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BayObLG, 14.02.1983 - 3 ObOWi 172/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayObLGSt 1983, 24
- VRS 65, 78
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 18.04.1991 - 4 StR 518/90
Kommunale Verordnung zum Anleinen von Hunden
Für eine kommunale verkehrsbezogen-ordnungsrechtliche Verordnung, die zur weiter gehenden Abwehr von Gefahren für den Straßenverkehr durch Hunde einen generellen Leinenzwang vorschriebe, wäre mithin wegen der abschließenden bundesrechtlichen Regelung gemäß Art. 31, 72 Abs. 1 GG kein Raum (vgl. BVerfGE 67, 299, 322 f, 328; BayObLG VRS 65, 78; VwV-StVO zu § 1, III). - OLG Köln, 02.02.1993 - Ss 15/93
Feuerwehrzufahrt
Somit ist zu unterscheiden: Geht es um ein Halten oder Parken auf einer öffentlichen Verkehrsfläche vor einer Feuerwehrzufahrt, so ist der Umstand, daß sich der Rettungsweg selbst auf einem Privatgelände befindet, ohne Bedeutung (vgl. BayObLG VRS 65, 78). - KG, 06.06.1994 - 3 Ws (B) 106/94 Sie gelten nicht für den öffentlichen Verkehrsgrund (vgl. u. a. Bay0bLG VRS 65, 78, 80).