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   OLG Köln, 27.08.1985 - Ss 477/85   

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https://dejure.org/1985,3631
OLG Köln, 27.08.1985 - Ss 477/85 (https://dejure.org/1985,3631)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.08.1985 - Ss 477/85 (https://dejure.org/1985,3631)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. August 1985 - Ss 477/85 (https://dejure.org/1985,3631)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ordnungswidrigkeit; Verjährungsfrist; Verjährung

Papierfundstellen

  • VRS 70, 27
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1985 - Ss 477/85
    Zwar wirken Unterbrechungshandlungen für die gesamte Tat im prozessualen Sinne (vgl. dazu BGHSt 13, 21 ; 22, 105).
  • OLG Hamm, 28.03.1977 - 4 Ss 5/77
    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1985 - Ss 477/85
    Insbesondere betrifft auch § 33 Abs. 3 Satz 3 OWiG nur die dort bezeichnete Frist, nämlich die Höchstgrenze einer Verjährung (vgl. [u. a.] OLG Hamm VRS 53, 367 ).
  • BGH, 12.03.1968 - 5 StR 115/68

    Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen;

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1985 - Ss 477/85
    Zwar wirken Unterbrechungshandlungen für die gesamte Tat im prozessualen Sinne (vgl. dazu BGHSt 13, 21 ; 22, 105).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 1 Ss 319/05

    Aufruf zu einer Internetdemonstration gegen einen Konzern

    An die Stelle dieser Frist tritt nicht die für die angeklagte, aber nicht erwiesene Straftat geltende Verjährungsfrist (OLG Köln VRS 70, 27).
  • BayObLG, 28.01.2004 - 1 ObOWi 540/03

    Hinderung der Ahndung einer Handlung als Ordnungswidrigkeit bei Absehen von der

    Die Verjährung ist insoweit zunächst am 22.1.2001 (gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG) unterbrochen worden und sodann nach Erlass des Bußgeldbescheids bis zum Erlass des Urteils vom 28.7.2003 jeweils rechtzeitig vor Ablauf von sechs Monaten durch Maßnahmen nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 10 und 11 OWiG (vgl. hierzu OLG Schleswig bei Ernesti/Lorenzen SchlHA 1980, 169/179; OLG Köln VRS 70, 27; Göhler § 33 Rn. 57; ferner Nr. 274 RiStBV).
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