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   OLG Frankfurt, 28.01.1983 - 3 Ss 28/83   

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OLG Frankfurt, 28.01.1983 - 3 Ss 28/83 (https://dejure.org/1983,15733)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.01.1983 - 3 Ss 28/83 (https://dejure.org/1983,15733)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Januar 1983 - 3 Ss 28/83 (https://dejure.org/1983,15733)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 65, 30
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 27.08.2014 - 4 StR 259/14

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (berechtigtes oder entschuldigtes Sich

    Wenn der Angeklagte noch vor Verlassen der Unfallstelle seine eigene Verletzung bemerkt hatte und die Unfallstelle zumindest auch deshalb verließ, um seine massiv blutende Wunde versorgen zu lassen, könnte sein Entfernen vom Unfallort gerechtfertigt gewesen sein (vgl. OLG Köln, VRS 63, 349, 350; OLG Frankfurt, VRS 65, 30; König in Hentschel/ König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 142 StGB Rn. 51; Geppert in LKStGB, 12. Aufl., § 142 Rn. 126).
  • OLG Karlsruhe, 06.08.2020 - 12 U 53/20

    Kfz-Kaskoversicherung: Obliegenheitsverletzung durch Entfernen vom Unfallort

    In der strafgerichtlichen Rechtsprechung wurde dies beispielsweise bei Versorgung einer abgeknickten Fingerkuppe mit massiver Blutung (BGH a.a.O. Rn. 3), einer Schürfwunde, Prellung am Rücken und blutenden Verletzung am Daumen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 18.02.1980 - 1 St 469/79 -, VRS 58, S. 406 [407]) sowie bei Schnittverletzungen und blutenden Gesichtswunden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.01.1983 - 3 Ss 28/83 -, VRS 65, S. 30 ebenda) bejaht.
  • OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89

    Fahruntüchtigkeit aufgrund des Zusammenwirkens von Alkoholeinfluss und Ermüdung;

    In der Rechtsprechung ist es als noch ausreichend angesehen worden, wenn dies bis 9.00 Uhr (BayObLG VRS 60, 112 ; OLG Köln VRS 64, 115 = VM 1983 Nr. 13 = ZfS 1983, 29), bis 9.30 Uhr (OLG Stuttgart VRS 65, 202 ; Senatsentscheidung vom 02.06.1987 - Ss 15/87) oder bis 9.45 Uhr erfolgte (OLG Frankfurt VRS 65, 30 ).
  • BGH, 25.11.1998 - IV ZR 257/97

    Leistungsfreiheit in der Fahrzeugversicherung

    In der strafgerichtlichen Rechtsprechung wird dazu die Ansicht vertreten, bei bloßen Fremdsachschäden mit eindeutiger Haftungslage, die am Abend oder in der Nacht verursacht worden sind, könne die Pflicht zur unverzüglichen Ermöglichung nachträglicher Feststellungen noch am folgenden frühen Vormittag erfüllt werden (BayObLG VRS 71, 34 unter 1; OLG Stuttgart VRS 65, 202 f.; OLG Frankfurt VRS 65, 30 f.).
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