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BayObLG, 26.07.1984 - RReg. 1 St 130/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1985, 6
- VRS 67, 438
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Hamm, 30.09.1996 - 3 Ss OWi 1054/96
Durchführung der Hauptverhandlung ohne den nicht rechtzeitig erschienenen …
Der Umfang der Fürsorgepflicht in den Fällen, in denen es darum geht, die Mitwirkung des Verteidigers in der Hauptverhandlung sicherzustellen, bestimmt sich danach, welche rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten die Sache bietet und ob von der Person des Betroffenen her Anlaß zu besonderer Rücksichtnahme besteht (OLG Hamm VRS 41, 45, 46, VRS 55, 368, 369; OLG Hamburg, MDR 1981, 165; BayObLG, StV 1985, 6, 7;… OLG Hamm GA 88, 228; OLG Düsseldorf, StV 1995, 454, 455).Weiterhin kann ein längeres Zuwarten geboten sein, wenn der Verteidiger seine Verspätung angekündigt hatte (OLG Hamm, VRS 55, 368, 370; OLG Hamburg, MDR 1981, 165; BayObLG, VRS 60, 304; StV 1985, 6, 7; OLG Düsseldorf StV 1995, 454, 455).
- VerfGH Berlin, 08.03.2000 - VerfGH 121/98
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Versagung der Wiedereinsetzung gegen …
So hat die Rechtsprechung mit Rücksicht auf mögliche zeitliche Verschiebungen anderer, vom Verteidiger wahrzunehmender Termine oder auch im Hinblick auf mögliche verkehrsbedingte Unpünktlichkeiten für den Regelfall den Grundsatz aufgestellt, dass das Gericht mit dem Beginn der Hauptverhandlung wenigstens 15 Minuten warten muss, ehe es eine Entscheidung nach § 74 Abs. 2 OWiG ohne Beteiligung des Betroffenen oder seines Verteidigers trifft (s. BayObLG, Beschluss vom 26. Juli 1984, VRS 67, 438 f. m.w.N., OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. November 1983, NStZ 84, 320 f.). - OLG Köln, 02.09.1997 - Ss 485/97 Bei angekündigter Verspätung ist eine deutlich über 15 Minuten hinausgehende Wartezeit geboten, deren genaue Länge sich nach den Umständen des Einzelfalles bemißt (vgl. BayObLG VRS 67, 438; OLG Düsseldorf VRS 89, 368;… OLG Köln a.a.O.;… vgl. auch OLG Hamm a.a.O. mit zahlreichen Nachweisen;… Göhler a.a.O.).
- KG, 10.03.2022 - 3 Ws (B) 56/22
Genügende Entschuldigung bei Verspätung wegen Vergessens des Impfpasses
Diese Vermutung entfällt jedoch, wenn der Betroffene noch vor dem Termin oder in der normalen Wartezeit von fünfzehn Minuten (vgl. VerfGH Berlin NJW-RR 2000, 1451) die Gründe seiner (voraussichtlichen) Verspätung mitteilt und sein Erscheinen in angemessener Zeit ankündigt (vgl. OLG Köln VRS 42, 184; BayObLG VRS 47, 303; 60, 304; 67, 438; … - OLG Koblenz, 25.01.2000 - 1 Ss 9/00
Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Verteidigers
Dazu besteht insbesondere Anlass, wenn der Angeklagte darauf vertrauen konnte, ihm werde ein Verteidiger beistehen, und dessen Verhinderung auf ein unvorhergesehenes Ereignis zurückzuführen ist (BayObLG VRS 67, 438; StV 89, 94 [Autopannenbedingte Verhinderung des Verteidigers in einem geringfügigen Bußgeldverfahren]; OLG Düsseldorf StV 95, 69). - OLG Jena, 24.09.2007 - 1 Ss 369/07
Verfahren
Zwar mag das Recht auf ein faires Verfahren, dem auf Seiten des Gerichts eine prozessuale Fürsorgepflicht entspricht, gebieten, dass im Falle des nicht angekündigten Ausbleibens des Verteidigers ein Zeitraum von etwa 15 Minuten zuzuwarten ist, bevor mit der Hauptverhandlung begonnen wird (vgl. etwa: OLG Düsseldorf, StV 1995, 454, 455; BayObLG, StV 1985, 6, 7;… Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 228, Rn. 11). - OLG Koblenz, 18.10.2004 - 2 Ss 232/04
Hauptverhandlung - Unvorhergesehenes Nichterscheinen des Verteidigers
In dieser prozessualen Situation hätte es die Fürsorgepflicht des Gerichts geboten, die Hauptverhandlung von Amts wegen auszusetzen, jedenfalls aber den allein erschienenen Angeklagten auf die Möglichkeit hinzuweisen, einen hierauf gerichteten Antrag stellen zu können (vgl. BayObLG in VRS 67, 438, 439).