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   OLG Koblenz, 20.12.1984 - 1 Ss 482/84   

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OLG Koblenz, 20.12.1984 - 1 Ss 482/84 (https://dejure.org/1984,15968)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.12.1984 - 1 Ss 482/84 (https://dejure.org/1984,15968)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Dezember 1984 - 1 Ss 482/84 (https://dejure.org/1984,15968)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 68, 216
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18

    Ne bis in idem bei Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit

    b) Gemäß diesen Grundsätzen hat die Rechtsprechung beispielsweise die Tatidentität zwischen einer Verkehrsordnungswidrigkeit und der Weigerung des Betroffenen zur vollständigen Personalangabe beim sich anschließenden Erstzugriff der Polizei angenommen (OLG Düsseldorf VRS 40, 273 zum aufgehobenen § 360 Abs. 1 Nr. 8 StGB; OLG Koblenz VRS 68, 216; BayObLG NJW 1994, 63 für den Fall der Unterbindung einer Ordnungswidrigkeit durch einen Polizeibeamten und der unmittelbar in diesem Zusammenhang anschließenden Weigerung der Angabe der Personalien durch den Betroffenen; a.A. OLG Düsseldorf VRS 69, 235.).
  • BayObLG, 25.06.2003 - 2 ObOWi 122/03

    Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides bei irrtümlicher Angabe des Geburtsnamens

    Die Auffassung, nur ein falscher oder mangelhaft angegebener Vorname sei bei ansonsten zweifelsfreier Identifizierbarkeit unschädlich (hierzu BayObLG bei Rüth DAR 1977, 209 Nr. 5b; OLG Hamm VRS 40, 460 und 56, 464; OLG Düsseldorf VRS 46, 299; OLG Karlsruhe VRS 62, 289/290 und 68, 226; OLG Koblenz VRS 68, 216) greift zu kurz.
  • OLG Hamm, 07.09.1987 - 2 Ss OWi 1048/87

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung; Anordnung der Übersendung eines

    Maßgeblich ist daher auch hier, daß trotz der Mängel bei der Bezeichnung des Erklärungsadressaten zweifelsfrei erkennbar ist, wer als Betroff. des Ermittlungsverfahrens gemeint ist (vgl. insoweit für die Wirksamkeit eines mangelhaften Bußgeldbescheides z. B. OLG Düsseldorf, JMBl NRW 1974, 107; OLG Frankfurt, NJW 1979, 2161; OLG Karlsruhe, VRS 62, 289, 290; OLG Koblenz, VRS 68, 216, 217; BayObLG, bei Rüth in DAR 1982, 261 und DAR 1984, 247 sowie in VRS 57, 295; OLG Hamm, VRS 40, 460 sowie VRS 51, 217 ).
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