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   OLG Düsseldorf, 08.03.1983 - 1 Ws 1049/82   

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https://dejure.org/1983,3390
OLG Düsseldorf, 08.03.1983 - 1 Ws 1049/82 (https://dejure.org/1983,3390)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.1983 - 1 Ws 1049/82 (https://dejure.org/1983,3390)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. März 1983 - 1 Ws 1049/82 (https://dejure.org/1983,3390)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hauptverhandlungstermin; Ausbleiben; Fernbleiben; Angeklagtensäumnis; Öffentlich-rechtliche Erscheinungspflicht; Berufungseinlegung; Verhandlungstermin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 44 Satz. 1, § 329 Abs. 3

Papierfundstellen

  • VRS 64, 438
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 1 Ss 19/08

    Einspruch, Verwerfung, Urlaub, Entschuldigung

    Eine Urlaubsreise, die erst nach der Berufungseinlegung ohne Rücksicht auf den zu erwartenden Termin gebucht worden ist, entschuldigt eine Abwesenheit im Hauptverhandlungstermin aber nicht (vgl. OLG Düsseldorf VRS 64, 438).
  • OLG Köln, 26.01.1993 - Ss 569/92

    Ausbleiben eines Angeklagten; Genügender Entschuldigungsgrund; Gebote einer

    Berufliche oder private Angelegenheiten können das Ausbleiben entschuldigen, wenn sie unaufschiebbar oder von solcher Bedeutung sind, daß dem Angeklagten das Erscheinen billigerweise nicht zugemutet werden kann und die öffentlich-rechtliche Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung ausnahmsweise zurücktreten muß (OLG Düsseldorf VRS 64, 438; Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 329 Rdn. 28 m. w. N.), so z. B. wenn ein Angeklagter sich verpflichtet fühlt, sich nach dem Tod eines nahen Angehörigen um die Beerdigungs-formalitäten zu kümmern, und deshalb einige Tage verreisen muß (Senatsentscheidung vom 11.10.1989 - Ss 512/89).
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