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   BGH, 25.03.1982 - 4 StR 705/81   

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https://dejure.org/1982,2458
BGH, 25.03.1982 - 4 StR 705/81 (https://dejure.org/1982,2458)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1982 - 4 StR 705/81 (https://dejure.org/1982,2458)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1982 - 4 StR 705/81 (https://dejure.org/1982,2458)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Straßenverkehrsgefährdung - Zweckwidriges Einsetzen eines Pkw - Eingriff in den Straßenverkehr - Verkehrsfeindliche Einstellung - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 142, § 315b Abs. 1 Nr. 3; StPO § 264

Papierfundstellen

  • VRS 63, 39
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 06.05.1986 - 4 StR 150/86

    Garantenpflicht eines Unfallbeteiligten gegenüber dem allein schuldigen

    Ob hierin eine (noch) rechtsfehlerfreie Würdigung des Beweisergebnisses liegt oder ob das Landgericht damit nicht überspannte Anforderungen an die erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH, Urteile vom 25. März 1982 - 4 StR 705/81, vom 11. Januar 1984 - 2 StR 655/83 und vom 10. September 1985 - 1 StR 292/85, jeweils m. w. Nachw.), kann indessen dahingestellt bleiben.
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 177/17

    Adhäsionsverfahren (Umfang: prozessuale Tat, keine Beschränkung durch Schutzgüter

    Die zum Unfall führende Gesetzesverletzung und das sich daran anschließende unerlaubte Sichentfernen vom Unfallort bilden, da sie nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern auch innerlich derart eng miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt des Sichentfernens vom Unfallort nicht ohne Berücksichtigung der Umstände, unter denen es zum Unfall gekommen ist, beurteilt werden kann, einen einheitlichen Lebensvorgang und damit eine prozessuale Tat im Sinne des § 264 StPO (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 25. März 1982 - 4 StR 705/81, VRS 63, 39, 42; vom 5. November 1969 - 4 StR 519/68, BGHSt 23, 141, 144; Beschlüsse vom 9. November 1972 - 4 StR 457/71, BGHSt 25, 72, 74; vom 22. Juli 1971 - 4 StR 184/71, BGHSt 24, 185, 186; MüKo-StGB/Zopfs, 3. Aufl., § 142 Rn. 138).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Das ist nicht nur dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder wenn sie gegen die Denkgesetze oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt, sondern auch dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt worden sind (BGH VRS 63, 39, 40; NStZ 1982, 478, 479).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist die Erlangung der persönlichen Gewißheit; es kommt darauf an, ob das Gericht nach der gesamten Beweislage einen bestimmten Sachverhalt für wahr hält (BGH NJW 1951, 83; VRS 24, 207, 210/211; 39, 103, 104/105; 63, 39, 40/41; BGHSt 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; 26, 56, 63 [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; BGH, Urteile vom 5. November 1975 - 2 StR 523/75 - vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78 - bei Holtz MDR 1978, 806; vom 4. April 1979 - 2 StR 808/78 - und vom 1. September 1982 - 2 StR 39/82; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 261 Rdn. 76; Hürxthal in KK § 261 Rdn. 2, 4).

  • VGH Bayern, 06.08.2012 - 11 B 12.416

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis

    Sie gehen nicht nur äußerlich ineinander über, sondern sind auch innerlich eng miteinander verknüpft, da Unrechts- und Schuldgehalt der Unfallflucht nicht ohne Berücksichtigung der Umstände, unter denen es zum Unfall gekommen ist, beurteilt werden können (BGH vom 5.11.1969 BGHSt 23, 141; vom 25.3.1982 VRS 63, 39).
  • BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86

    Begriff des gemeinschaftlich geplanten Vorgehens - Vorhandensein eines

    Es genügt vielmehr, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftiger Zweifel nicht laut werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1967, 359, 360; BGH, Urteile vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78 - vom 4. April 1979 - 2 StR 808/78 - vom 25. März 1982 - 4 StR 705/81 - vom 11. Januar 1984 - 2 StR 655/83 - und vom 10. September 1985 - 1 StR 292/85 - Hürxthal in KK § 261 Rdn. 2, 3 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 367/83

    Voraussetzungen für die Überzeugung des Tatrichters vom Vorliegen eines

    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (ständige Rechtsprechung, BGH NJW 1951, 83; BGHSt 11, 1, 4 [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; BGH VRS 24, 207, 210 f; 39, 103 ff; 63, 39 ff; BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH NStZ 1982, 478 Nr. 32; 1983, 277 Nr. 22).
  • BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85

    Verurteilung wegen Mordes - Versuchte schwere räuberische Erpressung - Rücktritt

    Es genügt vielmehr, wenn ein auf ausreichender Tatsachengrundlage beruhender möglicher Tatsachenschluß nach der Überzeugung des Tatrichters den wahren Sachverhalt wiedergibt (BGH NJW 1951, 83; BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH, Urteil vom 25. März 1982 - 4 StR 705/81).
  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 294/83

    Rechtsfehler des Tatrichters bei der Beweiswürdigung - Mittel zur Anstiftung -

    Das ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit zu hohe Anforderungen gestellt worden sind (BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]/210; 25, 365, 367; 26, 56, 62; 29, 18, 19/20; BGH NStZ 1982, 478, 479; 1983, 277, 278; VRS 24, 207, 210; 39, 103, 104/105; 63, 39, 40/41).
  • BGH, 19.04.1983 - 1 StR 824/82

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Das ist allerdings nicht nur dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder wenn sie gegen die Denkgesetze oder gesichertes Erfahrungswissen verstößt, sondern auch dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (BGH VRS 24, 207, 210; 39, 103, 104 f; 63, 39, 40; BGH NStZ 1982, 478 Nr. 32 m.w.N.).
  • BGH, 17.05.1984 - 4 StR 236/84

    Grundsätze für die tatrichterliche Beweiswürdigung

    Das ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit zu hohe Anforderungen gestellt worden sind (BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]/210; 25, 365, 367; 26, 56, 62; 29, 18, 19/20; BGH NStZ 1982, 478, 479; 1983, 277, 278; VRS 24, 207, 210; 39, 103, 104/105; 63, 39, 40/41).
  • BGH, 01.09.1982 - 2 StR 39/82

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 655/83

    Erfordernis mathematischer Gewissheit im Rahmen der richterlichen

  • BGH, 04.08.1983 - 4 StR 326/83

    Notwendigkeit der Angabe der Gründe für einen Freispruch - Beweiswürdigung als

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