Rechtsprechung
   OLG Bremen, 16.03.1983 - Ss 140/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,8528
OLG Bremen, 16.03.1983 - Ss 140/82 (https://dejure.org/1983,8528)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16.03.1983 - Ss 140/82 (https://dejure.org/1983,8528)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16. März 1983 - Ss 140/82 (https://dejure.org/1983,8528)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,8528) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 65, 36
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 26.04.2004 - 1 Ss 436/03

    Pornographie im Internet - Anforderungen an Alterskontrollsysteme

    Da nach der Entscheidung des Senats rechtskräftig feststeht, daß der Angeklagte nicht mehr wegen einer Straftat, sondern nur wegen einer Ordnungswidrigkeit verfolgt wird, und die Feststellungen des angefochtenen Urteils aufrechterhalten geblieben sind, ist er zur eigenen Sachentscheidung berechtigt (vgl. Hans OLG Bremen VRS 65, 36, 38; Steindorf in KK, OWiG 2. Aufl., § 83 Rdn. 13; Göhler, OWiG 13. Aufl., § 82 Rdn. 27, § 83 Rdn. 14 jeweils mit weit. Nachw.).
  • OLG Celle, 29.01.2004 - 22 Ss 189/03

    Beeinträchtigung des öffentlichen Schienenverkehrs anlässlich einer Demonstration

    Der Senat kann vielmehr entsprechend §§ 83 Abs. 3, 79 Abs. 6 OWiG selbst entscheiden, weil weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind und lediglich eine Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit erfolgen kann (OLG Bremen VRS 65, 36, 38; BayObLG bei Rüth, DAR 1986, 251; KK-Steindorf, OWiG, 2. Aufl., Rdnr. 13 zu § 83).
  • OLG Saarbrücken, 23.01.2002 - Ss 76/01

    Straßenverkehrsstrafrecht: Drogenbedingte Fahrunsicherheit,

    Verneint das Revisionsgericht, wie hier, endgültig das Vorliegen einer Straftat und nimmt statt dessen eine Ordnungswidrigkeit an, so kann es sowohl den Schuldspruch ändern und wenn, wie es vorliegend der Fall ist, ausreichende Feststellungen getroffen wurden, auch selbst eine Geldbuße festsetzen (vgl. KK-Steindorf, OWiG 2. Aufl., § 82 Rn. 12; Göhler, OWiG 12. Aufl., § 83 Rn. 14; OLG Düsseldorf NZV 1991, 282; OLG Bremen VRS 65, 36; Senatsbeschluss v. 16. Januar 2001 -- Ss 66/00).
  • OLG Celle, 07.04.2003 - 21 Ss 17/03

    Anforderungen an den Vorsatz des Arbeitgebers zur Beihilfe zum unerlaubten

    Verneint das Revisionsgericht, wie im vorliegenden Falle, endgültig das Vorliegen einer Straftat und nimmt es statt dessen eine Ordnungswidrigkeit an, so bestehen gegen eine eigene Sachentscheidung keine Bedenken (OLG Bremen VRS 65, 36; BayOLG bei Rüth, DAR 80, 273; Göhler, a. a. O., § 83 Rdn. 14 m. w. N., s. a. BGHSt 35, 298).
  • BGH, 28.03.1984 - 3 StR 95/84

    Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift; Zulassung zur Verteidigung mit

    Indem das Gesetz für Fälle notwendiger Verteidigung die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder Rechtslehrers als Verteidiger in der Tatsacheninstanz vorschreibt, bringt es deutlich zum Ausdruck, daß es ihre Mitwirkung zum Schütze des Angeklagten für erforderlich erachtet (vgl. OLG Bremen VRS 65, 36 f).
  • OLG Celle, 22.01.2004 - 22 Ss 3/04

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs; Entzug der Fahrerlaubnis und Sperre

    Der Senat kann vielmehr entsprechend §§ 83 Abs. 3, 79 Abs. 6 OWiG selbst entscheiden, weil weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind und lediglich eine Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit erfolgen kann (OLG Bremen VRS 65, 36, 38 ; BayObLG bei Rüth, DAR 1986, 251; KK-Steindorf, OWiG, 2. Aufl., Rdnr. 13 zu § 83).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht