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   OLG Koblenz, 13.06.1983 - 1 Ss 240/83   

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Zeitschriftenfundstellen

  • VRS 65, 451



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BayObLG, 28.02.1996 - 1 ObOWi 76/96  

    OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 1; StPO § 275 Abs. 1 Satz 2, § 338 Nr. 7

    Gerade in Bußgeldsachen über Verkehrsordnungswidrigkeiten mit ihren vielfach gleichgelagerten, wenig einprägsamen Sachverhalten besteht eine solche Gefährdung der Zuverlässigkeit, mit der die schriftlichen Urteilsgründe das Verhandlungsergebnis beurkunden (BayObLG aaO.; OLG Koblenz aaO.; OLG Celle NZV 1993, 449 ; OLG Koblenz VRS 65, 451, 452).

    Ist jedoch die Fristüberschreitung gravierend (hier mehrere Wochen, wobei es auf ein fehlendes Verschulden des Tatrichters nicht ankommt) und weist das Urteil materiell-rechtliche Fehler auf, die (auch) auf das verspätete Absetzen zurückgeführt werden können, so ist in aller Regel die Überprüfung des Urteils nach § 80 Abs. 1 OWiG zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten (vgl. OLG Koblenz VRS 65, 451 ).

  • OLG Frankfurt, 18.09.2008 - 2 Ss OWi 432/08  

    Bußgeldverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Überschreitung der

    Da das vorliegende Urteil keine materiell-rechtliche Fehler aufweist, die (auch) auf das verspätete Absetzen zurückgeführt werden können (vgl. OLG Koblenz VRS 65, 451; BayObLGSt 1996, 20), kommt die Überprüfung des Urteils nach § 80 Abs. 1 OWiG nur dann in Betracht, wenn der Verfahrensverstoß als solcher dies gebietet.
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