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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.12.1985 - Ss 756/85   

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OLG Köln, 13.12.1985 - Ss 756/85 (https://dejure.org/1985,2109)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.12.1985 - Ss 756/85 (https://dejure.org/1985,2109)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Dezember 1985 - Ss 756/85 (https://dejure.org/1985,2109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 70, 370
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 13.06.1979 - 3 Ss 1069/78
    Auszug aus OLG Köln, 13.12.1985 - Ss 756/85
    Eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung kann auch vorliegen, wenn keine den Schutz des Angeklagten bezweckende besondere Norm des Strafverfahrensrechts verletzt wurde (OLG Köln NJW 1980, 302).
  • BayObLG, 24.04.1985 - RReg. 1 St 93/85
    Auszug aus OLG Köln, 13.12.1985 - Ss 756/85
    Die Sitzungsniederschrift ist nicht fertiggestellt, wenn der Vorsitzende den vom Protokollführer verfaßten und unterschriebenen Entwurf erst unterzeichnet, nachdem er seinerseits ohne Abstimmung mit dem Protokollführer und ohne dessen Wissen daran eine sachliche Änderung vorgenommen hat (BayObLG VRS 69, 139).
  • OLG Karlsruhe, 04.10.1979 - 1 Ss 242/79

    Verfahrensrüge vor Beginn der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.1985 - Ss 756/85
    Daß das Protokoll noch nicht fertiggestellt war, als die Verfahrengrügen erhoben wurden, berührt die Zulässigkeit der Rüge nicht (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1980, 716).
  • BGH, 16.12.1976 - 4 StR 614/76

    Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils vor Fertigstellung des Protokolls

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.1985 - Ss 756/85
    Solange das Protokoll nicht fertiggestellt war, durfte das Urteil nach § 273 Abs. 4 StPO nicht zugestellt werden: eine gleichwohl erfolgte Zustellung konnte die Rechtsbeschwerdebegründungsfrist nicht in Gang setzen (vgl. BGHSt 27, 80 = NJW 1977, 541).
  • OLG Koblenz, 18.10.1982 - 1 Ss 499/82

    Bußgeldverfahren; Berücksichtigung; Ordnungswidrigkeit; Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.1985 - Ss 756/85
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß der Tatrichter, wenn er zu Lasten des Betroffenen Voreintragungen verwertet, nähere Angaben zu den Vorverurteilungen machen muß, damit das Rechtsbeschwerdegericht ihre Verwertbarkeit im Hinblick auf eine mögliche Tilgungsreife und einen prognostischen Aussagewert überprüfen kann (vgl. OLG Düsseldorf VRS 63, 469; 64, 61, 68, 65; OLG Koblenz VRS 64, 215; OLG Köln, 3. Strafsenat, Beschl. v. 31.8.1983 - 3 Ss 518/83).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.1982 - 5 Ss OWi 253/82
    Auszug aus OLG Köln, 13.12.1985 - Ss 756/85
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß der Tatrichter, wenn er zu Lasten des Betroffenen Voreintragungen verwertet, nähere Angaben zu den Vorverurteilungen machen muß, damit das Rechtsbeschwerdegericht ihre Verwertbarkeit im Hinblick auf eine mögliche Tilgungsreife und einen prognostischen Aussagewert überprüfen kann (vgl. OLG Düsseldorf VRS 63, 469; 64, 61, 68, 65; OLG Koblenz VRS 64, 215; OLG Köln, 3. Strafsenat, Beschl. v. 31.8.1983 - 3 Ss 518/83).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.1982 - 5 Ss OWi 279/82
    Auszug aus OLG Köln, 13.12.1985 - Ss 756/85
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß der Tatrichter, wenn er zu Lasten des Betroffenen Voreintragungen verwertet, nähere Angaben zu den Vorverurteilungen machen muß, damit das Rechtsbeschwerdegericht ihre Verwertbarkeit im Hinblick auf eine mögliche Tilgungsreife und einen prognostischen Aussagewert überprüfen kann (vgl. OLG Düsseldorf VRS 63, 469; 64, 61, 68, 65; OLG Koblenz VRS 64, 215; OLG Köln, 3. Strafsenat, Beschl. v. 31.8.1983 - 3 Ss 518/83).
  • BayObLG, 19.03.1992 - 2 ObOWi 17/92

    Rechtsbeschwerde; Versagung; Rechtliches Gehör; Nichtgewährung; Letztes Wort;

    Es genügt somit nicht, wie sonst bei Versagung des letzten Wortes, den Verfahrensverstoß darzutun, weil das Revisionsgericht bzw. das Rechtsbeschwerdegericht abstrakt von der Möglichkeit des Beruhens des Urteils auf diesen Verfahrensverstoß ausgeht (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer aaO m. w. Nachw.), sondern es müssen konkret die Tatsachen dargelegt werden, aufgrund deren die Beruhensfrage geprüft werden kann (vgl. BGHSt 30, 131 ; OLG Köln VRS 70, 370/371).
  • BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02
    Der Umstand, daß eine wirksame - wegen vorangegangener Mängel erneute - Zustellung des Urteils für den Beginn dieser Begründungsfrist noch ausstand (§§ 343 Abs. 2, 345 Abs. 1 Satz 2 StPO) und erst später nachgeholt wurde, berührt die Zulässigkeit der bereits erhobenen Rüge nicht (vgl. OLG Köln VRS 70, 370, 371; Kuckein in KK 4. Aufl. § 345 Rdn. 9; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 345 Rdn. 3).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.12.1985 - 2 ObOWi 291/85   

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https://dejure.org/1985,3083
BayObLG, 30.12.1985 - 2 ObOWi 291/85 (https://dejure.org/1985,3083)
BayObLG, Entscheidung vom 30.12.1985 - 2 ObOWi 291/85 (https://dejure.org/1985,3083)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Dezember 1985 - 2 ObOWi 291/85 (https://dejure.org/1985,3083)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1985, 142
  • VRS 70, 370
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 11.11.1975 - 4 Ss OWi 1133/75
    Auszug aus BayObLG, 30.12.1985 - 2 ObOWi 291/85
    (b) In der Rechtspr. ist bereits anerkannt, daß i. S. des § 9 Abs. 3 StVO nach links abbiegt, wer die nach rechts »abknickende« Vorfahrtstraße am Knick geradeausfahrend verläßt (OLG Hamm VRS 51, 73 ..).
  • OLG Oldenburg, 03.12.1992 - 8 U 160/92

    Abknickende Vorfahrt; Warnen der Fußgänger; Hupen; Anzeigen der Fahrtrichtung;

    Hätte der Beklagte zu 1) derabknickenden Vorfahrt folgen wollen, wäre er nach § 42 Abs. 2 StVO verpflichtet gewesen, die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen, während sich beim Überqueren der Kreuzung in gerader Fahrtrichtung ein Setzen der Fahrtrichtungsanzeiger verbot (s. auch Bayr. ObLG, DAR 1986, 126).
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