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   BayObLG, 07.07.1981 - 2 ObOWi 185/81   

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https://dejure.org/1981,2574
BayObLG, 07.07.1981 - 2 ObOWi 185/81 (https://dejure.org/1981,2574)
BayObLG, Entscheidung vom 07.07.1981 - 2 ObOWi 185/81 (https://dejure.org/1981,2574)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Juli 1981 - 2 ObOWi 185/81 (https://dejure.org/1981,2574)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haltelinie; Zeichen 294; Haltegebot; Parken; Verkehr; Ampel; Wechsellichtanlage; Rot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1993, 178
  • VRS 61, 289
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 02.07.2013 - 1 RBs 98/13

    Kein Rotlichtverstoß, wenn eine rote Ampel über ein Tankstellengelände umfahren

    Ebenso wenig untersagt es, von einem nicht durch die Signalanlage geschützten Bereich auf den hinter dieser, durch sie also geschützten Verkehrsraum zu fahren; denn das Rotlicht wendet sich selbstverständlich nur an denjenigen Verkehrsteilnehmer, der es - in seiner Fahrtrichtung gesehen - vor sich findet (BayObLG NZV 1994, 80; BayObLG, Beschl. v. 07.07.1981- 2 Ob OWi 185/81 zit. nach Janiszewski NStZ 1982, 107, 109; OLG Hamm VRS 55, 292, 293; OLG Köln DAR185, 229, 230; OLG Oldenburg NJW 1985, 1567; Janker in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Aufl., StVO § 37 Rdn. 3; vgl. auch Lehmpuhl DAR 2002, 433).
  • BGH, 27.06.1985 - 4 StR 766/84

    Kraftfahrer, der vor einer Straßenkreuzung die Fahrbahn verlässt, um über ein

    Nach Auffassung des zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde des Betroffenen berufenen Oberlandesgerichts Köln ist § 37 Abs. 2 StVO nicht verletzt, weil der Betroffene die Wechsellichtzeichenanlage außerhalb ihres Schutzbereichs umfahren hat (vgl. u.a. auch OLG Hamm VRS 55, 292, 293; BayObLG VRS 61, 289; OLG Düsseldorf VRS 63, 75).
  • BayObLG, 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00

    Rotlichtverstoß durch Fahrspurwechsel im Kreuzungsbereich

    Der Fall ist zu unterscheiden von denjenigen, in denen entweder - wie bei der Benutzung etwa eines Tankstellengeländes (BayObLGSt 1993, 178 = NZV 1994, 80; OLG Köln DAR 1985, 229) - die Fahrbahn vollständig verlassen wird, oder sonst der durch die Lichtzeichenanlage geschützte Bereich nicht berührt wird (BayObLG VRS 61, 289; OLG Celle ZfS 1994, 306; OLG Oldenburg DAR 1985, 230; OLG Düsseldorf NZV 1998, 41).
  • OLG Köln, 15.03.1994 - Ss 84/94
    Wer nur die Haltelinie überfährt, aber noch vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich anhält, verstößt nicht gegen § 37 Abs. 2 StVO, sondern gegen § 41 Abs. 3 Nr. 2, 294 StVO (BayObLG VRS 60, 381; 61, 289; OLG Frankfurt VRS 59, 385; OLG Oldenburg VRS 86, 74, 77; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 63; Senatsentscheidung vom 30.08.1988 - Ss 494/88).
  • BayObLG, 27.01.1994 - 2 ObOWi 483/93

    Wechsellichtzeichen; Bußgeldkatalog; Rotlichtzeit; Haltlinie

    Letzterer erlangt nur selbständige Bedeutung, wenn der Fahrzeugführer bei Rot die Haltlinie überfährt, aber vor dem geschützten Bereich anhält (vgl. BayObLG VRS 60, 381 ; 61, 289/290).
  • BayObLG, 19.10.1993 - 2 ObOWi 399/93

    Umfahren einer roten Ampel über ein seitliches Tankstellengelände muss kein

    Das Rotlicht verbietet dagegen nicht, vor der Ampelanlage abzubiegen und einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich zu befahren, etwa auf einen Parkplatz oder - wie hier - ein Tankstellengelände einzufahren (BayObLG VRS 61, 289 f.; OLG Köln DAR 1985, 229; OLG Düsseldorf VRS 66, 370 f.).
  • OLG Köln, 15.03.1994 - Ss 84/94 (B) 49

    Rotphase; Eine Sekunde; Entscheidender Zeitpunkt; Passieren der Ampel;

    Wer nur die Haltelinie überfährt, aber noch vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich anhält, verstößt nicht gegen § 37 Abs. 2 StVO, sondern gegen § 41 Abs. 3 Nr. 2, 294 StVO (BayObLG VRS 60, 381; 61, 289; OLG Frankfurt VRS 59, 385; OLG Oldenburg VRS 86, 74, 77; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 63; Senatsentscheidung vom 30.08.1988 - Ss 494/88).
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