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   OLG Köln, 24.03.1981 - 3 Ss 193/81   

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https://dejure.org/1981,2510
OLG Köln, 24.03.1981 - 3 Ss 193/81 (https://dejure.org/1981,2510)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.03.1981 - 3 Ss 193/81 (https://dejure.org/1981,2510)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. März 1981 - 3 Ss 193/81 (https://dejure.org/1981,2510)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbotswidriges Parken; Betroffener; Äußerung zur Sache; Verweigerung der Einlassung; Täterschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 261

Papierfundstellen

  • VRS 61, 361
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04

    Abgrenzung einer Teileinlassung vom Schweigen des Angeklagten beim Diebstahl im

    Ein solche teilweise Einlassung im Sinne einer Mitwirkung an der Tataufklärung liegt aber nicht vor, wenn der Angeklagte lediglich seine Täterschaft pauschal bestreitet (BGHSt 25, 365 ff.; 368; 38, 302, 307; NStZ 2000, 494 f.) oder sich nur zu einem von mehreren Tatvorwürfen äußert (BGHSt 32, 140; NStZ 2000, 494; Köln VRS 61, 361; Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • OLG Köln, 13.01.1995 - Ss 532/94

    Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots wegen fahrlässiger Überschreitung der

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  • OLG Köln, 13.01.1995 - Ss 566/94
    Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, daß aus der Haltereigenschaft des Betroffenen für sich genommen nicht auf seine Täterschaft geschlossen werden darf (vgl. BVerfG NJW 1994, 847 ; BGHSt 25, 365 = VRS 48, 107; NJW 1974, 2295, 2296; OLG Köln VRS 61, 361 ; Bay0bLG, bei Janiszewski, NStZ 1988, 122).
  • OLG Hamm, 04.07.2001 - 4 Ss OWi 432/01

    Aufhebung, Freispruch, qualifizierter Rotlichtverstoß, Identifizierung

    Dabei kann dahinstehen, ob die Äußerung des Verteidigers für die Betroffene zur Sache als Teileinlassung der Betroffenen anzusehen ist und ob aus ihrem Schweigen zu möglichen anderen Fahrerinnen überhaupt Rückschlüsse auf die Täterschaft der Betroffenen gezogen werden durften (vgl. dazu BGHSt 20, 298, 300; BGH StV 1998, 59 (59); OLG Hamm, 2. Senat, Urteil vom 11. Dezember 1991 - 2 Vs 1/91 - OLG Hamburg, VRS 59, 351, 352; OLG Köln, VRS 61, 361, 361; OLG Köln, VRS 67, 462, 463); OLG Stuttgart, VRS 69, 295 (295)).
  • OLG Köln, 30.01.1996 - Ss 532/94
    In der Rechtsprechung ist nämlich allgemein anerkannt, daß aus der Haltereigenschaft des Betroffenen für sich genommen nicht auf seine Täterschaft geschlossen werden darf (vgl. BVerfG NJW 1994, 847 ; BGHSt 25, 365 = VRS 48, 107; NJW 1974, 2295, 2296; OLG Köln VRS 61, 361 ; SenE vom 13.01.1995 -Ss 566/94 B-; BayObLG, bei Janiszewski, NStZ 1988, 122).
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