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   BayObLG, 22.05.1981 - RReg. 1 St 169/81   

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https://dejure.org/1981,3464
BayObLG, 22.05.1981 - RReg. 1 St 169/81 (https://dejure.org/1981,3464)
BayObLG, Entscheidung vom 22.05.1981 - RReg. 1 St 169/81 (https://dejure.org/1981,3464)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Mai 1981 - RReg. 1 St 169/81 (https://dejure.org/1981,3464)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gefährdung; Straßenverkehr; Grob verkehrswidrig; Rücksichtslos; Geschwindigkeit; Einmündung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2 lit. d

Papierfundstellen

  • VRS 61, 212
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.03.2018 - 4 StR 469/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Begriff des falschen Fahrens beim Überholen;

    Wie dem Wortlaut der Norm ("und dadurch') zu entnehmen ist, muss ein innerer Zusammenhang zwischen der herbeigeführten Gefahr und den mit den verschiedenen Tatbestandsalternativen typischerweise verbundenen Risiken in der Weise bestehen, dass sich in der eingetretenen Gefahrenlage gerade das spezifische Risiko der Tathandlung verwirklicht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2006 - 4 StR 459/06, NStZ 2007, 222; Urteil vom 3. Oktober 1974 - 4 StR 427/74, VRS 48, 28; BayObLG, VRS 64, 371 und VRS 61, 212; OLG Hamm, VRS 41, 40; König, aaO, Rn. 113, 183; Ernemann, aaO, Rn. 23; Pegel in Müko-StGB, 2. Aufl., § 315c Rn. 103 ff.).

    Dies ist etwa der Fall, wenn der Fahrzeugführer vor der Straßenkreuzung so schnell fährt, dass er seinen straßenverkehrsrechtlichen Pflichten im Kreuzungsbereich nicht mehr entsprechen kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1974 - 4 StR 427/74, aaO; BayObLG, VRS 61, 212; König, aaO, Rn. 110).

  • BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 577/99

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Auch im übrigen verletzt die Annahme, eine zu große Geschwindigkeit im Sinne dieser Vorschrift könne nicht nur dann vorliegen, wenn der Täter mit überhöhter Fahrt den Bereich der Straßeneinmündung erreicht oder passiert, sondern auch, wenn er vor einem Abbremsen vor der Einmündung eine zu hohe Geschwindigkeit gehabt hat (vgl. BayObLG VRS 61 [1981], 212 f.; Cramer in: Schönke/Schröder a.a.O.), nicht die Auslegungsgrenze des noch möglichen Wortsinns von § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d StGB (vgl. zum Maßstab Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. August 1994 - 2 BvR 1884/93 -, NJW 1995, S. 315 f.).
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