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   KG, 11.03.1982 - 3 Ss 324/80 - 16/81   

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https://dejure.org/1982,10046
KG, 11.03.1982 - 3 Ss 324/80 - 16/81 (https://dejure.org/1982,10046)
KG, Entscheidung vom 11.03.1982 - 3 Ss 324/80 - 16/81 (https://dejure.org/1982,10046)
KG, Entscheidung vom 11. März 1982 - 3 Ss 324/80 - 16/81 (https://dejure.org/1982,10046)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 63, 120
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 18.06.2013 - 1 RVs 111/13

    Schlichtes Ermöglichen des Gebrauchs eines nicht versicherten Fahrzeugs führt

    Darüber hinaus kommt es für die Annahme von Gewalt i. S. d. § 240 StGB aber auch auf eine gewisse Dauer der gefährlichen Fahrweise an, die je länger sie sich fortsetzt, als um so unausweichlicher empfunden wird (BGHSt 19, 263 = NJW 1964, 1426; OLG Hamm NStE Nr. 33 zu § 240 StGB; OLG Karlsruhe NJW 1972, 962, VRS 57, 21 u. NStZ-RR 1998, 58; KG VRS 63, 120 f.).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1996 - 5 Ss 383/95

    Vogel ist nicht gleich Vogel

    Hierzu zählen etwa die Fälle des andauernden besonders dichten und bedrängenden Auffahrens unter Betätigung von Schall- und Lichtzeichen (vgl. BGHSt 19, 263 ; OLG Köln NZV 1992, 371 ; OLG Düsseldorf, 3. Senat, VRS 66, 355 ; OLG Frankfurt VRS 56, 286; OLG Hamm VRS 49, 100; KG VRS 63, 120; Voß-Brömme, NZV 1988, 2, 3; Janiszewski, Verkehrsstrafrecht, 4. Aufl. 1994, Rdnr. 562, jeweils m.w.N.).
  • KG, 03.02.1999 - 1 Ss 406/98

    Nötigung im Straßenverkehr durch zu dichtes Auffahren

    Hierzu zählen auch und insbesondere Fälle des andauernden besonders dichten und bedrängenden Auffahrens unter gleichzeitiger Betätigung von Schall- und Lichtzeichen [vgl. OLG Karlsruhe aa0; OLG Düsseldorf aa0; jeweils m.w.N.; auch KG VRS 63, 120.

    Abgesehen davon, dass die gefahrene Geschwindigkeit sehr viel geringer war als in vergleichbaren Fällen, in denen die Rechtsprechung die Anwendung von Gewalt als gegeben erachtet hat - die überwiegende Anzahl der veröffentlichen Entscheidungen der obergerichtlichen Rechtsprechung befasst sich mit Konstellationen, die sich auf Autobahnen bei Geschwindigkeiten jenseits von 100 km/h abspielten [vgl. Übersicht bei KG VRS 63, 120, 121; OLG Hamm aa0; Jagusch/Hentschel aa0] -, ist für die Beurteilung letztlich von maßgeblicher Bedeutung, für welche Zeitspanne der Angeklagte die Zeugin durch sein Verhalten in eine geistig-seelische Zwangslage gebracht bzw. zu bringen beabsichtigt hat [KG aa0].

  • OLG Karlsruhe, 16.07.1998 - 2 Ss 57/98

    Nötigung im Straßenverkehr

    Die Mehrzahl der obergerichtlichen Entscheidungen sieht als Voraussetzung für die Annahme von Gewalt i.S.d. § 240 StGB aber auch eine gewisse Dauer der gefährlichen Fahrweise an, die je länger sie sich fortsetzt, als um so unausweichlicher empfunden wird (Buchst 19, 263 = NJW 1964, 1426; OLG Hamm NStE Nr. 33 zu § 240 StGB-, OLG Karlsruhe NJW 1972, 962, VRS 57, 21 ff, Justiz 1998, 35 ff?; KG VRS 63, 120 f.).
  • OLG Köln, 25.11.1988 - Ss 625/88

    Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Nötigung im Straßenverkehr

    Entscheidend hierfür ist die Intensität des Verhaltens, insbesondere die Geschwindigkeit der Fahrzeuge und die Dauer der Einwirkung (BGHSt 19, 263 = DB 1964, 879 = DAR 1964, 167 = JZ 1964, 521 = MDR 1964, 519 = NJW 1964, 1426 = VM 64, 43 = VRS 26, 358 ; OLG Karlsruhe DAR 1979, 308 = VRS 57, 21; VM 72, 34 = VRS 42, 227; OLG Hamm VRS 49, 100; KG VRS 35, 347; 63, 120; OLG Köln VM 1982, 11; VRS 61, 425; VM 1984, 76 = VRS 67, 224 ; Dreher-Tröndle, StGB , 44. Aufl., § 240 Rdnr. 11).
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