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   BayObLG, 12.11.1982 - 2 ObOWi 440/82   

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BayObLG, 12.11.1982 - 2 ObOWi 440/82 (https://dejure.org/1982,14521)
BayObLG, Entscheidung vom 12.11.1982 - 2 ObOWi 440/82 (https://dejure.org/1982,14521)
BayObLG, Entscheidung vom 12. November 1982 - 2 ObOWi 440/82 (https://dejure.org/1982,14521)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1982, 155
  • VRS 64, 148
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 647/96

    Nichtbeachtung eines Rotlichtpfeils bei anschließender Weiterfahrt in eine

    1b St 160/68">BayObLGSt 1968, 56; 1982, 155; 1983, 87, 88; OLG Hamm VRS 51, 149, 150; Jäger in HK-StVR 2. Aufl. § 37 StVO Rdn. 58; Jagusch/Hentschel aaO Rdn. 55; Möhl in Full/Möhl/Rüth StVR § 37 StVO Rdn. 29; Rüth in Rüth/Berr/Berz StVR 2. Aufl. § 37 StVO Rdn. 47; sowie ausdrücklich auch bei Pfeilen in den Lichtzeichen BayObLGSt 1983 aaO; Jagusch/Hentschel aaO).

    Deshalb könnte sich der Senat auch nicht der in der Rechtsprechung und Literatur verbreiteten Auffassung (BayObLG VRS 64, 148; OLG Hamm VRS 51, 149; Jäger aaO Rdn. 58; einschränkend BayObLG NZV 1996, 120; Jagusch/Hentschel aaO Rdn. 55; a.A. VG Hannover VRS 53, 398; vgl. auch OLG Zweibrücken NZV 1997, 324) anschließen, nach der in diesem Fall ein Rotlichtverstoß ausscheidet.

  • BayObLG, 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00

    Rotlichtverstoß durch Fahrspurwechsel im Kreuzungsbereich

    Der 2. Senat für Bußgeldsachen des Bayerischen Obersten Landesgerichts hatte in einer Entscheidung vom 12.11.1982 (BayObLGSt 1982, 155) für den Fall der Lichtzeichenregelung nach § 37 Abs. 2 Nr. 4 StVO einen Rotlichtverstoß schlechthin verneint (ebenso OLG Hamm VRS 51, 149).
  • OLG Zweibrücken, 07.04.1997 - 1 Ss 48/97
    Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, der unter Berufung auf die Entscheidungen des Bayerischen obersten Landesgerichts vom 12.11.1982 (VRS 64, 148) und des Oberlandesgerichts Hamm vom 16.03.1976(VRS 51, 149 ) geltend macht, er habe allenfalls eine nach § 41 Abs. 3 Nr. 5 Satz 2 StVO i.V.m. § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO , § 24 StVG ordnungswidrige Änderung der durch Pfeile auf der Fahrbahn vorgeschriebenen Fahrtrichtung vorgenommen, die ein Fahrverbot nicht rechtfertige, hat keinen Erfolg.

    Die Entscheidungen des OLG Hamm vom 16.03.1976 (VRS 51, 149 ) und des BayObLG vom 12.11.1982 (VRS 64, 148 = VM 1983, 33) stehen einer Verwerfung der Rechtsbeschwerde nicht entgegen.

  • BayObLG, 17.11.1995 - 2 ObOWi 706/95

    Das In-falscher-Richtung-Durchfahren einer grünen Fahrstreifen-LZA ist ein

    »Fährt der Betroffene an einer Wechsellichtzeichenanlage, die für jeden der zwei markierten und mit in verschiedene Richtungen weisenden Pfeilen nach Zeichen 297 StVO versehenen Fahrstreifen ein eigenes Lichtzeichen gibt (§ 37 Abs. 2 Nr. 4 StVO ), auf dem Fahrstreifen, für den die Ampel "Grün" zeigt, in die Kreuzung oder Einmündung ein, um dort auf den Fahrstreifen zu wechseln, der durch Rotlicht gesperrt ist, so erfüllt er den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 37 i.V.m. § 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO zumindest dann, wenn er von vornherein die Absicht hatte, in der durch Rotlicht gesperrten Richtung weiterzufahren (Ergänzung zu BayObLGSt 1982, 155).«.

    Es entspricht zwar der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß eine Ordnungswidrigkeit nach § 37 Abs. 2 StVO dann nicht vorliegt, wenn der Betroffene an einer Wechsellichtzeichenanlage, die für jeden der zwei markierten und mit in verschiedene Richtungen weisenden Pfeilen nach Zeichen 297 StVO versehenen Fahrstreifen ein eigenes Lichtzeichen gibt (§ 37 Abs. 2 Nr. 4 StVO ), auf dem Fahrstreifen, für den die Ampel "Grün" zeigt, in die Kreuzung oder Einmündung einfährt, um dort auf den Fahrstreifen zu wechseln, der durch Rotlicht gesperrt ist (BayObLGSt 1982, 155 = VRS 64, 148; VRS 65, 301 ; OLG Hamm VRS 51, 149 ; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 33. Aufl. § 37 StVO Rn. 55; Hentschel NJW 1989, 1838, 1842; Rüth/Berr/Berz Straßenverkehrsrecht 2. Aufl. § 37 StVO Rn. 47; siehe auch OLG Köln VRS 56, 472).

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