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   OLG Düsseldorf, 28.12.1984 - 5 Ss 406/84, 5 Ss 326/84   

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OLG Düsseldorf, 28.12.1984 - 5 Ss 406/84, 5 Ss 326/84 (https://dejure.org/1984,12027)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.12.1984 - 5 Ss 406/84, 5 Ss 326/84 (https://dejure.org/1984,12027)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Dezember 1984 - 5 Ss 406/84, 5 Ss 326/84 (https://dejure.org/1984,12027)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 20
  • VRS 68, 262
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - 1 RVs 62/11

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Begriff des "Unfalls im Straßenverkehr";

    Seine Warn- und Besinnungsfunktion kann ein Fahrverbot grundsätzlich nur in engem zeitlichen Abstand zur Tat erfüllen (vgl. Senat, VRS 68, 262, 263; OLG Nürnberg, a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2000 - 2a Ss OWi 128/00

    Verhängung eines Fahrverbots trotz langen Zeitablaufs

    Diese Warnungs- und Besinnungsfunktion kann das Fahrverbot - auch im Hinblick auf seinen Strafcharakter - aber nur dann erfüllen, wenn es sich in einem kurzen zeitlichen Abstand zur Tat auf den Täter auswirkt (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, VRS 68, 262, 263; 3. Strafsenat VRS 84, 337, 338).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2000 - 2a Ss OWi 322/00

    Fahrverbot - Fahrverbot bei lange zurückliegender Tat

    Ein Fahrverbot kann seine Denkzettelfunktion nur erfüllen, wenn es sich in einem kurzen zeitlichen Abstand zur Tat auf den Täter auswirkt (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, VRS 68, 262, 263; 3. Strafsenat, VRS 84, 337, 338; 3. Strafsenat, Beschluß vom 15. Mai 2000 - 2a Ss (OWi) 128/00 - (OWi.) 39/00 III -).
  • BayObLG, 10.06.1991 - 1 ObOWi 92/91
    Da aus den genannten Gründen das Amtsgericht zu Recht kein Fahrverbot verhängt hat, bedarf es keiner Erörterung mehr, ob andernfalls von seiner Anordnung nunmehr wegen des langen Zeitablaufs (vgl. zu § 44 StGB : OLG Düsseldorf VRS 68, 262/263) - das Verfahren hat sich verzögert, weil erst die aufgrund eines Vorlegungsbeschlusses des Senats in anderer Sache ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.1.1991 zur Frage der Zulässigkeit des Rechtsmittels abgewartet werden mußte - abzusehen gewesen wäre.
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