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OLG Köln, 26.04.1985 - 1 Ss 182/85 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 69, 444
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 03.11.2020 - 53 Ss OWi 549/20
Unbrauchbare Urteilsgründe, Rüge des OLG
Das Urteil beruht auch auf dem Verstoß, da sich nicht ausschließen lässt, dass das Urteil ohne den Verfahrensmangel anders gelautet hätte; ein Beruhen eines Urteils auf dem Verstoß gegen § 258 Abs. 2 StPO kann nur in besonderen Ausnahmefällen ausgeschlossen werden (vgl. dazu BGH NStZ 2009, 50; BGHSt 21, 288, 290; BGH NStZ 1983, 357;OLG Koblenz VRS 47, 444; OLG Köln VRS 69, 444), wobei ein solcher Ausnahmefall hier jedoch nicht ersichtlich ist. - OLG Hamm, 26.02.2004 - 2 Ss OWi 54/04 Der Senat weist für die erneute Hauptverhandlung jedoch darauf hin, dass dem Verteidiger Gelegenheit zum Schlussvortrag zu geben ist und ein Verstoß gegen § 258 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG grundsätzlich den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. OLG Köln, VRS 69, 444).