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OLG Stuttgart, 04.12.1980 - 3 Ss 831/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fußgängerüberweg; Überquerungsabsicht des Fußgängers; Weiterfahrt des Kraftfahrers; Darlegung der Verkehrssituation; Einschränkung des Vorrechts; Ordnungswidrigkeit; Entscheidungsgründe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 61, 67
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 19.09.2001 - 2 ObOWi 393/01
Zum Verzicht des Fußgängers auf Vorrecht am Fußgängerüberweg
Dies kann insbesondere dann angenommen werden, wenn der Abstand, den er bei dem Vorbeifahren einhält, so groß ist, dass damit für den Fußgänger keinerlei Gefährdung oder erhöhte Vorsichtsmaßnahmen hervorgerufen werden (Hentschel Straßenverkehrsrecht § 26 Rn.17; OLG Celle NZV 1992, 122/123; OLG Düsseldorf VRS 88, 211/213; OLG Hamm VRS 48, 148; KG NZV 1992, 40/41; OLG Stuttgart VRS 61, 67 f.). - OLG Köln, 10.12.1982 - 1 Ss 863/82 Ein angenommener Verstoß gegen StVO § 26 Abs. 1 erfordert daher Feststellungen darüber, ob der Fußgänger konkret in seinem Bewegungsablauf durch das Verhalten des Kraftfahrers in seinem Vorrecht für ihn merkbar beeinträchtigt worden ist (Vergleiche OLG Stuttgart, 1980-12-04, 3 Ss 831/80, VRS 61, 67).