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   OLG Stuttgart, 07.12.1984 - 4 Ss 640/84   

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https://dejure.org/1984,1935
OLG Stuttgart, 07.12.1984 - 4 Ss 640/84 (https://dejure.org/1984,1935)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.12.1984 - 4 Ss 640/84 (https://dejure.org/1984,1935)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Dezember 1984 - 4 Ss 640/84 (https://dejure.org/1984,1935)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erlöschen der Betriebserlaubnis; Abdecken des Fahrzeugbodens; Verschraubte Holzplatte; Kombiwagen für Gütertransporte

Papierfundstellen

  • VRS 68, 302
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 1 Ss OWi 272/05

    Sprinter; Einordnung; Lastkraftwagen; Personenkraftwagen

    Für die straßenverkehrsordnungsrechtliche Zuordnung sogenannter Kombinationskraftwagen, d.h. von Kraftfahrzeugen mit kombiniertem Verwendungszweck, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von Personen oder vorwiegend der Beförderung von Gütern zu dienen und die außer dem Führer Sitzplätze für nicht mehr als acht Personen haben, hat die Rechtsprechung zudem bislang ergänzend auf die zulassungsrechtliche Regelung des § 23 Abs. 6 a StVZO (a.F.) zurückgegriffen, die der Verordnungsgeber bei der Umsetzung der Betriebserlaubnis-Richtlinie 70/156/EWG durch die 20. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 9. Dezember 1994 (VkBl. 1995, 3 ff.) bewusst aufrecht erhalten hat; danach galten solche Kombinationskraftfahrzeuge, sofern sie ein zulässiges Gesamtgewicht von 2, 8 t nicht überschritten, als Personenkraftwagen (vgl. OLG Karlsruhe und OLG Jena jeweils a.a.O.; BayObLG, NJW 2004, 306; NZV 1997, 449; VRS 101, 457; OLG Hamm, NZV 1997, 323; VRS 47, 469; OLG Stuttgart VRS 68, 302; KG, NZV 1992, 162; AG Linz, DAR 2004, 265).

    Deshalb kann auch dahingestellt bleiben, ob die Einordnung eines vom Fahrzeughersteller als Kombinationskraftfahrzeug konstruierten und durch seine Verwandlungsfähigkeit charakterisierten Fahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2, 8 t, das unter Anwendung der Vorschrift des § 23 Abs. 6 a StVZO (a.F.) als PKW zugelassen ist, als Personenkraftwagen nach einer Umrüstung, die die wahlweise Beförderung von Personen aufgrund der nunmehrigen baulichen Einrichtung bzw. Beschaffenheit ausschließt, entfällt (so OLG Hamm VRS 47, 469; OLG Karlsruhe, VRS 68, 383; a.A. OLG Stuttgart VRS 68, 302).

  • BayObLG, 23.07.2003 - 1 ObOWi 219/03

    Rechtliche Einordnung einer Kombilimousine mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr

    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine Einordnung eines solchen Fahrzeugs als Personenkraftwagen nach Umrüstung zur Güterbeförderung ausgeschlossen ist (OLG Hamm VRS 47, 469; OLG Karlsruhe VRS 68, 383) oder, ob unabhängig von der baulichen Einrichtung und Verwendung, auf seine Bezeichnung durch den Hersteller und seine Zulassung durch die Zulassungsstelle (als Pkw) abzustellen ist (OLG Stuttgart VRS 68, 302/303).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.06.1997 - 4 K 2516/96

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Kraftfahrzeugs; Umbau eines Pkw

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  • FG Rheinland-Pfalz, 19.06.1997 - 4 K 2950/96

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Fahrzeuges als Pkw oder als Lkw;

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