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   OLG Köln, 27.06.1984 - 3 Ss 270/84   

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https://dejure.org/1984,3701
OLG Köln, 27.06.1984 - 3 Ss 270/84 (https://dejure.org/1984,3701)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.06.1984 - 3 Ss 270/84 (https://dejure.org/1984,3701)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 1984 - 3 Ss 270/84 (https://dejure.org/1984,3701)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Blutalkoholkonzentration; Reduktionsfaktor; Berechnung der Blutalkoholkonzentration durch Nachtrunk; Nachtrunk; Berechnung der BAK durch Durchschnittswerte; Bestimmung der BAK durch Gerichtsmediziner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 24a

Papierfundstellen

  • VRS 67, 459
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 23.01.2001 - Ss 494/00

    Ermittlung des Blutalkoholgehalts bei Trunkenheitsdelikten, Rückrechnung,

    Hinsichtlich des Körpergewichts ist daher bei der hier zu erörternden Fragestellung vom Mindestgewicht auszugehen, da die durch den Nachtrunk verursachte Blutalkoholkonzentration um so höher ist, je geringer das Körpergewicht ist (vgl. OLG Köln a.a.O.; OLG Köln VRS 67, 459 [460]).

    Wenn der individuelle Reduktionsfaktor nicht festzustellen ist, muss dargelegt werden, welcher Reduktionsfaktor bei dem Angeklagten als niedrigster Wert in Betracht kommt, und zugunsten des Angeklagten davon, nicht aber von Durchschnittswerten ausgegangen werden (OLG Köln VRS 67, 459 [460]).

    Das tatrichterliche Urteil muss also nachprüfbar erkennen lassen, ob bei der Berechnung der durch den Nachtrunk verursachten maximalen Blutalkoholkonzentration die günstigsten möglichen Werte zugrunde gelegt worden sind (OLG Köln VRS 66, 352 [353] m. w. Nachw.; OLG Köln VRS 67, 459 [460]).

    Ein Rechtsfehler lässt sich insoweit auch nicht rückschließend mit Gewissheit ausschließen (vgl. dazu OLG Köln VRS 67, 459 [460]), da zu Statur, Körpergröße und Gewicht der Angeklagten keine Angaben gemacht werden.

  • OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89

    Fahruntüchtigkeit aufgrund des Zusammenwirkens von Alkoholeinfluss und Ermüdung;

    Die BAK läßt sich nach der Widmark'schen Formel errechnen, indem die Alkoholmenge (in Gramm) durch das mit dem Reduktionsfaktor multiplizierte Körpergewicht (in kg) dividiert wird (vgl. OLG Köln VRS 66, 352 = BA 21, 368; VRS 67, 459 = BA 22, 74; Senatsentscheidung vom 30.08.1988 - Ss 492/88; Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 11. Aufl., § 316 StGB, RdNr. 9).

    Bezüglich des Reduktionsfaktors ist nicht von Durchschnittswerten, sondern von dem für den Angeklagten günstigsten Wert (vgl. OLG Köln BA 22, 74 = VRS 67, 459 ), hier also - anders als bei Nachtrunk-von den höchstmöglichen Werten auszugehen, da die Blutalkoholkonzentration um so niedriger liegt, je höher der Reduktionsfaktor angenommen wird.

  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 5 Ss 71/09

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Übernahme des Ergebnisses eines

    Dieser Wert ist von der durch Rückrechnung - ohne Berücksichtigung des Nachtrunks - ermittelten Tatzeit-Blutalkoholkonzentration abzuziehen, wobei die sich aus dem Nachtrunk ergebende Blutalkoholkonzentration in der Weise berechnet werden kann, dass die Alkoholmenge (in g) durch das mit dem sogenannten Reduktionsfaktor multiplizierte Körpergewicht (in kg) geteilt wird (sogenannte Widmark-Formel; vgl. OLG Köln, DAR 2001, 230; VRS 67, 459; 66, 352; KG, Beschluss vom 13. August 1999 - (3) 1 Ss 155/99 (69/99) - bei juris; OLG Frankfurt NZV 1997, 239; OLG Stuttgart, VRS 61, 379; BayObLG, VRS 58, 391; Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 316 Rdnr. 43, 48).
  • OLG Koblenz, 06.02.2001 - 2 Ss 316/00

    Bußgeldbescheid, Fehler, Verfahrenshindernis, Unwirksamkeit, Mängel,

    Der Senat vermag deshalb nicht nachzuprüfen, ob die von dem Sachverständigen vorgenommene Berechnungsweise, insbesondere bei der Berücksichtigung des festgestellten Nachtrunks, den von der Rechtsprechung dazu aufgestellten Grundsätzen (vgl. dazu OLG Köln a.a.0., 370 und in VRS 67, 459, 460, 461 sowie in VRS 66, 352, 353; Tröndle/Fischer, a.a.0.; König in Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 316 Rdnr. 88) entsprach.
  • OLG Jena, 27.07.2006 - 1 Ss 141/06

    Verfahren, Verkehr

    Dies betrifft zunächst die Ermittlung der genossenen Alkoholmenge, aber auch das Gewicht des Betroffenen und den angenommenen Reduktionsfaktor (vgl. OLG Köln, DAR 2001, 230, 231 und VRS 67, 459 ff.; OLG Stuttgart, VRS 61, 379, 381).
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