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   OLG Koblenz, 16.05.1980 - 1 Ss 138/80   

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OLG Koblenz, 16.05.1980 - 1 Ss 138/80 (https://dejure.org/1980,10957)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.05.1980 - 1 Ss 138/80 (https://dejure.org/1980,10957)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Mai 1980 - 1 Ss 138/80 (https://dejure.org/1980,10957)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 60, 54
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 18.01.2000 - 1 Ss 299/99

    Immissionsschutz bei Gaststätten

    Wie die Berufung und Revision im Strafverfahren kann auch die Rechtsbeschwerde nur auf abtrennbare Teile der Entscheidung beschränkt werden, soweit diese einer selbständigen Prüfung und rechtlichen Beurteilung zugänglich sind (OLG Koblenz VRS 60, 54; KK OWiG-Steindorf § 79 Rdnr. 142; Göhler OWiG 12. Aufl. § 79 Rdnr. 32).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 1 Ss OWi 234 B/03

    Darlegung der Toleranzwerte bei Geschwindigkeitsmessung

    Auch wenn die Rechtsbeschwerde grundsätzlich bei ihrer Einlegung oder im Zusammenhang mit ihrer Begründung beschränkt werden und sich eine Beschränkung - etwa auf den anzugreifenden Rechtsfolgenausspruch des Bußgeldurteils - auch ohne ausdrückliche Erklärung aus dem Inhalt der Rechtsbeschwerdeschrift ergeben kann (allgemeine Auffassung, vgl. etwa OLG Koblenz VRS 60, 54; OLG Düsseldorf VRS 95, 42; Senatsbeschluss vom 21. Juli 1998 - 1 Ss (OWi) 56 B/98; weitere Einzelheiten bei Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 79 Rz. 32), ist zur Feststellung des Umfangs einer Urteilsanfechtung nach §§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 344 Abs. 1 StPO auf das Rechtsbeschwerdevorbringen insgesamt, d.h. den Inhalt der entsprechenden Rechtsmittelschriftsätze, abzustellen.
  • OLG Köln, 06.02.1981 - 1 Ss 1069/80

    Verfahrensrüge aufgrund der Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages wegen

    Andernfalls ist ihre Verwertbarkeit auf eine eventuelle Tilgungsreife (§ 13 a Abs. 1, 2 StVZO) und ihren prognostischen Aussagewert nicht überprüfbar (vgl. OLG Koblenz VRS 60, 54 ; KG VRS 32, 218, 219; SE 40, 143; Göhler, 6. Auflage, § 17 OWiG Rn 20; Lackner, 13. Auflage, § 46 StGB Anm. 4 a) bb)).
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