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OLG Hamm, 15.03.1982 - 3 Ss 51/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 62, 445
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81
Eingreifen eines Revisionsgerichtes in die dem Tatrichter obliegende …
Auszug aus OLG Hamm, 15.03.1982 - 3 Ss 51/82
Auch im Rahmen einer Entscheidung gemäß StGB § 69a Abs. 2 ist die Wertung des Tatrichters durch das Revisionsgericht bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (Vergleiche BGH, 1981-04-01, 2 StR 72/81, GA 1982, 39).
- OLG Hamm, 26.10.1995 - 2 Ss OWi 1222/95
Das Rechtsbeschwerdegericht ist bei der Überprüfung eines verhängten Fahrverbots …
Diese unterliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung (…vgl. Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 25 StVG Rn. 15 b; BGH NJW 1992, 1397, 1398), die, wie auch in den vergleichbaren Fällen der Annahme besonderer Umstände nach § 56 Abs. 2 StGB und § 69 a Abs. 2 StGB , vom Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen und im Zweifel "bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren ist (…vgl. Dreher, StGB , 47. Aufl., § 69 a Rn. 9 i; OLG Hamm VRS 62, 445 zur Frage der Grenzen der revisionsrechtlichen Überprüfung einer tatrichterlichen Entscheidung, durch die Lastkraftwagen gem. § 69 a Abs. 2 StGB von der Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ausgenommen worden sind). - OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95
Zum Umfang der Ermessens-Überprüfung bei Regelverstößen
Dem erkennenden Senat erscheint dabei entscheidend, daß der Tatrichter seine tatrichterliche Würdigung der möglichen Ausnahmen an den Grundsätzen und Intentionen der Bußgeldkatalogverordnung (vornehmlich Rechtssicherheit und Gleichbehandlung) auszurichten hat (vgl. OLG Hamm in VRS 62, 445 zur Frage des Sicherungszweckes bei einer Fahrerlaubnisentziehung gem. § 69a StGB ). - OLG Hamm, 02.03.2000 - 1 Ss OWi 211/00
Fahrverbot, Absehen, außergewöhnliche Härte, Existenzverlust, wirtschaftliche …
rechtfertigt ein drohender Arbeitsplatz- oder Existenzverlust als unausweichliche, im Urteil nachprüfbar im Einzelnen zu begründende Folge eines Fahrverbotes ein Absehen von dem Regelfall (…Jagusch/Hentschel, a.a.O.. Die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalles der konkrete Sachverha1t Ausnahmecharakter hat und somit von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann unterliegt in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter. Sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler dahingehend überprüft werden; ob ,die gesetzlich niedergelegten oder von der Rechtsprechung ,herausgearbeiteten Zumessungskriterien beachten worden sind. Die Entscheidung ist im Zweifel ,,bis zur Grenze des Vertretbaren" zu respektieren. Dieser für § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG (OLG Hamm DAR 96, 68) und für die Ausnahmeregelung in § 69 a Abs. 2 StGB (OLG Hamm, VRS 62, 445) entwickelte Gründsatz muss auch für die Frage gelten, inwieweit gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG eine Ausnahme vom Regelfahrverbot zu machen ist.