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   BayObLG, 02.07.1982 - 3 ObOWi 83/82   

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https://dejure.org/1982,14423
BayObLG, 02.07.1982 - 3 ObOWi 83/82 (https://dejure.org/1982,14423)
BayObLG, Entscheidung vom 02.07.1982 - 3 ObOWi 83/82 (https://dejure.org/1982,14423)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Juli 1982 - 3 ObOWi 83/82 (https://dejure.org/1982,14423)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 63, 302
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 2 Ss OWi 83/07

    Fahrpersonalgesetz - Keine "Lücke" bei Verstößen vor dem 11.4.07

    Diese Verpflichtung erfüllt der Unternehmer grundsätzlich dadurch, dass er das Fahrpersonal in regelmäßigen zeitlichen Abständen eindringlich auf die maßgeblichen Lenk- und Ruhezeiten hinweist, wöchentlich die Schaublätter der Kontrollgeräte überprüft und im übrigen die Fahrten so disponiert, dass dem Fahrer unter Berücksichtigung des Bestimmungsortes, der Streckenführung, der Zeiten der An- und Abfahrt sowie der Be- und Entladung die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten möglich ist (vgl. BayObLG VRS 63, 302, 303; NStZ-RR 1997, 20, OLG Hamm VRS 64, 67, 69; OLG Köln VRS 64, 313, 314; OLG Düsseldorf NZV 2007, 322, 323).
  • OLG Koblenz, 23.04.2001 - 1 Ss 29/01

    Belehrungspflicht, Dauerordnungswidrigkeit, Einlassung, Einzelrichter, Fahrer,

    Der Tatbestand kann auch durch die Verletzung der unternehmerischen Überwachungspflicht nach Art. 15 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3820/85 erfüllt werden, wenn diese Verletzung ursächlich für den Verstoß des Fahrers gegen die Vorschriften über Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten gewesen ist (BayObLG VRS 92, 238, 239; VRS 62, 390, 393; VRS 63, 302, 304; Erbs-Kohlhaas-Schulz, Strafrechtliche Nebengesetze, § 9 FPersV Rdnr. 13 und Art. 15 VO (EWG) Nr. 3820/85 Rdnr. 7).

    Das Amtsgericht hätte, soweit es auf ein Unterlassen des Unternehmers abstellt, zuerst darlegen müssen, welchen Umfang die Überwachungspflicht des Betroffenen hatte (hierzu BayObLG VRS 92, 238; 62, 390; 63, 302; OLG Koblenz VRS 65, 457; KG VRS 67, 473, 474; Erbs-Kohlhaas-Schulz a.a.0.

  • OLG Köln, 12.11.1982 - 1 Ss 498/82

    Pflichtverletzung durch zu kurze Bemessung eines Fahrtauftrages; Verstoß gegen

    Der Unternehmer hat ferner in Erfüllung der ihm nach Art. 13 Abs. 1 AETR obliegenden Pflicht das Fahrpersonal bei der Einstellung und auch später in regelmäßigen Abständen auf die Lenk- und Ruhezeitvorschriften hinzuweisen und sie zu deren Beachtung ausdrücklich anzuhalten (vgl. SenE vom 7.9.1982 - 1 Ss 584/82 - vgl. ferner BayObLG VRS 62, 390 f ; 63, 302 f).

    Unter "regelmäßiger Überwachung" sind dabei die wöchentliche Überprüfung der Tageskontrollblätter und des Wochenberichtes auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, außerdem die wöchentliche Unterzeichnung der Wochenberichte zu verstehen (vgl. dazu Art. 12 AETR in Verbindung mit Anhang Nr. 5 und dem amtlichen Muster unter Buchstabe b) des Anhangs "Persönliches Kontrollbuch" zum AETR ; vgl. dazu ferner BayObLG VRS 62, 390, 391 sowie VRS 63, 302 f ; Wolf, Sozialvorschriften für den Straßenverkehr, unter H zu Art. 12 AETR, Anm. 6 b).

  • BayObLG, 26.06.1996 - 3 ObOWi 58/96

    Überwachung des Unternehmers der Einhaltung der Lenkzeiten und Ruhezeiten des

    Er hatte darüber hinaus wöchentlich die Schaublätter der EG-Kontrollgeräte (Geltungsbereich der VO ( EWG ) Nr. 3820/85) bzw. das persönliche Kontrollbuch oder die Schaublätter des Kontrollgeräts (Geltungsbereich des AETR ) zu überprüfen (BayObLGSt 1982, 8; BayObLG VRS 63, 302, 303; KG VRS 81, 134, 135; OLG Köln VRS 64, 313, 314).
  • KG, 26.03.1992 - 3 Ws (B) 65/92
    Dazu gehört, daß die Fahrer bei der Einstellung und auch später in regelmäßigen Abständen eindringlich auf die entsprechenden Vorschriften hingewiesen und zu ihrer Beachtung angehalten werden und daß ferner im Bereich der EWG-VO die Schaublätter der EG-Kontrollgeräte und im Bereich der AETR das persönliche Kontrollbuch wöchentlich überprüft werden (vgl. BayObLG VRS 62, 390, 391, 392; VRS 63, 302, 304 ; OLG Hamm VRS 64, 67, 69 ; OLG Köln VRS 64, 313, 314 ).
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