Rechtsprechung
BayObLG, 24.05.1982 - RReg. 2 St 84/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1983, 129
- BayObLGSt 1982, 60
- VRS 63, 287
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 06.06.2000 - Ss 227/00
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen …
Verkehrsflächen sind - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse - öffentlich im Sinne des Straßenverkehrsrechts, wenn sie entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten jedermann oder zumindest einem nicht näher bestimmten Personenkreis zur verkehrsmäßigen Benutzung zur Verfügung stehen (BGH NZV 1998, 418; OLG Düsseldorf NJW 1988, 922; BayObLG NJW 1983, 129).Der Umstand, dass auch andere Personen - widerrechtlich, weil ohne Gestattung - die Fläche tatsächlich anfahren und benutzen können, reicht nicht aus (BayObLG NJW 1983, 129 [nicht öffentlich: Parkbuchten vor einem Wohnhaus] ; BayObLG VRS 73, 57 f.).
Dabei rechtfertigt das Fehlen einer Absperrung allein noch nicht die Annahme, dass die Benutzung von Flächen, die ersichtlich Wohngebäuden zugeordnet sind, nach dem Willen des Berechtigten nicht auf die zum Kreis der Hausbewohner gehörenden Personen beschränkt sein, sondern darüber hinaus der Allgemeinheit offen stehen soll (BayObLG NJW 1983, 129).
- OVG Saarland, 06.05.1993 - 1 R 106/90
Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung …
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob ein Verstoß gegen die Grundregel im Straßenverkehr, die - verkürzt - dahin lautet, andere Verkehrsteilnehmer nicht mehr als unvermeidbar zu behindern (§ 1 Abs. 2 StVO), ausscheidet, weil es sich bei dem in Rede stehenden Parkplatz nicht um öffentlichen Verkehrsraum im Sinne des Straßenverkehrsrechts handelt, worauf - entgegen der Ansicht der Beklagten - die Ausgestaltung der Parkfläche innerhalb eines Hofraumes mit abschließbarem Rolltor und konkreter Kennzeichnung (Numerierung) der einzelnen Stellplätze sowie die ausdrücklich auf ein Privatgrundstück hinweisenden Schilder hindeuten (vgl. hierzu u.a. BayObLG, Beschlüsse vom 9.1.1984, VRS 66, 290 und 24.5.1982, NJW 1983, 129). - LG Saarbrücken, 23.01.2009 - 13 S 165/08 Dass die Fläche nicht zusätzlich durch eine Absperrvorrichtung gesichert war, schadet nicht, wenn - wie hier wegen der deutlich erkennbaren unterschiedlichen Oberflächengestaltung zum daneben liegenden Gehwegbereich - eine anderweitige deutliche Abgrenzung vom öffentlichen Verkehrsraum erkennbar ist (Hentschel, a.a.O. unter Verweis auf Bay NJW 1983, 129).