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   OLG Koblenz, 15.10.1980 - 1 Ss 522/80   

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OLG Koblenz, 15.10.1980 - 1 Ss 522/80 (https://dejure.org/1980,14098)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.10.1980 - 1 Ss 522/80 (https://dejure.org/1980,14098)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Oktober 1980 - 1 Ss 522/80 (https://dejure.org/1980,14098)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 60, 422
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2000 - 2a Ss OWi 68/00

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen bei der

    2 OWiG mit dem für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde maßgeblichen Schwellenwert des § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG gleichzusetzen (so für die alte Fassung der Vorschrift: OLG Frankfurt VRS 57, 358f.; OLG Koblenz VRS 69, 60, 63, VRS 60, 422, 424 und VRS 70, 224, 225; OLG Stuttgart Justiz 86, 97; OLG Schleswig SchlHA 84, 76) und daher seit dessen Änderung durch Gesetz vom 26. Januar 1998 bei 500,- DM anzusiedeln ist (so - sehr weitgehend OLG Zweibrücken NStZ 2000, 95f.).

    Der für die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse maßgebliche, in späteren Entscheidungen nicht mehr näher hinterfragte Schwellenwert von 200,- DM fand seinen Ursprung ausschließlich in der Überlegung, daß der Gesetzgeber mit der Festlegung der Wertgrenze für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG a.F. auch zugleich allgemein den Bereich markiert habe, der einer gewissen Schematisierung im Interesse der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung zugänglich sei (so noch ausdrücklich OLG Frankfurt VRS 57, 358f.; OLG Düsseldorf JMBl. NW 84, 238, 239; OLG Koblenz VRS 69, 60, 63, VRS 60, 422, 424 und VRS 70, 224, 225).

  • OLG Koblenz, 20.01.2003 - 1 Ss 283/02

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Autobahn, Zeichen 274, Vorsatz, bedingter

    "Bei nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, die nach ständi­ger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz bei Ahndung mit Geldbuße von mehr als 200 DM (nach Änderung der Wertgrenze in § 79 Abs. 1 S.1 Nr. 1 OWiG jetzt 250 EUR) vorliegen (vgl. nur VRS 60, 422, 424), sind zudem die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters in Betracht zu ziehen (§ 17 Abs. 3 Satz 2 Hs. l OWiG).
  • KG, 11.05.1987 - 2 Ss 43/87

    Grob ungehörige Handlung durch Bemerkung während der Fluggastkontrolle;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts und anderer Oberlandesgerichte sind solche Feststellungen stets erforderlich, wenn die Verhängung der Geldbuße 200,- DM übersteigt (vgl. zuletzt u.a. KG, Beschluß vom 9. Januar 1987 3 Ws (B) 419/86; OLG Koblenz, VRS 60, 422 ; OLG Frankfurt, VRS 57, 358; OLG Zweibrücken, VRS 53, 61).
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