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   KG, 29.11.1984 - 3 Ss 178/84 - 54/84   

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KG, 29.11.1984 - 3 Ss 178/84 - 54/84 (https://dejure.org/1984,15960)
KG, Entscheidung vom 29.11.1984 - 3 Ss 178/84 - 54/84 (https://dejure.org/1984,15960)
KG, Entscheidung vom 29. November 1984 - 3 Ss 178/84 - 54/84 (https://dejure.org/1984,15960)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 68, 284
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 18.01.1993 - 12 U 6697/91

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem den Radweg in umgekehrter Richtung

    Die hierzu erforderliche Sorgfalt schließt Fußgänger auf dem Gehweg und Radwegbenutzer ein (KG VRS 68, 284 f.; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl., StVO § 10 Rdn. 14) und erstreckt sich auf radfahrende Kinder bis zu 8 Jahren auf dem Gehweg (vgl. § 2 Abs. 5 StVO ) sowie diesen rechtswidrig benutzende Radfahrer (OLG Düsseldorf VRS 63, 66, 67; Jagusch/Hentschel a.a.O.).
  • AG Frankfurt/Main, 05.12.2016 - 32 C 3057/15

    Radfahrerkollision mit Inklineskater - Sorgfaltspflichten eines Inlineskaters

    Mit Verstößen, die nur ausnahmsweise vorkommen oder außerhalb der Erfahrung liegen, braucht er nicht zu rechnen (BGH VersR 66, 1157; BGHSt 13, 169; OLG Frankfurt VM 75, 93; KG VRS 68, 284).
  • LG Saarbrücken, 15.04.2011 - 13 S 8/11

    Haftungsverteilung beim Verkehrsunfall: Kollision mit einem vorausfahrenden Kfz

    Darüber hinaus verlangt das Gebot der Rücksichtnahme jedoch auch, dass der Verkehrsteilnehmer mit fremden Verkehrsverstößen, die in der konkreten Verkehrslage erfahrungsgemäß häufig vorkommen, rechnet und sein Verhalten darauf einstellt (vgl. BGHSt 12, 81; KG VRS 68, 284).
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