Rechtsprechung
   BGH, 21.05.1981 - 4 StR 240/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2925
BGH, 21.05.1981 - 4 StR 240/81 (https://dejure.org/1981,2925)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1981 - 4 StR 240/81 (https://dejure.org/1981,2925)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1981 - 4 StR 240/81 (https://dejure.org/1981,2925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,2925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum als Voraussetzung für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr - Abgrenzung von Körperverletzung zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 471
  • VRS 61, 122
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.03.1961 - 4 StR 6/61
    Auszug aus BGH, 21.05.1981 - 4 StR 240/81
    Sie bezieht sich nur auf den öffentlichen Verkehrsraum und setzt daher voraus, daß in den Verkehr auf Wegen und Plätzen, die jedermann oder allgemein bestimmten Gruppen dauernd oder vorübergehend zur Benutzung offenstehen, eingegriffen worden ist (BGHSt 16, 7, 9/10; 22, 365, 367; Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 2; Lackner, StGB 13. Aufl., § 315 b Anm. 1 und § 315 c Anm. 2).
  • BGH, 02.04.1969 - 4 StR 102/69

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 315b Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus BGH, 21.05.1981 - 4 StR 240/81
    Sie bezieht sich nur auf den öffentlichen Verkehrsraum und setzt daher voraus, daß in den Verkehr auf Wegen und Plätzen, die jedermann oder allgemein bestimmten Gruppen dauernd oder vorübergehend zur Benutzung offenstehen, eingegriffen worden ist (BGHSt 16, 7, 9/10; 22, 365, 367; Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 2; Lackner, StGB 13. Aufl., § 315 b Anm. 1 und § 315 c Anm. 2).
  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76

    Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

    Auszug aus BGH, 21.05.1981 - 4 StR 240/81
    Während § 315 c StGB auch die neben der Straße befindlichen Personen und Sachen schützen soll und deshalb das Merkmal der Beeinträchtigung der "Sicherheit des Straßenverkehrs" im Gegensatz zu § 315 b StGB nicht enthält (BGHSt 27, 40, 42), besteht bei § 315 b StGB für eine solche Tatbestandserweiterung kein kriminalpolitisches Bedürfnis (Krumme a.a.O. Rdn. 7).
  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 213/14

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen; Anwendbarkeit auf Delikte, die

    (1) § 315b StGB schützt die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 4 StR 160/04, NStZ 2004, 625; Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 123; Beschluss vom 23. Mai 1989 - 4 StR 190/89, NJW 1989, 2550; Urteil vom 21. Mai 1981 - 4 StR 240/81, VRS 61, 122, 123; König in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 315b Rn. 3 und § 315 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 08.06.2004 - 4 StR 160/04

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konstitutive Beeinträchtigung der

    Sie bezieht sich nur auf den öffentlichen Verkehrsraum und setzt daher voraus, daß durch die Tathandlung in den Verkehr auf Wegen und Plätzen, die jedermann oder allgemein bestimmten Gruppen dauernd oder vorübergehend zur Benutzung offen stehen, eingegriffen worden ist (st. Rspr.; BGHSt 16, 7, 9 f., BGH VRS 61, 122 f.; OLG Düsseldorf NJW 1982, 2391).

    Dem steht nicht entgegen, daß die Tat ihren Ausgang vom öffentlichen Straßenverkehr aus genommen hat, indem der Angeklagte mit seinem Pkw über die Straße und den angrenzenden Gehweg (insoweit noch öffentlicher Verkehrsraum; vgl. BGHSt 22, 365, 367) hinweg auf die Rasenfläche fuhr (wie hier BGH VRS 61, 122 f.; OLG Düsseldorf NJW 1982, 2391; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 37. Aufl. StGB § 315 b Rdn. 2).

  • BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89

    Tateinheit und Tatmehrheit bei Verkehrsdelikten - Schutzgut des Delikts

    Genauso ist es hier: Strafgrund des § 315 b StGB ist die Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs durch den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr als solchen (BGH VRS 61, 122 123).
  • BGH, 24.05.1982 - 4 StR 206/82

    Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch - Maßgeblichkeit des Bestehens

    Dieses Urteil hat der Senat auf die Revisionen des Angeklagten und des Nebenklägers am 21. Mai 1981 mit den Feststellungen aufgehoben (4 StR 240/81).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht