Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.03.1985 - 5 Ss (OWi) 14/85 - 48/85 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6203
OLG Düsseldorf, 28.03.1985 - 5 Ss (OWi) 14/85 - 48/85 I (https://dejure.org/1985,6203)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.03.1985 - 5 Ss (OWi) 14/85 - 48/85 I (https://dejure.org/1985,6203)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. März 1985 - 5 Ss (OWi) 14/85 - 48/85 I (https://dejure.org/1985,6203)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,6203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 247
  • VRS 69, 235
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18

    Ne bis in idem bei Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit

    b) Gemäß diesen Grundsätzen hat die Rechtsprechung beispielsweise die Tatidentität zwischen einer Verkehrsordnungswidrigkeit und der Weigerung des Betroffenen zur vollständigen Personalangabe beim sich anschließenden Erstzugriff der Polizei angenommen (OLG Düsseldorf VRS 40, 273 zum aufgehobenen § 360 Abs. 1 Nr. 8 StGB; OLG Koblenz VRS 68, 216; BayObLG NJW 1994, 63 für den Fall der Unterbindung einer Ordnungswidrigkeit durch einen Polizeibeamten und der unmittelbar in diesem Zusammenhang anschließenden Weigerung der Angabe der Personalien durch den Betroffenen; a.A. OLG Düsseldorf VRS 69, 235.).
  • VGH Hessen, 11.01.1989 - 6 TG 4740/88

    Einstweilige Anordnung auf zweite Wiederholung der gymnasialen Jahrgangsstufe 11

    Nur wenn die Antragstellerin die Aufforderung, das Gymnasium zu verlassen, als rechtswidrig angriffe, ohne daß es auf die begehrte Zulassung zur erneuten Wiederholung ankäme, wäre die Anfechtungsklage zulässig und vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO zu gewähren (Hess.VGH, Beschluß vom 5. August 1974 - VI TG 24/74 - SPE II G VII, S. 21; VGH Mannheim, Beschluß vom 13. Juni 1985 - 9 S 758/85 - NVwZ 1985, 593; für Rechtsschutz nach § 123 VwGO OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 19. Januar 1983 - 2 B 4/83 - AS 18, 81; Bay.VGH, Beschluß vom 20. Dezember 1985 - Nr. 7 CE 85 A 2936 BayVBl. 1986, 247 = NVwZ 1986, 247).
  • BayObLG, 28.01.1994 - 3 ObOWi 4/94
    Diese Fallgestaltung unterscheidet sich von einem ähnlichen durch das OLG Düsseldorf (VRS 69, 235 ) entschiedenen Fall dadurch, daß dort die die polizeiliche Überprüfung auslösende Ordnungswidrigkeit bereits abgeschlossen war, die Polizeibeamten also die Ordnungswidrigkeit nicht mehr zu unterbinden, sondern nur mehr zu verfolgen brauchten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht