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OLG Hamm, 25.03.1981 - 7 Ss 2998/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1981, 1752 (Ls.)
- VRS 61, 123
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 10.09.1980 - 6 Ss 230/80
Auszug aus OLG Hamm, 25.03.1981 - 7 Ss 2998/80
Die zur absoluten Fahruntüchtigkeit von Kraftfahrern geltenden Grundsätze und gesetzlichen Regelungen sind auch auf den Fahrer eines Mofa 25 anzuwenden, jedenfalls ist aber bei einer Blutalkoholkonzentration von 2, 2 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit auszugehen (Entgegen OLG Koblenz, 1980-05-29, 1 Ss 176/80, VRS 59, 203 (1980); So auch OLG Hamm, 1980-09-10, 6 Ss 230/80, NJW 1981, 639). - OLG Koblenz, 29.05.1980 - 1 Ss 176/80
Auszug aus OLG Hamm, 25.03.1981 - 7 Ss 2998/80
Die zur absoluten Fahruntüchtigkeit von Kraftfahrern geltenden Grundsätze und gesetzlichen Regelungen sind auch auf den Fahrer eines Mofa 25 anzuwenden, jedenfalls ist aber bei einer Blutalkoholkonzentration von 2, 2 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit auszugehen (Entgegen OLG Koblenz, 1980-05-29, 1 Ss 176/80, VRS 59, 203 (1980); So auch OLG Hamm, 1980-09-10, 6 Ss 230/80, NJW 1981, 639).
- BGH, 29.10.1981 - 4 StR 262/81
Auch der Fahrer eines führerscheinfreien Fahrrades mit Hilfsmotor (sog Mofa 25) …
Es ist der Auffassung, daß die von der Rechtsprechung zur absoluten Fahruntüchtigkeit von Kraftfahrern geltenden Grundsätze auch auf den Fahrer eines Mofa 25 anzuwenden sind, jedenfalls aber, daß der Mofafahrer bei einem Blutalkoholgehalt von 2, 2 %o absolut fahruntüchtig ist (vgl. im einzelnen VRS 61, 123 ff). - LG Bonn, 04.10.2004 - 34 Qs 187/04
Straßenverkehrsgefährdung - Begriff des öffentlichen Straßenverkehrs