

    Pflichtverteidigerbeiordnung wegen Schwierigkeit der Sachlage, Ausländer,

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