Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.10.1981 - 1 Ss 209/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1446
OLG Karlsruhe, 01.10.1981 - 1 Ss 209/81 (https://dejure.org/1981,1446)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.10.1981 - 1 Ss 209/81 (https://dejure.org/1981,1446)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Oktober 1981 - 1 Ss 209/81 (https://dejure.org/1981,1446)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1446) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 248
  • NStZ 1982, 348 (Ls.)
  • VRS 62, 278
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss OWi 812/98

    Bußgeldbescheid, Wirksamkeit des Bußgeldbescheids, fehlerhafte Tatzeitangabe,

    Gleiches gilt dann, wenn die zeitliche Fehlbezeichnung auf einem auch aus der Sicht der Betroffenen offensichtlichen Irrtum beruht, wobei zur Klärung dieser Frage über den Inhalt des Bußgeldbescheides hinaus auch der Akteninhalt herangezogen werden kann (vgl. OLG Hamm VRS 49, 128; so auch OLG Karlsruhe VRS 62, 278).
  • OLG Köln, 26.03.2004 - Ss 125/04

    Kein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des Verteidigers - Falschangabe im

    Nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG (wie auch entsprechend bei einer Anklage nach § 200 StPO) muss der Bußgeldbescheid u. a. die Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, nach Zeit und Ort der Begehung bezeichnen, damit dem Betroffenen hierdurch erkennbar gemacht wird, welches Tun oder Unterlassen Gegenstand der Ahndung sein soll und gegen welchen Vorwurf er sich verteidigen muss (vgl. BGH VRS 39, 442; Senat NStZ 82, 123; OLG Karlsruhe MDR 82, 248 = VRS 62, 287; OLG Hamm DAR 99, 371).

    Hingegen ist unschädlich eine zeitliche Verwechslung, die die Identität der Tat und damit die sachliche Abgrenzungsfunktion der Anklage bzw. des Bußgeldbescheids nicht in Frage stellt, sofern die Tat durch andere Umstände so genügend konkretisiert bleibt, dass ihre Individualität und Unterscheidbarkeit von etwaigen anderen Taten gewahrt ist (vgl. OLG Karlsruhe MDR 82, 248 = VRS 62, 278; BayObLG bei Bär DAR 88, 371; OLG Düsseldorf wistra 90, 284; Göhler-Seitz, § 66 Rn. 42; Meyer-Goßner, StPO, 46 Aufl., § 200 Rn. 7).

  • OLG Hamm, 21.05.1999 - 2 Ss OWi 468/99

    Bußgeldbescheid, Wirksamkeit, fehlerhafte Angabe des Tatzeitpunktes, Tatzeit,

    ist nach dem Verkehrsverstoß auch nicht etwa von dem Zeugen und Anzeigeerstatter angehalten worden, was ihm ggf. die richtige zeitliche Einordnung des ihm im Bußgeldbescheid vorgeworfenen Verhaltens auf den 06.03.1998 ermöglicht hätte (so OLG Köln NStZ 1982, 123; siehe im übrigen auch OLG Karlsruhe VRS 62, 278).
  • OLG Hamm, 15.01.2007 - 1 Ss OWi 877/06

    Bußgeldbescheid; Wirksamkeit; Tilgungsreife, Beweisverwertungsverbot

    Gleiches gilt dann, wenn die zeitliche Fehlbezeichnung auf einem auch aus der Sicht des Betroffenen offensichtlichen Irrtum beruht, wobei zur Klärung dieser Frage über den Inhalt des Bußgeldbescheids hinaus auch der Akteninhalt herangezogen werden kann (vgl. OLG Hamm, VRS 49, 128; DAR 1999, 371; NStZ-RR 1998, 372; so auch OLG Karlsruhe, VRS 62, 278).
  • LG Wuppertal, 28.01.1988 - 25 Ks 130 Js 7/83

    KZ Auschwitz

    Dabei ist die genaue datenmäßige Festlegung der Tatzeit nur dann erforderlich, wenn sie für den Schuldspruch und die sichere Erfassung der ihm zugrunde liegenden Tat unerläßlich ist (OLG Karlsruhe MDR 1982, 248).
  • OLG Köln, 20.09.2016 - 1 RVs 203/16

    Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses bei unklarem Tattag

    Fehler bei der Bezeichnung der Tatzeit stellen die Identität der Tat und damit die sachliche Abgrenzungsfunktion der Anklage zwar nicht in Frage, wenn die Tat durch andere Umstände so genügend konkretisiert bleibt, dass ihre Individualität und Unterscheidbarkeit von anderen Taten gewahrt ist (Oberlandesgericht Karlsruhe, MDR 1982, 248, juris), dies ist vorliegend aber nicht der Fall.
  • OLG Celle, 12.06.1997 - 22 Ss 110/97

    Nötigung im Straßenverkehr; Umfang der Kognitionspflicht des Gerichts; Der

    So hat die Rechtsprechung auch in vergleichbaren Fällen bei offensichtlichen Versehen hinsichtlich der Tatzeit die Identität des historischen Vorgangs im Ergebnis nicht in Frage gestellt (OLG Köln VRS 62, 57 ; OLG Hamm GA 1972, 60; OLG Karlsruhe MDR 1982, 248 [OLG Karlsruhe 01.10.1981 - 1 Ss 209/81] ).
  • OLG Köln, 07.12.1999 - Ss 484/99

    Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Strafbarkeit

    Während ein täglich wiederholbares Geschehen im Straßenverkehr regelmäßig der Individualisierung durch Tatort und Tatzeit bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 350, 351), können bei Diebstahlstaten genaue Zeitangaben entbehrlich sein, wenn die Unterscheidbarkeit von anderen gleichartigen Taten durch sonstige Umstände gewährleistet ist (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1982, 248).
  • OLG Celle, 12.06.1997 - 2 Ss 110/97
    So hat die Rechtsprechung auch in vergleichbaren Fällen bei offensichtlichen Versehen hinsichtlich der Tatzeit die Identität des historischen Vorgangs im Ergebnis nicht in Frage gestellt (OLG Köln VRS 62, 57 ; OLG Hamm GA 1972, 60; OLG Karlsruhe MDR 1982, 248).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht