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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1983 - 4 StR 716/82   

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BGH, 17.02.1983 - 4 StR 716/82 (https://dejure.org/1983,1648)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1983 - 4 StR 716/82 (https://dejure.org/1983,1648)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1983 - 4 StR 716/82 (https://dejure.org/1983,1648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Trunkenheit im Verkehr als Dauerstraftat - Aufspaltung einer Trunkenheit im Verkehr in zwei Tatteile bei Unterbrechung der Fahrt durch einen Unfall mit nachfolgender Unfallflucht - Charakter der Einheitlichkeit einer Handlung - Strafmilderung bei erheblich verminderter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1744
  • StV 1983, 279
  • VRS 65, 131
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1973 - 4 StR 118/73

    Tateinheit zwischen dem Dauerdelikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und/oder der

    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - 4 StR 716/82
    Wie der Senat schon mehrfach entschieden hat (vgl. BGH VRS 48, 354; 49, 185), wird die Trunkenheitsfahrt auch nicht dadurch in zwei rechtlich selbständige Tatteile aufgespalten, daß der Täter sich unterwegs vor einer Kontrolle entschließt, die polizeiliche Weisung zum Anhalten nicht zu befolgen, sondern weiterzufahren, um den kontrollierenden Beamten zu entkommen und für sein bisheriges Verhalten nicht zur Verantwortung gezogen zu werden.

    Dieser Sachverhalt ist anders zu beurteilen als derjenige, bei dem die Trunkenheitsfahrt unterbrochen wird durch einen Unfall mit nachfolgender Unfallflucht (BGH VRS 48, 354; Hürxthal DRiZ 1974, 57 unter 3 c; vgl. auch Ruth, LK 10. Aufl., § 316 StGB Rdn. 129).

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - 4 StR 716/82
    Daß die zunächst begonnene Dauerstraftat nach § 316 StGB mit dem Eintritt der Gefährdung in ein Vergehen nach § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB übergeht, ändert am Charakter der Einheitlichkeit der Handlung nichts, vielmehr entfällt die eigenständige Bedeutung des Vergehens nach § 316 StGB, da es gegenüber der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB) subsidiär ist (vgl. BGHSt 23, 141, 147).
  • BGH, 08.12.1982 - 3 StR 397/82

    Aufklärungsrüge bei Nichausschöpfung eines Beweismittels durch den Tatrichter in

    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - 4 StR 716/82
    Der neue Tatrichter wird darauf zu achten haben, daß es nach §§ 69, 69 a StGB nicht zulässig ist, von der Entziehung der Fahrerlaubnis bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen auszunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1982 - 3 StR 397/82 - m.w.N.).
  • BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18

    Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer

    Dementsprechend beginnt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine neue Dauerstraftat, wenn der Täter nach einem Unfallgeschehen weiterfährt, weil er den Entschluss gefasst hat, sich der Feststellung seiner Unfallbeteiligung durch Flucht zu entziehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Februar 1967 - 4 StR 461/66, BGHSt 21, 203; Beschluss vom 10. April 1973 - 4 StR 118/73, VRS 48, 354; Urteil vom 17. Februar 1983 - 4 StR 716/82, VRS 65, 131).
  • OLG Hamm, 19.11.2020 - 4 RVs 129/20

    Strafzumessung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Polizeflucht, Bequemlichkeit

    Auch liegt in der "Fluchtfahrt" des Angeklagten keine neue Tat, die ggf. ein neues Unrecht begründen könnte, da es sich bei dem vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis um eine Dauerstraftat handelt, die grundsätzlich erst endet, wenn der Täter mit dem Weiterfahren endgültig aufhört und die Fahrtrichtungsänderung, um einer Polizeikontrolle zu entgehen, keine neue Tat beginnen lässt (vgl. BGH, NJW 1983, 1744 zur Trunkenheitsfahrt).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 49.92

    Fahrerlaubnis - Entziehung - Nachschulung - Neue Fahrerlaubnis

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bezieht sich auch die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB auf alle Klassen (vgl. Urteil vom 17. Februar 1983 - 4 StR 716/82 - VRS 65, 131 ; Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 13. Aufl., 1993, § 69 StGB Rn. 16).
  • LG Potsdam, 04.12.2008 - 27 Ns 116/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Unterbrechung der Dauerstraftat durch

    Die Tat wird auch nicht am Fahrziel unterbrochen, wenn eine anschließende Rückfahrt von vorneherein beabsichtigt ist (BGHSt 23, 141 und NJW 1983, 1744; bei BayObLG NStZ 1987, 114; AG Lüdinghausen; NZV 2007, 166; Münchener Kommentar/Groeschke, StGB, 1. Aufl., § 316 Rz. 105; Schönke/Schröder/Stree/Sternberg-Lieben, StGB, 27. Aufl., vor § 52, Rz. 84; Fischer, StGB, 55. Aufl., vor § 52 Rz. 6; Seier, NZV 1990, 129, 131f.; Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot, 10. Aufl. 2006, S. 333).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 1 RVs 67/10

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe; Prüfung

    b) Trunkenheit im Verkehr ist eine Dauerstraftat, die mit dem Antritt der Fahrt in fahruntüchtigem Zustand beginnt (BGH VRS 65 [1983], 131) und vollendet ist (Joecks, StGB, 7. Aufl. [2007], vor § 13 Rdnr. 70).
  • LG Mannheim, 08.11.2022 - 12 Ns 404 Js 11650/22

    Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem

    Trotz des kurzzeitigen Stopps um sich zu beraten, an welcher Stelle man die E-Scooter-Fahrt am besten beendet, liegt lediglich eine (einheitliche) Trunkenheitsfahrt vor (BGH, NJW 1983, 1744; MükoStGB/Pegel, a.a.O., § 316 Rn. 125; a.A. Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Aufl. 2019, § 316 Rn. 30: Zäsur durch Motivwechsel [Polizeiflucht]).
  • VG Düsseldorf, 12.05.2021 - 6 L 608/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungs-Bewertungssystem; Beschränkung der

    vgl. BGH, Urteile vom 8. Dezember 1982 - 3 StR 397/82 -, juris Rn. 11 und vom 17. Februar 1983 - 4 StR 716/82 -, juris Rn. 7; v. Heintschel-Heinegg/Huber , in: MüKo StGB, 4. Auflage 2020, § 69, Rn. 92; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 69 StGB, Rn. 24.
  • OLG Naumburg, 17.12.1998 - 2 Ss 397/98

    Keine Feststellung durch den Tatrichter ob vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt

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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1983 - 4 StR 71/82   

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https://dejure.org/1983,4671
BGH, 17.02.1983 - 4 StR 71/82 (https://dejure.org/1983,4671)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1983 - 4 StR 71/82 (https://dejure.org/1983,4671)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1983 - 4 StR 71/82 (https://dejure.org/1983,4671)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Schwere Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug und versuchtem Betrug - Voraussetzung der Strafaussetzung zur Bewährung

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 65, 131
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - 4 StR 71/82
    Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren kann gemäß § 56 Abs. 2 StGB dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn - bei günstiger Sozialprognose - besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interesse nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 29, 370, 371) [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80].

    Es ist erforderlich, daß Milderungsgründe vorliegen, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen und einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 389 f; BGH, Urteil vom 19. November 1981 - 4 StR 566/81).

  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - 4 StR 71/82
    Sie mußte nach § 267 Abs. 3 StPO im Urteil nur die Umstände angeben, die für die Strafzumessung bestimmend gewesen sind; eine erschöpfende Darstellung ist nicht vorgeschrieben (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]).
  • BGH, 19.11.1981 - 4 StR 566/81

    Strafaussetzung zur Bewährung - Besondere Umstände der Tat, die eine

    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - 4 StR 71/82
    Es ist erforderlich, daß Milderungsgründe vorliegen, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen und einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 389 f; BGH, Urteil vom 19. November 1981 - 4 StR 566/81).
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