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   OLG Düsseldorf, 13.02.1985 - 5 Ss (OWi) 2/85 - 27/85 I   

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OLG Düsseldorf, 13.02.1985 - 5 Ss (OWi) 2/85 - 27/85 I (https://dejure.org/1985,5010)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.02.1985 - 5 Ss (OWi) 2/85 - 27/85 I (https://dejure.org/1985,5010)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Februar 1985 - 5 Ss (OWi) 2/85 - 27/85 I (https://dejure.org/1985,5010)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 69, 50
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99
    Das gilt namentlich für den Rechtsfolgenausspruch, der im allgemeinen Gegenstand einer erschöpfenden Nachprüfung sein kann, ohne daß die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Ausführungen zum Schuldspruch berührt werden (vgl. BGHSt 19, 46, 48 = NJW 1963, 1987; BGHSt 29, 359 = NJW 1981, 589, 590; OLG Düsseldorf VRS 67, 271, 272 u. VRS 69, 50, 51; Ruß, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 318 Rdnr. 7).

    Eine ausreichende Grundlage für die Strafzumessung liegt danach nicht vor, wenn - in Bezug auf die einzelne Tat - das angewendete Strafgesetz nicht erkennbar wird und unklar bleibt, von welchem Strafrahmen auszugehen ist (st. Senatsrechtsprechung, vgl. SenE v. 22.01.1999 - Ss 616/98 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 318 Rdnr. 17 m. w. Nachw.), oder wenn Angaben zur inneren Tatseite fehlen und die Schuldform nicht festgestellt ist (OLG Düsseldorf DAR 1970, 191; VRS 64, 36, 38; VRS 67, 271, 272; VRS 69, 50, 51; VRS 89, 218, 219 f.; SenE VRS 82, 39, 40 m. w. Nachw.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 318 Rdnr. 17; Ruß a.a.O. § 318 Rdnr. 7a).

  • OLG Hamm, 04.01.1999 - 2 Ss OWi 1449/98

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Fahrlässigkeit, erhebliche

    ist ebenfalls ein Anhaltspunkt für Vorsatz, zumal der Betroffene mit den Örtlichkeiten und der geltenden Geschwindigkeitsregelung vertraut war (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 69, 50; 91, 149; BayObLG, NStZ 1987, 548; OLG Hamm, VRS 90, 210; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 56).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rb 8 Ss 229/19

    Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten: Fahrverbot trotz Gefährdung der

    Auch damit liegen aber innerhalb von wenig mehr als einem halben Jahr drei Verkehrsverstöße vor, zwischen denen ein innerer Zusammenhang besteht (OLG Düsseldorf VRS 69, 50), wobei die beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen als grobe Verstöße i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG einzustufen sind und sich der Betroffene auch durch die Anordnung eines Fahrverbots für die Tat vom 7.9.2017 nicht beeindruckt gezeigt hat.
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1999 - 2b Ss OWi 162/99

    Ahndung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

    Da zwischen Geldbuße und Fahrverbot eine Wechselwirkung besteht, indem das Gericht einerseits unter Erhöhung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbotes absehen und andererseits bei Verhängung eines Fahrverbotes die Geldbuße niedriger festsetzen kann, erfaßt die auf den Ausspruch des Fahrverbotes beschränkte Rechtsbeschwerde den gesamten Rechtsfolgenausspruch einschließlich der Geldbuße (vgl. Senatsbeschluß VRS 69, 50 ; BGHSt 24, 11 ).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 2 Ss OWi 39/09

    OWi-Recht: Voraussetzungen für Absehen von Fahrverbot in Ausnahmefall

    Denn die bei der Bemessung der Geldbuße und die zur Frage der Verhängung eines Fahrverbots anzustellenden Erwägungen sind so eng miteinander verbunden, dass eine getrennte Würdigung der Nebenfolge und der Geldbuße ausgeschlossen ist (BGHSt 24, 11, 12; OLG Düsseldorf, VRS 84, 334, 337; VRS 69, 50, 51; OLG Frankfurt/M. - 2 Ws (B) 231/94 OWiG - - 2 Ws (B) 463/95 OWiG; - 2 Ws (B) 3/97 OWiG -).".
  • OLG Düsseldorf, 13.07.1999 - 2b Ss OWi 175/99
    Da zwischen Geldbuße und Fahrverbot eine Wechselwirkung besteht, indem das Gericht einerseits unter Erhöhung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbotes absehen und andererseits bei Verhängung eines Fahrverbotes die Geldbuße niedriger festsetzen kann, erfaßt die auf den Ausspruch des Fahrverbotes beschränkte Rechtsbeschwerde den gesamten Rechtsfolgenausspruch einschließlich der Geldbuße (vgl. Senatsbeschluß, VRS 69, 50 ; BGHSt 24, 11 ).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.1998 - 5 Ss OWi 170/98
    Da zwischen Geldbuße und Fahrverbot eine Wechselwirkung in der Weise besteht, daß das Gericht einerseits unter Erhöhung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbotes absehen und andererseits bei Verhängung eines Fahrverbotes die Geldbuße niedriger festsetzen kann, erfaßt die auf den Ausspruch des Fahrverbotes beschränkte Rechtsbeschwerde den gesamten Rechtsfolgenausspruch einschließlich der Geldbuße (vgl. Senatsbeschluß VRS 69, 50 ; BGHSt 24, 11 ).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1992 - 5 Ss OWi 3/92
    a) Der Rechtsfolgenausspruch ist in der Regel ein selbständig anfechtbarer Urteilsteil (BGHSt 19, 46,48; 24, 188; Senatsbeschluß vom 13.2.1985 in VRS 69, 50).
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